Autor Thema: Stufenzuordnung bei Neueinstellung  (Read 1162 times)

Betty1282

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Stufenzuordnung bei Neueinstellung
« am: 08.10.2024 10:24 »
Guten Tag,

mir wurde eine TVöD13 Stelle in einer nachgeordneten Behörde angeboten. Ich habe ca. 10 Jahre Berufsefahrung. Nun teilt man mir mit, dass ich maximal in Stufe 3 eingrupiert würde, da die Stelle nicht unter eine besondere Bedarfsgruppe (oder so ähnlich) fällt. Ist das wirklich das letzte Wort? Kann man da verhandeln und was wäre ein rechtlich-argumentative Grundlage für eine höhere Stufenzuordnung? Kann man aushandeln, dass man im Vertrag festhält, nach der Probezeit nochmal über die Stufe zu sprechen? Kann das Refereat, in dem ich später arbeiten würde, hier ein gutes Wort einlegen? Ich hatte den Eindruck, dass die mich sehr gerne haben wollen.

Im Blankovertrag, der mir auf Nachfrage vorab zugeschickt wurde, steht leider auch nicht, ob ich zeitlich oder sachgrundmäßig befristet bin. 

Liebe Grüße
Betty

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung bei Neueinstellung
« Antwort #1 am: 08.10.2024 11:55 »
Anerkennung von förderliche Zeiten§16

Betty1282

  • Gast
Antw:Stufenzuordnung bei Neueinstellung
« Antwort #2 am: 08.10.2024 15:07 »
Danke für den Link!
Hat das Referat ein Mitspracherecht oder entscheidet das ganz alleine die Personalabteilung?

Umlauf

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Antw:Stufenzuordnung bei Neueinstellung
« Antwort #3 am: 08.10.2024 20:49 »
Danke für den Link!
Hat das Referat ein Mitspracherecht oder entscheidet das ganz alleine die Personalabteilung?

Das kommt auf die Philosophie des Hauses an.
Die Schlussentscheidung liegt aber bei der Personalverwaltung.

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung bei Neueinstellung
« Antwort #4 am: 09.10.2024 19:18 »
Danke für den Link!
Hat das Referat ein Mitspracherecht oder entscheidet das ganz alleine die Personalabteilung?
Es entscheidet immer der AG
wenn er damit betraut Entscheidungen zu treffen ist so unterschiedlich wie die Anzahl an AGs