Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NW] Rechner Beamte
Reisinger850:
Das wäre ja verschwindend wenig. Wow...
Flickenmichi:
Ja, das kann man sehr schön in diesem Rechner nachvollziehen: https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner/5/
Beim Gehaltszeitraum "Jahr" wählen und beim Bruttoeinkommen den persönlichen Wert eintragen oder einfach mal "50.000 €". Und dann mit den Steuerjahren herumspielen. 2024b minimal weniger Lohnsteuer als 2024. 2025 weniger Lohnsteuer als 2024 und 2024b.
MasterNoname89:
--- Zitat von: Flickenmichi am 27.10.2024 18:23 ---Die 25 € netto mehr beziehen sich auf das ganze Jahr 2024. Beinhalten somit die Nachzahlung für die Monate Januar bis November. Eine Nachzahlung von ca. 300 € wird es nicht geben.
--- End quote ---
Das entspricht auch meinem Verständnis für den Steuerrechner. Deswegen steht ja auch beim 2024b "Dezember" extra dazu. Das ganze resultiert ja auch nur auf der Anhebung der Freibeträge um ein paar (wenige) hundert Euro. Wo soll dann eine Erstattung von 300 € heraus resultieren?
Die Steuersätze werden meines Wisses nach nur geringfügig durch die Freibetragsanhebung tangiert, so dass eben in diesem Jahr vielleicht 3 Euro im Monat dabei herumkommen und im nächsten Jahr 20 im Vergleich zum ursprünglichen Satz 2024.
Eine höhere Erstattung kommt dann nur über die Steuererklärung zustande, nämlich dann wenn die berufsbedingten Ausgaben das zu versteuernde Einkommen so weit reduzieren, dass der jeweilige Steuersatz in eine niedrigere Stufe rutscht.
PushPull:
--- Zitat von: MasterNoname89 am 28.10.2024 12:00 ---Eine höhere Erstattung kommt dann nur über die Steuererklärung zustande, nämlich dann wenn die berufsbedingten Ausgaben das zu versteuernde Einkommen so weit reduzieren, dass der jeweilige Steuersatz in eine niedrigere Stufe rutscht.
--- End quote ---
Richtig. Insbesondere wenn man dabei unter die Einkommensgrenze des Solis rutscht. ;)
JayBrak:
Ich frage mich, woher der Mythos mit den Stufen für einen Steuersatz stammt...
Die Steuern sind progressiv. Es erhöht sich nur der Steuersatz mit dem der nächste verdiente Euro besteuert wird. Die Steuern für den Rest den man verdient hat verändert sich dadurch gar nicht.
Anders sieht es beim Solidaritätszuschlag aus. Dieser bezieht sich tatsächlich auf das gesamte Einkommen bzw. gesamte gezahlte Steuer. Aber auch hier gibt es eine Milderungszone, welche für eine schleichende Einführung und Erhöhung des Solis führt, sodass nicht sofort 5,5 Prozent gezahlt werden müssen.
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