Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Erfahrungsstufe als Neueinsteiger im ö.D. mit Berufserfahrung

<< < (2/4) > >>

Albeles:
Eine HG macht nur in ganz wenigen Fällen, bei kurzer Restarbeitszeit bis Rente keinen Sinn. Langfristig zahlt sich eine HG immer finanziell aus. Und ja ich würde versuchen möglichst hoch zu Pokern, da Du ja wieder nach hinten fällst von den Stufen. Zwar hast Du keine Gehaltseinbußen von der E8 nach E9a, aber alles was Du vorher nicht bekommen hast, kannst Du ja nie mehr reinholen.

Kenne deinen Wert und verkaufe Dich gut  :)

Lollu:
Ok, vielen lieben Dank. Ihr habt mir wirklich sehr geholfen. Ich denke ich mache das so.

Eine schöne Restwoche :)

fair:
Wie kann das mit der Höhergruppierung in so einem Fall eigentlich geregelt werden? Wird irgendwie in den Arbeitsvertrag reingeschrieben, dass ab dem 01.01.2026 (bspw) die Höhergruppierung in Entgeltgruppe 9 erfolgt? Wie genau läuft das (üblicherweise bzw empfohlenermaßen) ab?

Und was wäre, wenn sie zwei Arbeitsverträge abschließen wollen, in Entgeltgruppe 8 bis zum 31.12.2025 und einen in Entgeltgruppe 9 ab dem 01.01.2026? Funktioniert das dann trotzdem genauso unproblematisch mit der Höhergruppierung oder könnte das dazu führen, dass es als neues Arbeitsverhältnis gilt, bei dem die bisherige Erfahrung neu eingeschätzt wird und dann aufgrund der niedrigeren bisherigen Stufe nicht anerkannt wird?

MoinMoin:
Bei der Variante zwei Verträgen kann es in der Tat passieren, dass man dann bei Stufe1 anfängt, weil Neuanstellung.
Es bietet aber auch die Möglichkeit, dass man Stufengleich Eingestellt wird, weil förderliche Zeiten anerkannt werden können.

fair:
Ah, danke. Können Zeiten in E13 als förderliche Zeiten für E14 anerkannt werden oder ist das ausgeschlossen/unwahrscheinlich?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version