Autor Thema: Stellenbesetzungsverfahren Änderung der Anforderungen  (Read 970 times)

magheinz

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In einem Stellenbesetzungsverfahren stand in die Ausschreibung: "Es werden folgende Anforderungen gestellt: ausgewiesene Kenntnisse in Bereich A und Bereich B"

Jetzt ist die Bewerberlage schwach und nach einer Verlängerung der Bewerbungsfrist hat sich das nichts geändert.

Also Folge wurden jetzt Bewerber eingeladen, die entweder Kenntnisse im Bereich A ODER im Bereich B haben.

Meiner Meinung nach ist durch das UND die Anforderung "Kenntnisse im Bereich A und Bereich B" ein einzelnes Kriterium und die Anforderung "Kenntnisse im Bereich A oder im Bereich B" ist ein neues Kriterium.

Ich sehe es so, dass das Verfahren zu beenden ist und mit dem neuen Kriterium neu auszuschreiben ist.

Wie seht Ihr das?



MoinMoin

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Antw:Stellenbesetzungsverfahren Änderung der Anforderungen
« Antwort #1 am: 10.10.2024 17:20 »
Korrekt, man muss neu ausschreiben mit dem Oder drin. Eine Woche ausschreiben reicht ja zur Not.

Denn evtl hat sich jemand nicht beworben, weil er nur Oder ist.

Wenn man nett ist:
Teilt den Kandidaten, die sich unrechtmäßig beworben haben, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllten mit, sie sollen sich nochmal bewerben, verweis auf die vorhanden Unterlagen reicht.

Alles ander wáre klüngel und pfusch.