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Stufenzuordnung TVL-13 nach mehr als 12 Monaten arbeitslos

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Nachtigall:
Sind Unterbrechungen wegen Elternzeit nicht unschädlich?

EDIT: § 17 Abs. 3 Satz 2 TV-L gilt für schon vorher Beschäftigte, nicht bei Neueinstellung, wenn ich richtig lese.

fair:
Wir reden doch von einer Stelle in der Wissenschaft, d.h. es gelten die Sonderregelungen des § 40. Demnach kann die vorherige Stufe übernommen werden, auch nach längerer Pause. Lediglich die Stufenlaufzeit geht verloren nach Unterbrechung von 12 Monaten.
Voraussetzung ist dass die Dienststelle dem Landesamt für Finanzen im Zuge des Einstellungsprozesses mitteilt, dass ... Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen.

Siehe: "Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden grundsätzlich anerkannt."

Wenn beispielsweise volle sechs Jahre vorliegen, dann erfolgt die Einstufung mit Stellenantritt in Stufe 4. Bei mindestens drei und unter sechs Jahren, also beispielsweise bei fünf Jahren, in Stufe 3.

Wenn sie dich nur in Stufe 1 einstufen wollen, dann lag entweder keine Beschäftigung an einer qualifizierten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung vor oder das "Häkchen" für einschlägig wurde auf dem Formular nicht gesetzt, oder die Vorerfahrungen wurden gar nicht eingetragen auf dem Formular.

Fazit: eigentlich sollte das gehen.

fair:
PS: das ganze lässt sich u.U. auch noch (kurz) nach Einstellung korrigieren:

"die Ausschlussfrist gemäß § 37 (TV-L und TVöD) entgegen. Demnach kann auch bis zu sechs Monate nach erfolgter Einstellung die Zahlung aus einer höheren Stufe aufgrund einschlägiger Berufserfahrung geltend gemacht werden."

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