Autor Thema: 1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.  (Read 2430 times)

Neu im Dienst

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1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« am: 09.10.2024 18:45 »
Hallo, ich bin noch in der Probezeit und musste mich leider eine Woche Krank melden.
Daraufhin bekam ich bei der Rückkehr sofort zum Monatsende die Kündigung.
Die wollten mich eh loswerden, das hatte ich schon geahnt und brauchen ja keinen Grund anzugeben.
Wie sieht es eigentlich aus wenn man noch Krankgeschrieben "wäre"  wenn der Vertrag ausläuft und man dann Arbeitslos ist.

Bekommt man dann trotzdem noch 6 Woche Lohnfortzahlung ?

Muss man sich trotzdem Arbeitslos melden oder bekommt man solange Geld weiter von der Krankenkasse und  hat nicht mit der ARGE zu tun ?

Casa

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #1 am: 09.10.2024 23:14 »
Zitat
Bekommt man dann trotzdem noch 6 Woche Lohnfortzahlung ?

Es gibt keine Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.


Zitat
Muss man sich trotzdem Arbeitslos melden oder bekommt man solange Geld weiter von der Krankenkasse und  hat nicht mit der ARGE zu tun ?

Bei möglichem Bezug von Arbeitslosengeld muss man sich unverzüglich arbeitsuchend und nachdem man gesund ist arbeitslos melden.
Dem Jobcenter ist die Kündigung mitzuteilen und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

FGL

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #2 am: 09.10.2024 23:37 »
Muss man sich trotzdem Arbeitslos melden oder bekommt man solange Geld weiter von der Krankenkasse und  hat nicht mit der ARGE zu tun ?
Die gibt es seit fast 14 Jahren nicht mehr.

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #3 am: 10.10.2024 22:24 »
Muss man sich trotzdem Arbeitslos melden oder bekommt man solange Geld weiter von der Krankenkasse und  hat nicht mit der ARGE zu tun ?
Die gibt es seit fast 14 Jahren nicht mehr.
Die ARGE (Bundesagentur für Arbeit) gibt es nicht mehr ?? Das halte ich für ein schönes Gerücht   ;D ;D

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #4 am: 10.10.2024 22:26 »
Zitat
Bekommt man dann trotzdem noch 6 Woche Lohnfortzahlung ?

Es gibt keine Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.


Zitat
Muss man sich trotzdem Arbeitslos melden oder bekommt man solange Geld weiter von der Krankenkasse und  hat nicht mit der ARGE zu tun ?

Bei möglichem Bezug von Arbeitslosengeld muss man sich unverzüglich arbeitsuchend und nachdem man gesund ist arbeitslos melden.

Das ist mir klar aber erst nachdem man gesund ist, was ist wenn man über die Kündigung hinaus durchgehend Krankgeschrieben ist ?



Dem Jobcenter ist die Kündigung mitzuteilen und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.

clarion

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #5 am: 11.10.2024 07:41 »
Wenn Du einigermaßen durchgehend Geld beziehen möchtest, schleppst Du Dich aus ureigenen Interesse trotz Krankschreibung zum Jobcenter.

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #6 am: 12.10.2024 19:27 »
Sicherlich nicht beim Jobcenter !!!

MoinMoin

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #7 am: 12.10.2024 23:09 »
Hallo, ich bin noch in der Probezeit und musste mich leider eine Woche Krank melden.
Daraufhin bekam ich bei der Rückkehr sofort zum Monatsende die Kündigung.
Die wollten mich eh loswerden, das hatte ich schon geahnt und brauchen ja keinen Grund anzugeben.
Wie sieht es eigentlich aus wenn man noch Krankgeschrieben "wäre"  wenn der Vertrag ausläuft und man dann Arbeitslos ist.

Bekommt man dann trotzdem noch 6 Woche Lohnfortzahlung ?

Muss man sich trotzdem Arbeitslos melden oder bekommt man solange Geld weiter von der Krankenkasse und  hat nicht mit der ARGE zu tun ?
Wieso weiter Geld von der Krankenkasse?
Das Bekommt man doch erst wenn man aus Entgeltfortzahlung nach 6 Wochen fällt.
Und wenn der AG dich nicht mehr bezahlen muss, weil gekündigt dann erübrigt sich diese Frage.

KaiBro

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #8 am: 13.10.2024 11:52 »
Muss man sich trotzdem Arbeitslos melden oder bekommt man solange Geld weiter von der Krankenkasse und  hat nicht mit der ARGE zu tun ?
Die gibt es seit fast 14 Jahren nicht mehr.
Die ARGE (Bundesagentur für Arbeit) gibt es nicht mehr ?? Das halte ich für ein schönes Gerücht   ;D ;D

Die ARGE war die Arbeitsgemeinschaft SGB II und diese gibt es seit 2010 nicht mehr. Die Aufgaben wurden vom Jobcenter übernommen.

Hast du dich in der Probezeit auch so verhalten?

FGL

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #9 am: 13.10.2024 13:12 »
Muss man sich trotzdem Arbeitslos melden oder bekommt man solange Geld weiter von der Krankenkasse und  hat nicht mit der ARGE zu tun ?
Die gibt es seit fast 14 Jahren nicht mehr.
Die ARGE (Bundesagentur für Arbeit) gibt es nicht mehr ?? Das halte ich für ein schönes Gerücht   ;D ;D
Die "ARGE" war von 2005 bis 2010 eine "Arbeitsgemeinschaft" aus Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger und damit eine der drei Organisationsformen für die Leistungserbringung nach dem SGB II. Die Arbeitsgemeinschaften wurden 2011 durch die Jobcenter abgelöst.

Neu im Dienst

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #10 am: 13.10.2024 21:13 »
Muss man sich trotzdem Arbeitslos melden oder bekommt man solange Geld weiter von der Krankenkasse und  hat nicht mit der ARGE zu tun ?
Die gibt es seit fast 14 Jahren nicht mehr.
Die ARGE (Bundesagentur für Arbeit) gibt es nicht mehr ?? Das halte ich für ein schönes Gerücht   ;D ;D

Die ARGE war die Arbeitsgemeinschaft SGB II und diese gibt es seit 2010 nicht mehr. Die Aufgaben wurden vom Jobcenter übernommen.

Hast du dich in der Probezeit auch so verhalten?

Meinst Du damit auch mal kritische Fragen zu stellen und sich nicht alles gefallen zu lassen ja !

MoinMoin

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #11 am: 13.10.2024 21:14 »
Ich denke der Ton macht die Musik.

FearOfTheDuck

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Antw:1 Woche Krank in der Probezeit,Kündigung.
« Antwort #12 am: 13.10.2024 22:05 »
Jup. Manchmal wird dann ein Bild am Ende rund.