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PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
Organisator:
--- Zitat von: Batto am 08.01.2025 08:31 ---Danke für die Info. Hier bin ich immer von meinem Rentenbescheid ausgegangen, der mir eine monatliche Rente von XX garantiert. Ich meine, das die Pension hier höher lag, speziell wenn man die A12 ansetzt kann das aber nicht mehr mit Sicherheit sagen. In jedem Fall werde ich nicht schlechter dastehen.
Einen Punkt den ich noch vergessen habe:
Als Angestellter mit Bachelor Abschluss werde ich nicht die Möglichkeit haben in den H-Dienst zu kommen. Aber als Beamter ist dies in jedem Fall möglich. Zuletzt war bei uns eine Leiter Stelle ausgeschrieben mit den Bedingungen:
Angestellter muss einen Master haben oder Beamte des G- und H-Dienstes. Da ich vor habe im öffentlichen Dienst zu bleiben, habe ich hiermit ebenfalls meine Aufstiegschancen erhöht.
--- End quote ---
Ersteres ist korrekt, aber nicht vollständig. Denke bitte auch an die Betriebsrente ;)
letzteres wundert mich hingegen. Wo es tariflich unproblematisch ist, auch Aufgaben mit E13 oder höher ohne Masterabschluss zu besetzen ist das Beamtenrecht sehr starr. Ohne Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst, die als Bildungsqualifikation regelmäßig einen Master vorsieht, ist eine entsprechende Tätigkeit nicht möglich.
Wo / Wie siehst du die Möglichkeit, ohne Master in den hD zu kommen?
Batto:
Stimmt, die VBL muss ebenfalls berücksichtigt werden, da gebe ich dir Recht. Denke aber das man im Beamtentum besser fährt, da sich auch die prozentualen Tariferhöhungen direkt auf die Pension niederschlagen. Bekommt man mit 60/62 Jahren nochmal eine Beförderung oder eine Tarifverhandlung mit, wird diese direkt auf die Pension umgelegt, da man hier die 71,75% vom letzten Gehalt erhält. Als Tarifbeschäftigter bringt einem eine Gehaltserhöhung in den letzten 5 Jahren wesentlich weniger bezogen auf die Rente, da es hier um Rentenpunkte geht.
Gleichzeitig glaube ich eher daran, dass in den nächsten 30 Jahren bei der GKV sowie GRV diverse Einschnitte kommen werden. Auch wenn immer über das Beamtentum und die Privilegien in der Presse gemeckert wird, halte ich die Chance für geringer hier eine massive Verschlechterung zu erhalten, da dies die entsprechenden Entscheidungsträger selbst beträfe.
Bei unserem Amt war es bisher so, dass die meisten H-Dienst Stellen, spezielle die Leitungspositionen nur durch Beamte zu besetzten sind. Durch den Personalmangel hat sich das ein wenig geändert und Gelegentlich sind auch Tarifbeschäftigte zugelassen. Aber wie vorher erwähnt hatten wir vor 5 Monaten eine interne Stellenausschreibung mit den Parametern:
Tarifbeschäftigte mit Master Abschluss bis E13 oder
Beamte mit mind. Bachelor-Abschluss im G- oder H-Dienst mit der Eingruppierung in A13/14 je nach Erfahrung usw.
Hier war auch G-Dienst Beamten die Möglichkeit gegeben in den H-Dienst zu kommen.
Umlauf:
Das ist dann aber eine Selbstknechtung der Behörde.
I.R. ist wesentlich einfacher Tarifbeschäftigte nach oben zu schieben als es mit Beamten geht. Die Laufbahnverordnungen sind da sehr unflexibel.
Organisator:
--- Zitat von: Umlauf am 08.01.2025 11:21 ---Das ist dann aber eine Selbstknechtung der Behörde.
I.R. ist wesentlich einfacher Tarifbeschäftigte nach oben zu schieben als es mit Beamten geht. Die Laufbahnverordnungen sind da sehr unflexibel.
--- End quote ---
Kommt etwas darauf an. Wenn es hoheitliche Aufgaben sind, wären diese regelmäßig durch Beamte wahrzunehmen.
Was mich nur etwas wundert, ist die beschriebene Durchlässigkeit der Laufbahnen. Ich würde vermuten, dass für gDler freigegebene hD-Dienstposten ein Aufstiegsverfahren mit Studium beinhalten würden.
Umlauf:
--- Zitat von: Organisator am 08.01.2025 11:28 ---
--- Zitat von: Umlauf am 08.01.2025 11:21 ---Das ist dann aber eine Selbstknechtung der Behörde.
I.R. ist wesentlich einfacher Tarifbeschäftigte nach oben zu schieben als es mit Beamten geht. Die Laufbahnverordnungen sind da sehr unflexibel.
--- End quote ---
Kommt etwas darauf an. Wenn es hoheitliche Aufgaben sind, wären diese regelmäßig durch Beamte wahrzunehmen.
Was mich nur etwas wundert, ist die beschriebene Durchlässigkeit der Laufbahnen. Ich würde vermuten, dass für gDler freigegebene hD-Dienstposten ein Aufstiegsverfahren mit Studium beinhalten würden.
--- End quote ---
Das Aufstiegsverfahren hatte ich da im Hinterkopf. Was anderes kann ich mir in dieser Konstellation auch nicht vorstellen.
Gut hoheitliche Aufgaben ist ein möglicher Ausschluss.
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