Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jahressonderzahlung
Molestar:
Hallöchen :)
am 06.11.2024 findet meine Umsetzung in ein anderes Amt statt. Arbeitgeber bleibt also gleich, nur eben anderes Amt.
Da ich von E7 auf E9a wechsle, stelle ich mir vor, dass ich 10/12 nach E7 und 2/12 nach E9a erhalte an Sonderzahlung.
Geht ihr meinen Gedanken mit?
Viele Grüße,
Daniel
SimsiBumbu:
Die Höhe der Jahressonderzahlung bemisst sich gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 TVÖD nach dem durchschnittlich gezahlten Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Der Bemessungssatz bestimmt sich gemäß §20 Abs. 2 Satz 2 TVÖD nach der Entgeltgruppe am 1. September (Entgeltgruppe 7). Du erhälts als Jahressonderzahlung somit 84,51% des Durchschnittsentgelt der Monate Juli, August, September (Monatsentgelt der Entgeltgruppe 7).
Molestar:
Alles klar, danke für diese detaillierte Antwort :)
SimsiBumbu:
Die Jahressonderzahlung der Entgeltgruppe 7 liegt übrigens bis einschließlich Stufe 5 immer über der Jahressonderzahlung der Entgeltgruppe 9a. Und bis einschließlich Stufe 4 sogar über der Jahressonderzahlung der Entgeltgruppe 13.
Dieser Tarifvertrag ist einfach so kaputt ;D ;D ;D
BAT:
Mit dem neuen Abschluss evtl. dann über E15 St. 6 :P ::)
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