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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I

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Organisator:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 07.02.2025 12:24 ---
--- Zitat von: Organisator am 07.02.2025 11:54 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 07.02.2025 11:42 ---Ihnen ist vielleicht auch das tolle System aus Personalbedarfsberechnung und Zuweisung bekannt. Aus dem System können Sie dann die Ermittlung des Bedarfs ausklammern. Besetzt wird nämlich nach Soll/Ist-Abgleich im Rahmen der Zuweisung. Heisst, das vorhandene Personal wird verteilt und man ist dann im Rahmen der Zuweisung voll besetzt.

Leider hat die Zuweisung nichts mehr mit der Personalbedarfsberechnung zu tun. Darüber spricht nur keiner mehr.
Im Ergebnis kann ich für meinen Bereich eine Unterbesetzung von 25% bei Abgleich von tatsächlicher Zuweisung und Bedarf annehmen.

Heisst, ich kriege nicht nur zu wenig Personal, sondern - wie man es bei den Einstellungen beobachten kann - auch nicht mehr so leistungsstarkes Personal.

--- End quote ---

Ich kenne dieses System nicht, da meine Behörde selbst den qualitativen und quantitativen Personalbedarf bestimmt und bewertet.
Auch da kann es zu Unterbesetzungen kommen, die dann im Rahmen der Aufgabenpriorisierungen ausgeglichen werden müssen.

Allerdings führt häufig nur eine Mangelsituation zum Nachdenken, welche Alternativen (Stichwort Automatisierung) denkbar wären. Hierzu müssten allerdings die Bereiche mit Mangelsituationen befähigt oder zumindest beauftragt werden, Alternativen umzusetzenl.

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Das sieht in der Finanzverwaltung bisschen anders aus.

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Da gerade da (wenn z.B. Finanzämter gemeint sind) wäre doch gutes Automatisierungspotential:
Viele Einkommenssteuerpflichtige nutzen ein Steuerprogramm und so sieht die Steuererklärung jedes Jahr fast gleich aus. So könnte doch die Software einen Vergleich zum Vorjahr machen und wenn die Steuererstattung nicht mehr als z.B. 10% zum Vorjahr varriiert, automatisch den Bescheid erstellen.
So ist einerseits das Risiko, dass man etwas größeres Übersieht minimiert und die Menschen könnten sich dann auf die bedeutsamen Fälle konzentrieren.

Und - da kluge Mitarbeiter die Betrugsmöglichkeiten kennen, bei relevanten Tatsachen entsprechende Prüfschleifen reinprogrammieren oder dann zur menschlichen Bearbeitung übergeben.

MoinMoin:

--- Zitat von: UNameIT am 07.02.2025 14:00 ---Also wir haben gar nichts von den Zuschlägen ,selbst bei Bereitschaft oder Feiertagsarbeit wird das einfach über das Gleitzeitkonto abgegolten. Daher interessiert mich das eher weniger bzw. Nur im Gesamtkontext, der Gesamtsituation.

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Dann solltet ihr mal in eurem Arbeitsvertrag schauen, ob ihr tatsächlich TVöD seit.
Denn tariflich ist das nicht korrekt.
Außer ihr macht ohne Anweisung und auf Eigeninitiative Bereitschaft oder Feiertagsarbeit.

MoinMoin:

--- Zitat von: XLS am 07.02.2025 14:11 ---Ich könnte gut mit einem konstanten Einkommen ohne Erhöhungen leben, sofern die Preise unverändert bleiben.

Stichpunkt: Die Auswirkungen der Lohn-Preisspirale....

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Die Preise verändern sich nicht alleinig wegen der Lohnkosten.

Johann:

--- Zitat von: XLS am 07.02.2025 14:11 ---Nehmen wir mal an, es gibt keine Lohnerhöhungen. Die Einkommen bleiben konstant. In der Folge würde die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen ebenso konstant bleiben, tendenziell sinken. Dies würde zwangsläufig zu niedrigeren Preisen führen.

Wenn wir nun Lohnerhöhungen durchsetzen, die ja auch ERWITSCHAFTET werden müssen, führt dies zu höherer Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen. In der Folge steigen die Preise.

Ich könnte gut mit einem konstanten Einkommen ohne Erhöhungen leben, sofern die Preise unverändert bleiben.

Stichpunkt: Die Auswirkungen der Lohn-Preisspirale....

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Wenn der Lohn in einem Produkt den größten Posten ausmachen würde, könnte man die Argumentation mit Lohn-Preis-Spirale verstehen. Da das außer im Dienstleistungsbereich aber nur selten der Fall ist, ist es ein Scheinargument, das die Arbeitgeberseite nur zu gerne nutzt. Wenn Lohnkosten bspw. 10% des Produktpreises ausmachen und man die Löhne verdoppelt, muss der Preis des Produktes lediglich um 10% steigen, um die Lohnerhöhung einzupreisen.

Ist aber auch egal, weil mittlerweile gibt es hin und wieder das Argument, man wolle der privaten Wirtschaft ja nicht die Arbeitnehmer wegnehmen, also würde man mit den Löhnen einfach darunter bleiben wollen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 07.02.2025 14:14 ---Da gerade da (wenn z.B. Finanzämter gemeint sind) wäre doch gutes Automatisierungspotential:
Viele Einkommenssteuerpflichtige nutzen ein Steuerprogramm und so sieht die Steuererklärung jedes Jahr fast gleich aus. So könnte doch die Software einen Vergleich zum Vorjahr machen und wenn die Steuererstattung nicht mehr als z.B. 10% zum Vorjahr varriiert, automatisch den Bescheid erstellen.
So ist einerseits das Risiko, dass man etwas größeres Übersieht minimiert und die Menschen könnten sich dann auf die bedeutsamen Fälle konzentrieren.

Und - da kluge Mitarbeiter die Betrugsmöglichkeiten kennen, bei relevanten Tatsachen entsprechende Prüfschleifen reinprogrammieren oder dann zur menschlichen Bearbeitung übergeben.

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Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland du bist, aber das wird so schon seit langer Zeit gemacht.



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