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Stufenlaufzeitreduzierung - in jeder EG-Gruppe möglich

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BlackVoodoo:
Guten Tag,

ist eigentlich eine Stufenlaufzeitreduzierung in jeder EG-Gruppe und Stufe möglich oder gibt es diesbezüglich Einschränkungen?

Danke

SimsiBumbu:
In jeder EG-Gruppe, jedoch nur in den Stufen 3 bis 5, kann die Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen verkürzt werden (§ 17 Abs. 2 Satz 2 TV-L).

BlackVoodoo:
Vielen Dank für die Info.

Zählt eigentlich bei einer für 6 Monate rückwirkend gezahlter Zulage aufgrund einer zugeteilten höherwertigen Tätigkeit diese mit zur Stufenlaufzeit, wenn die Höhergruppierung direkt im Anschluss erfolgt?

MoinMoin:

--- Zitat von: BlackVoodoo am 15.10.2024 20:22 ---Vielen Dank für die Info.

Zählt eigentlich bei einer für 6 Monate rückwirkend gezahlter Zulage aufgrund einer zugeteilten höherwertigen Tätigkeit diese mit zur Stufenlaufzeit, wenn die Höhergruppierung direkt im Anschluss erfolgt?

--- End quote ---
Im TV-L nein im TVöD ja, wenn es eine Zulage wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sind.

Wenn es eine "nachgeholte" Höhergruppierung, weil man falsch bezahlt hat, dann läuft die Stufenlaufzeit ab Übertragung.

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