Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen
PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
BalBund:
Zunächst haben die alten Unisex Tarife ihre Schreiben erhalten. Der generelle Versand der B-Beitragsanpassungen erfolgt ab dem 28.10.
AVP:
--- Zitat von: shimanu am 23.10.2024 15:05 ---
--- Zitat von: Finanzer am 23.10.2024 14:14 ---
--- Zitat von: shimanu am 23.10.2024 13:08 ---
--- Zitat von: Pacodemias am 23.10.2024 12:13 ---
--- Zitat von: shimanu am 23.10.2024 12:10 ---
Darf ich fragen, zu zahltest nur 203 EUR monatlich für deine PKV und PPV?
--- End quote ---
er hat 2 Kinder, dann müsste er "nur" 30 Prozent versichert sein.
--- End quote ---
Okay, verstehe, aber warum kostet seine Frau in Elternzeit soviel? In NRW wird der Ehepartner in Elternzeit im Rahmen der Krankenfürsorge aufgenommen, Beihilfeanspruch ebenfalls 70 %, da finde ich 307 EUR für 30 % PKV sehr viel
--- End quote ---
Die Ehefrau ist selbst Beamtin. In Hessen wird bis A8 (glaube ich) die KV während der Elternzeit übernommen. Alles was höher besoldet wird, bekommt stattdessen einen Zuschuss zur KV (um die 30 Euro glaube ich).
--- End quote ---
Bist du dir sicher, dass deine Frau nicht Anspruch auf 70 % Beihilfe haben könnte?
Ich kenne die Regelungen in Hessen nicht.
Meine Frau und ich sind beide Beamte NRW A11. Bei der 1. Elternzeit meiner Frau galt sie als berücksichtigungsfähige Angehörige und wurde in meiner Beihilfe mit aufgenommen. Während der 1. Elternzeit hatte sie somit Anspruch auf 70 % Beihilfe (nennt man in NRW Krankenfürsorge).
Jetzt ist meine Frau mit dem zweiten Kind in Elternzeit. Ich erhalte 70 % Beihilfe, da ich die Familienzuschläge für zwei Kinder erhalte. Meine Frau ist erneut als berücksichtigungsfähige Angehörige bei mir aufgenommen und erhält ebenfalls 70 % Beihilfe, solange sie in Elternzeit ist.
Ich habe mal in die Hessische Beihilfeverordnung nachgeschaut und verstehe diese ähnlich wie die in NRW.
In Elternzeit hat deine Frau keinen Beihilfeanspruch, da sie keine Dienstbezüge erhält (§ 2 Abs. 2 S. 1 HBeihVO).
Nach § 15 Abs. 1 S. 2 HBeihVO beträgt der Bemessungssatz bei berücksichtungsfähigen Angehörigen 70 %.
Berücksichtigungsfähige Angehörige ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HBeihVO der Ehegatte des Beihilfeberechtigten.
Vielleicht ist es tatsächlich so wie von dir beschrieben und ihr habt in Hessen tatsächlich hier eine andere Regelung wie wir in NRW, aber nach meinem Verständnis ist die Hessische Beihilfeverordnung der Regelung in NRW gleich. Frag mal bei deiner Beihilfestelle nach.
PS: die 31 EUR erhält meine Frau zu ihren erhöhten Beihilfesatz auch
--- End quote ---
Also in Niedersachsen gibts in Elternzeit keine 70%. Beim Bund meine ich schon. Wird also bundeslandabhängig sein. In Nds. kann man nur den Partner in die eigene Beihilfe aufnehmen wenn das Jahreseinkommen (oder Vorjahreseinkommen) unter einem gewissen Wert (~20k) liegt.
Kann mir allerdings auch nicht vorstellen dass man in Hessen in der Elternzeit (also ohne Bezüge) gar keinen Anspruch auf Beihilfe hat?!? Denn wenn der Partner kein Beamter wäre müsste man dann ja 100% versichern
In Nds ist es dann auch zusätzlich sowieso so, dass ein eigener Beihilfeanspruch (also 50% auch während der Elternzeit) dieser immer vorgeht. Gleiches scheint in Hessen zu gelten:
§ 4 abs. 3 HBeihVO
Eine Beihilfeberechtigung aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften schließt die Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger aus
Edit: die Regelungen in Hessen scheinen identisch mit denen in Nds zu sein.
Der Beihilfeanspruch ergibt sich bei beiden direkt aus dem Beamtengesetz. § 80 Abs. 2 Nummer 1 HBG
Aber Nds ist allgemein ziemlich mies seinen Beamten gegenüber. Hessen hat ja wenigstens eine attraktive Besoldungstabelle (und attraktive Erfahrungsstufen), NRW hohe Kinderzuschläge und Beihilfe für eine Baby Erstaustattung. Gibts in Nds alles nicht. Kinderzuschläge wurden nur für den mD erhöht. Gibt zwar ne niedrigere Jahressonderzahlung aber das Jahresbrutto liegt trotzdem unter den meisten Ländern da die Monatsbeträge so niedrig sind
shimanu:
Erst einmal geht es ausschließlich um die Fallgestaltung, dass beide Ehegatten Beamte sind und einer sich in Elternzeit ohne Bezüge befindet. Hier scheint wohl, wenn es so stimmt, NRW besonders großzügig zu sein.
Denn § 2 Abs. 1b) BVO NRW regelt die von mir geschilderte Erhöhung des Beihilfesatzes auf 70 % für die Beamtin, die in Elternzeit ist und dessen Ehegatte ebenfalls Beamter ist.
Finanzer:
@shimanu und AVP: Ich habe die hessische Beihilfeverordnung nochmal durchgearbeitet, eine entsprechende Norm gibt es in Hessen nicht. Freut mich für die Kollegen, welche eine solche Regelung haben.
Hätte mich aber auch höllisch geärgert, wenn ich das übersehen hätte, da die Elternzeit bald vorbeigeht.
Der Obelix:
Debeka bei mir +50 € im Bisex Tarif. Dazu für die 3 Kinder jeweils 7 € Steigerung (damit monatlich 71€ mehr von 329 auf 400€).
Hierzu kommen
-50 € Kostensteigerung beim Kita / OGS Essen
-61€ Mehrkosten Versicherungen und Gas und Strom
Insgesamt damit im Vergleich zum Tarifabschluss Dezember 2023 bei den Ländern 182€ monatlich Mehrkosten bei 200€ (Brutto!!!) Lohnerhöhung zum 01.11.2024.
Kann man also wirklich sagen, dass für die Arbeitgeber ein großer Batzen ist und viel bei den Beschäftigten hängen bleibt ( also es bleibt viel hängen auf dem Papier und es ist ein durchlaufender Posten...)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version