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Erfahrungsstufe als Neueinsteiger im ö.D. mit Berufserfahrung

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Lollu:
Hallo und guten Abend,
ich habe mich gerade versucht einzulesen und bin leider aus den älteren Beiträgen nicht so richtig fündig geworden. Ich entschuldige mich daher jetzt schon für die Frage...

Ich arbeite seit 10 Jahren als ausgebildete Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte  in einer Rechtsanwaltskanzlei. Aus verschiedenen Gründen bin ich dort nicht mehr so glücklich und spiele mit dem Gedanken mich umzuorientieren und mich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst zu bewerben.

Die Stelle, auf welche ich mich bewerben möchte, ist speziell für Rechtsanwaltsfachangestellte ausgeschrieben. Wie funktioniert das dann mit den Erfahrungsstufen? Kann man gleich auf eine höhere Stufe gehen, aufgrund der Berufserfahrung als ReFa? Oder beginne ich automatisch in Stufe 1? Entgeltgruppe 8 TV-L, falls das wichtig ist..

Viele liebe Grüße

Gewerbler:
Grundsätzlich hast du erstmal nur Anspruch auf die Stufe 1 in der jeweiligen Entgeltgruppe.

Es gibt dann zwei Sachverhalte zu unterscheiden:

a) Einschlägige Berufserfahrung: Diese kann bis zu 3 Jahren (entspricht dann Stufe 3) anerkannt werden. Im Allgemeinen sind das Vorzeiten, die auf einer Stelle im öD in der gleichen Entgeltgruppe abgeleistet wurden.

b) Förderliche Zeiten: Das sind Zeiten, die wie der Name schon sagt, der Verwendung förderlich sind. Die können prinzipiell sogar bis zur Stufe 6, also der Endstufe führen, wenn man 15 Jahre zusammen hat. 10 Jahre dann entsprechend Stufe 5.
Allerdings muss das im Allgemeinen VOR Vertragsschluss verhandelt werden und es darf sonst keinen Kandidaten geben und du musst glaubhaft vermitteln, dass du für weniger nicht kommst. Es handelt sich bei der Anerkennung nämlich um eine Kann-Regelung zur Deckung des Personalbedarfs (falls der AG das nicht intern anders verbucht, was dir aber egal sein kann...)

So viel mal in Kürze, andere User hier können sicherlich noch etwas mehr ins Detail gehen :)

Lollu:
Danke schon mal für die Antwort. In der Stellenbeschreibung steht außerdem, dass man nach 13 Monaten in die Entgeltgruppe 9a TV-L fällt (die Qualifizierung hierfür erhält man in der Zeit berufsbegleitend).

Wenn ich es nun schaffen würde gleich mit Stufe 3 oder 4 einzusteigen, bringt mir das dann wahrscheinlich gar nicht so viel, da ich dann  in der neuen Entgeltgruppe sofort wieder auf Stufe 1 zurückfallen würde? Oder gibt es da eine Regel, dass man zum Beispiel nur eine Stufe runterfällt oder so?

Gewerbler:
Es geht um TV-L, richtig? Da ist es etwas komplizierter, als im TVöD (dort gilt stufengleiche Höhergruppierung).

Im TV-L gibt es bei Höhergruppierung, wenn ich mich recht erinnere, immer mindestens Stufe 2 und ansonsten so, dass man nicht weniger kriegt als vorher. Gibt auch glaub noch irgendwelche Garantiebeträge, ggf. als vorübergehende Zulage.
Ich meine, irgendwo auf der Seite müsste eine Höhergruppierungsmatrix sein, wo man das ablesen kann, wie die Sprünge sind.

Edit: Hier sind die ausführlichen Infos. Die Matrix gibt es im Moment wohl nicht, aber einen Rechner: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Lollu:
Genau, es geht um TV-L. Danke für den Link. Da bin ich schon mal schlauer.
Das heißt ja dann, dass es doch nicht "für die Katz" wäre, erst Mal über eine möglichst hohe Stufe am Anfang zu  verhandeln, da man nach dem Wechsel in die höhere Gruppe zumindest nicht weniger verdienen darf als vor dem Wechsel.. verstehe ich das richtig?

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