Bei der SÜ geht es primär um die betroffene Person, da diese ja im Rahmen der Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit überprüft werden soll. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen ab der SÜ2 der Lebensgefährte / die Lebensgefährtin , etc. (sofern vorhanden) in die SÜ mit einbezogen.
Verfehlungen der "einbezogenen Person" können sich nachteilig auf die eigene SÜ auswirken.
Dies bezieht sich jedoch nicht auf den "Freundeskreis", es sei denn es wird im Rahmen der Überprüfung festgestellt, dass dieser Freundeskreis negative Auswirkungen auf die persönliche Einstellung zur FDGO hat.
Referenzpersonen aus dem Freundeskreis müssen nur bei der SÜ3 angegeben werden. Hier obliegt es aber der betroffenen Person selbst, welche "Freunde" hier benannt werden.