Auf gar keine Rechtsgrundlage sondern auf das, was ich schon in meiner Nachricht geschrieben habe:
Equal Pay ist ein wichtiger Faktor für die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern. Und dem Mitarbeiter ist es hier egal, ob es "Gehalt" oder "Bezug" heißt.
Dann hatte ich dich Missverstanden.
Das Lohntransparenzgesetz wurde von mir übrigens nur angeführt, um zu zeigen, dass es normal ist, sich zu informieren, was andere mit der selben Arbeit verdienen und daraus Rückschlüsse zu ziehen.
Ja, der Beamte kann es anwenden, für den Beamten braucht man es nicht, da es seit jeher anhand der Amtsbezeichnung klar erkennbar ist, was die Beamten Nase an Geld bekommt.
HochlebederVorgang sagt immer, dann will doch keiner mehr Beamter werden. Das Gegenteil wird der Fall sein, es werden immer mehr Beamter werden wollen, es wird jedoch immer weniger Beamtenstellen geben. Aber es wird keiner mehr Tarifbeschäftigter werden wollen, oder immer mehr Tarifbeschäftigte innerlich kündigen.
Und hier zu Verdeutlichung nochmal ein Beispiel:
Wenn 2 Kollegen Brötchen schmieren. Der TB erhält 1800 Netto Gehalt, der Beamte erhält 3600€ Netto Bezug, was denkt ihr was der TB Kollege tun wir? Gehen wir davon aus er findet keinen "besseren" Beruf, denkt ihr wirklich er wird hochmotiviert weiter Brötchen schmieren? Und schmiert er nun nur noch 1 Brötchen die Stunde, was wird passieren?
Da zwar beide die gleichen Dinge tun, aber unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen arbeiten sie beide nicht unter den gleichen Bedingungen. Daraus könnte jemand eine Rechtfertigung ziehen, dass sie unterschiedlich viel Geld erhalten.
Andrerseits, wenn der TB vertragsbrüchig wird und nur noch 1 Brötchen schmiert, obwohl er zwei schmieren könnte, dann ist er halt vertragsbrüchig und gehört rausgeschmissen.
Dem Dienstherren kann es egal sein, der lässt den Beamten solange schmieren, bis er zwei fertig hat, denn für den Beamten gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.

Spaß beiseite
Das Kernproblem bei diesen Vergleichen ist, dass der Staat leider Beamte dort einsetzt, wo sie nichts zu suchen haben, nämlich dort wo man Angestellte einsetzen kann.
Woraus sich ergibt, das ein Mitarbeiter im eD nicht einen höheren Gesamtbezug als ein Mitarbeiter im hD erreichen darf.
Aus dem Abstandsgebot.
Wobei natürlich man gleiches mit gleichem Vergleichen muss.
§ 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
(1) Für herausgehobene Funktionen können Amtszulagen und Stellenzulagen vorgesehen werden. Sie dürfen 75 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe des Beamten, Richters oder Soldaten und dem Endgrundgehalt der nächsthöheren Besoldungsgruppe nicht übersteigen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Familienzulagen gehören mE nicht zu diesem §