Hallo zusammen,
wir als Personalrat werden erst nach Veröffentlichung der Stellenausschreibungen beteiligt.
Meine Frage: müssten wir nicht schon bei der Feststellung der Eingruppierung beteiligt werden, d.h. schon bevor die Stellenanzeige veröffentlicht wird?
Falls das so sein sollte, gibt es eine gesetzliche Grundlage dazu? Bundesland wäre Bayern.
Herzlichen Dank schon mal und Viele Grüße
Choupette