Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Erfahrungsstufe als Neueinsteiger im ö.D. mit Berufserfahrung

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aronzo:

--- Zitat von: fair am 17.10.2024 00:56 ---Ah, danke. Können Zeiten in E13 als förderliche Zeiten für E14 anerkannt werden oder ist das ausgeschlossen/unwahrscheinlich?

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Wie beachtlich ist die Ansage des Einsteigers, dass man bei einem anspruchsvolleren/besser eingruppierten Job zumindest nicht weniger verdienen möchte? Das kann man allgemein im Vorstellungsgespräch, konkret nach Zusage und vor der Unterschrift kundtun. Wem es natürlich erst beim Blick auf die erste Gehaltsabrechnung auffällt, dem kann in der Regel nicht geholfen werden...

MoinMoin:

--- Zitat von: fair am 17.10.2024 00:56 ---Ah, danke. Können Zeiten in E13 als förderliche Zeiten für E14 anerkannt werden oder ist das ausgeschlossen/unwahrscheinlich?

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Nein, dass ist tarifliche niemals ausgeschlossen.
Je nach Tätigkeiten könnten sie sogar einschlägige Berufserfahrungen sein, was aber in der Regel verneint wird, da aus eine "niedrigeren Tätigkeit kommend.

fair:
Danke. Was mich noch interessiert, mit welchem formellen Ablauf eine Höhergruppierung üblicherweise umgesetzt wird? Kommt beispielsweise der Arbeitgeber auf den Angestellten zu, bietet es ihm an, dann füllt man gemeinsam ein Formular aus? Wird üblicherweise ein Änderungsvertrag unterzeichnet? Wie genau ist der bürokratische Gang dieser Sache zwischen Dienststelle und Bezügestelle?

TVOEDAnwender:
Die dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit muss einvernehmlich vereinbart werden. Da Arbeitsverträge auch wirksam mündlich geändert werden können (die Schriftform ist konstitutiv (zwingend) nur bei Nebenabreden zur Wirksamkeit erforderlich, das Schriftformerfordernis bei AV nach TVöD/TV-L für Arbeitsverträge ist jedoch keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung), könnte eine Änderung auch mündlich erfolgen oder durch konkludentes Handeln (z.B. durch bewirbst Dich auf einen Arbeitsplatz mit höherwertigen Tätigkeiten und der Arbeitgeber überträgt dir nach erfolgreichen Bewerbungsverfahren die entsprechenden Tätigkeiten = einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages).

MoinMoin:

--- Zitat von: fair am 17.10.2024 08:30 ---Danke. Was mich noch interessiert, mit welchem formellen Ablauf eine Höhergruppierung üblicherweise umgesetzt wird? Kommt beispielsweise der Arbeitgeber auf den Angestellten zu, bietet es ihm an, dann füllt man gemeinsam ein Formular aus?
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Viele haben solche Formblätter wo sie die Tätigkeiten, die Arbeitsvorgänge entsprechend eintragen mit Zeit Anteil und Einschätzung zur EG

--- Zitat ---Wird üblicherweise ein Änderungsvertrag unterzeichnet?
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Wie mein Vorredner schon schrieb, kann man machen, muss man nicht.

--- Zitat ---Wie genau ist der bürokratische Gang dieser Sache zwischen Dienststelle und Bezügestelle?

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Bei uns wird der Bezüge Stelle gemeldet, welche EG der Kollege ab wann hat.

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