Moin,
das ist nur mit zwei eigenständigen Arbeitsverhältnissen möglich. Diese sind nur unter den in § 2 Abs. 2 TVöD genannten Voraussetzungen möglich und in der Praxis zumindest ungewöhnlich. In einem Arbeitsverhältnis wird eine Eingruppierung nach Maßgabe der Arbeitsvorgänge gebildet und als Zulage zu zahlen sein. Bei 3 Stunden einer Vollzeitarbeitskraft werden möglicherweise die in EG 6 erwarteten vielseitigen Fachkenntnisse erreicht, wenn es sich um eine Beschäftigung handelt, die nach den Allgemeinen Merkmalen zu bewerten ist.
Grüße
Hain