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PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
Organisator:
--- Zitat von: KlammeKassen am 08.01.2025 18:22 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.01.2025 08:22 ---
--- Zitat von: Batto am 08.01.2025 08:09 ---Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.
--- End quote ---
Danke für die ausführliche Darstellung! Sich auch über die Finanzen im Klaren zu sein, was eine Verbeamtung angeht, hat durchaus Sinn.
zum o.g. Absatz gebe ich jedoch zu Bedenken, dass im Bereich bis E12 sich die Pension vs. der Altersbezüge von Angestellten in etwa die Waage hält.
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Inwiefern bist du der Meinung?
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Weil dies meinen an anderer Stelle im Forum detaillierten und durch andere Teilnehmer qualitätsgesicherten Berechnung entspricht.
2strong:
Leider finde ich den Link nicht mehr, aber ich erinnere mich an einen in der Tat augenöffnenden Threat.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Organisator am 09.01.2025 08:27 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 08.01.2025 18:22 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.01.2025 08:22 ---
--- Zitat von: Batto am 08.01.2025 08:09 ---Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.
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Danke für die ausführliche Darstellung! Sich auch über die Finanzen im Klaren zu sein, was eine Verbeamtung angeht, hat durchaus Sinn.
zum o.g. Absatz gebe ich jedoch zu Bedenken, dass im Bereich bis E12 sich die Pension vs. der Altersbezüge von Angestellten in etwa die Waage hält.
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Inwiefern bist du der Meinung?
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Weil dies meinen an anderer Stelle im Forum detaillierten und durch andere Teilnehmer qualitätsgesicherten Berechnung entspricht.
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Ein Link wäre in der Tat sehr interessant, weil man insbesondere in den ersten Jahren kaum Rentenpunkte holt, so dass man insgesamt vielleicht, wenn es alles super läuft, auf 1,5 Punkte im Schnitt pro Jahr kommt,
Dann ist aber die Rente auch eher so im Bereich von 2.400 Euro.
VBL Rente reißt jetzt nicht so fette Beträge, da man erst zu wenig verdient und später der Altersfaktor zu sehr reduziert.
Rheini:
--- Zitat von: KlammeKassen am 08.01.2025 18:22 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.01.2025 08:22 ---
--- Zitat von: Batto am 08.01.2025 08:09 ---Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass man viel höhere Pensionsansprüche hat im Vergleich zu der gesetzlichen Rente. Diese Lücke muss man zusätzlich vom netto Lohn des Tarifangestellten abziehen, da man diese Vorsorge betreiben muss/sollte.
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Danke für die ausführliche Darstellung! Sich auch über die Finanzen im Klaren zu sein, was eine Verbeamtung angeht, hat durchaus Sinn.
zum o.g. Absatz gebe ich jedoch zu Bedenken, dass im Bereich bis E12 sich die Pension vs. der Altersbezüge von Angestellten in etwa die Waage hält.
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Inwiefern bist du der Meinung?
Wenn wir jetzt von A12 ausgehen und 71,75 % = 71,75 % x 5.814,97 Euro = 4.172,24 Euro.
Momentan bekommen in Deutschland wohl 50 (!) (Nicht 50 k!) Leute eine Rente höher als 3.000 Euro.
Nicht einmal in EG12 Stufe 6 ist man netto dort.
Und die VBL reißt jetzt nun auch nicht so viel raus, abgesehen davon, dass dort auch zu beachten ist, dass 1,81 % runtergehen, was in EG12 Stufe 6 zurzeit auch jeden Monat 117,95 Euro sind, die nicht zur Verfügung stehen für Konsum
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Wie mache ich das als Beamter, wenn ich mit 60 ohne Gründe in Pension gehen möchte, weil mir die Lebenszeit wichtig ist und ich die 5 Jahre bis zur Pension aus eigenen Mitteln bestreiten möchte?
Können wir das nicht bei mir gleich wie bei den Angestellten machen, dass ich ausscheiden kann ohne die Vorteile einer Pension zu verlieren oder akzeptieren wir, dass manche "Dinge" anders sind und Rosinenpickerei zwar wünschenswert ist, aber nicht funktioniert?
2strong:
Beim Bund kannst Du den Ausstieg über das Altersgeld nutzen. Wenn Du schon längere Zeit dabei bist, kostet das nur 5% Abschlag bei der Pension. Das wäre also kein "Totalschaden".
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