Autor Thema: SÜ2 und verurteilter Freund  (Read 1997 times)

Telefonist

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SÜ2 und verurteilter Freund
« am: 02.10.2024 15:27 »
Hallo.

Ich hätte eine Frage zur Sicherheitsüberprüfung SÜ2. Was ist, wenn jemand eine SÜ2 erfolgreich hinter sich gebracht hatte, aber einen engen Freund im Freundeskreis hat, der im Gefängnis saß? Wird sowas auf die Einschätzung Einfluss haben, oder kann man sich nach einer SÜ seine Freunde weiterhin nach Belieben aussuchen?

Kann sowas allgemein Probleme machen?

Casa

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Antw:SÜ2 und verurteilter Freund
« Antwort #1 am: 02.10.2024 23:07 »
Zitat
Was ist, wenn jemand eine SÜ2 erfolgreich hinter sich gebracht hatte, aber einen engen Freund im Freundeskreis hat, der im Gefängnis saß?

Dann hat er einen Freund, der in der JVA einsaß. Der Freund war wohl kein Hindernis bei der SÜ.


Zitat
Wird sowas auf die Einschätzung Einfluss haben, oder kann man sich nach einer SÜ seine Freunde weiterhin nach Belieben aussuchen?

Einfluss auf welche Einschätzung?

Jeder darf sich seine Freunde aussuchen.


Zitat
Kann sowas allgemein Probleme machen?


Allgemein kann "sowas" Probleme machen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Flügge

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Antw:SÜ2 und verurteilter Freund
« Antwort #2 am: 14.10.2024 09:58 »
Bei der SÜ geht es primär um die betroffene Person, da diese ja im Rahmen der Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit überprüft werden soll. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen ab der SÜ2 der Lebensgefährte / die Lebensgefährtin , etc. (sofern vorhanden) in die SÜ mit einbezogen.

Verfehlungen der "einbezogenen Person" können sich nachteilig auf die eigene SÜ auswirken.
Dies bezieht sich jedoch nicht auf den "Freundeskreis", es sei denn es wird im Rahmen der Überprüfung festgestellt, dass dieser Freundeskreis negative Auswirkungen auf die persönliche Einstellung zur FDGO hat.

Referenzpersonen aus dem Freundeskreis müssen nur bei der SÜ3 angegeben werden. Hier obliegt es aber der betroffenen Person selbst, welche "Freunde" hier benannt werden.