Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung

<< < (2/2)

KlammeKassen:

--- Zitat von: maileg am 08.10.2024 11:54 ---Ja, der Stellenwechsel ist intern. Also gleicher AG.
Also bin ich noch auf einem alten Stand?! Ich dachte, beim Stellenwechsel wird man mindestens der Stufe mit dem bisher erhaltenem Entgelt zugeordnet.
Ich dachte eine stufengleiche Höhergruppierung erfolgt nur bei einer Neubewertung.

--- End quote ---

Wenn du bei einer Kommune oder dem Bund arbeitest, bleibst du in deiner Stufe; die Stufenlaufzeit selbst beginnt jedoch von vorn;

Sagen wir:
du bist EG 9a Stufe 4: 02.2022 - 01.2026
du wechselst jetzt auf eine EG10 Stelle, das klappt zum 03.2025
dann bist du ab 03.2025 EG10 Stufe 4, allerdings dann bis 02.02029

Wenn du beim Land arbeitest, findet eine Herunterstufung statt

maileg:

--- Zitat von: KlammeKassen am 08.10.2024 12:27 ---
--- Zitat von: maileg am 08.10.2024 11:54 ---Ja, der Stellenwechsel ist intern. Also gleicher AG.
Also bin ich noch auf einem alten Stand?! Ich dachte, beim Stellenwechsel wird man mindestens der Stufe mit dem bisher erhaltenem Entgelt zugeordnet.
Ich dachte eine stufengleiche Höhergruppierung erfolgt nur bei einer Neubewertung.

--- End quote ---

Wenn du bei einer Kommune oder dem Bund arbeitest, bleibst du in deiner Stufe; die Stufenlaufzeit selbst beginnt jedoch von vorn;

Sagen wir:
du bist EG 9a Stufe 4: 02.2022 - 01.2026
du wechselst jetzt auf eine EG10 Stelle, das klappt zum 03.2025
dann bist du ab 03.2025 EG10 Stufe 4, allerdings dann bis 02.02029

Wenn du beim Land arbeitest, findet eine Herunterstufung statt

--- End quote ---

Ich arbeite bei einer Kommune. Ach das ist ja super dann. Danke für die Erläuterung.
Dann muss nur noch die Bewerbung klappen :)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version