Autor Thema: Beteiligung des Personalrats bei der Eingruppierung  (Read 1605 times)

Choupette

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Hallo zusammen,

wir als Personalrat werden erst nach Veröffentlichung der Stellenausschreibungen beteiligt.

Meine Frage: müssten wir nicht schon bei der Feststellung der Eingruppierung beteiligt werden, d.h. schon bevor die Stellenanzeige veröffentlicht wird?

Falls das so sein sollte, gibt es eine gesetzliche Grundlage dazu? Bundesland wäre Bayern.

Herzlichen Dank schon mal und Viele Grüße

Choupette


blondie

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Antw:Beteiligung des Personalrats bei der Eingruppierung
« Antwort #1 am: 09.10.2024 07:09 »
Nein, der AG kann die Beschreibung der Stelle und das Aufgabenprofil allein festlegen. Und aus der Arbeitsplatzbeschreibung ergibt sich ja im Normalfall die Eingruppierung.

MoinMoin

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Antw:Beteiligung des Personalrats bei der Eingruppierung
« Antwort #2 am: 09.10.2024 18:54 »
Und wenn eingestellt werden soll und die Ausgewählten passen nicht zur Stellenbeschreibung oder die EG nicht zu den Tätigkeiten, dann verwehrt der PR halt dieses, denn da ist er dann in der Mitbestimmung.