Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt
Stelle E9a - Eingruppierung E8 - Begründung Abschluss BFS
manukatrin:
Hallo zusammen,
erst heute hatte ich wieder dieses Ärgernis über meine derzeitige Eingruppierung in "meinem Bauch" und habe mich deshalb dazu entschlossen, in diesem Forum nach hilfreichen Antworten zu suchen. Leider erfolglos.
Daher versuche ich es auf diesem Weg, für mich endlich Klarheit zu erlangen. Ich freue mich über Hilfe... :-)
Kurz zum Sachverhalt.
TVL allerdings mit DiVO (angestellt an einer Hochschule in kirchlicher Trägerschaft)
Begonnen in EG6, dann durch interne Bewerbung um eine höherwertige Tätigkeit in EG8 eingruppiert.
Seit fast 3 Jahren auf dieser EG8 Stelle, die aber auch seit meinem Wechsel mit E9a bewertet ist.
Die Begründung meiner Eingruppierung lautet: mein Berufsabschluss kann nicht für die E9a anerkannt werden, da es sich um eine schulische Berufsausbildung von 2jähriger Dauer handelt. (Ich habe damals 2 Jahre die BFS mit dem Abschluss 'kaufmännische/r AssistentIn' absolviert und anschließend 1 Jahr Fachhochschule).
Dann gibt es aber immer wieder Mitarbeiter die einen "bereichsfremden Abschluss" besitzen, der eine 3jährige Berufsausbildung vorweist, die dann diese Eingruppierung aber erhalten.
Ich fühle mich seit Jahren veräppelt. Ist das wirklich so, oder hier nur fehlendes Durchsetzungsvermögen der Personalabteilung? Da mir jetzt eine Stundenaufstockung angeboten wurde, wollte ich gerne wissen, ob ich nicht auf eine Eingruppierung in der kleinen E9 bestehen kann, denn meine Kollegen/Innen bekommen die Stufe ja auch und wir machen alle die gleiche Arbeit. Oder ist es durch die DiVO nicht möglich?
Laut Gruppenplan zur Einordnung der Tätigkeiten nach §20 DiVO findet man unter Entgeltgruppe 9 1/2 "...deren Tätigkeit gründliche und umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert..." das ist hier definitiv der Fall! Was hat das bitte mit meiner Ausbildung zu tun, die mittlerweile über 20 Jahre zurückliegt.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten :)
Imperator:
--- Zitat von: manukatrin am 11.10.2024 17:30 ---Hallo zusammen,
erst heute hatte ich wieder dieses Ärgernis über meine derzeitige Eingruppierung in "meinem Bauch" und habe mich deshalb dazu entschlossen, in diesem Forum nach hilfreichen Antworten zu suchen. Leider erfolglos.
Daher versuche ich es auf diesem Weg, für mich endlich Klarheit zu erlangen. Ich freue mich über Hilfe... :-)
Kurz zum Sachverhalt.
TVL allerdings mit DiVO (angestellt an einer Hochschule in kirchlicher Trägerschaft)
Begonnen in EG6, dann durch interne Bewerbung um eine höherwertige Tätigkeit in EG8 eingruppiert.
Seit fast 3 Jahren auf dieser EG8 Stelle, die aber auch seit meinem Wechsel mit E9a bewertet ist.
Die Begründung meiner Eingruppierung lautet: mein Berufsabschluss kann nicht für die E9a anerkannt werden, da es sich um eine schulische Berufsausbildung von 2jähriger Dauer handelt. (Ich habe damals 2 Jahre die BFS mit dem Abschluss 'kaufmännische/r AssistentIn' absolviert und anschließend 1 Jahr Fachhochschule).
Dann gibt es aber immer wieder Mitarbeiter die einen "bereichsfremden Abschluss" besitzen, der eine 3jährige Berufsausbildung vorweist, die dann diese Eingruppierung aber erhalten.
Ich fühle mich seit Jahren veräppelt. Ist das wirklich so, oder hier nur fehlendes Durchsetzungsvermögen der Personalabteilung? Da mir jetzt eine Stundenaufstockung angeboten wurde, wollte ich gerne wissen, ob ich nicht auf eine Eingruppierung in der kleinen E9 bestehen kann, denn meine Kollegen/Innen bekommen die Stufe ja auch und wir machen alle die gleiche Arbeit. Oder ist es durch die DiVO nicht möglich?
Laut Gruppenplan zur Einordnung der Tätigkeiten nach §20 DiVO findet man unter Entgeltgruppe 9 1/2 "...deren Tätigkeit gründliche und umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert..." das ist hier definitiv der Fall! Was hat das bitte mit meiner Ausbildung zu tun, die mittlerweile über 20 Jahre zurückliegt.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten :)
--- End quote ---
Guten Tag,
ich bin kein Experte auf dem Recht des TV-L aber die E9a ist meines Wissens nach, die Endstufe des mittleren Verwaltungsdienstes bzw. die höchste Entgeltgruppe, die man ohne einen Hochschulabschluss oder einer Fortbildung erreichen kann.
Dabei kann es durchaus sein, dass man für den Stellentyp des E9a mindestens eine dreijährige Berufsausbildung benötigt. 3 jährige Berufsausbildungen werden nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet, während eine 2 jährige Berufsausbildung dem Niveau 3 zugeordnet wird.
Und deshalb kann es gut sein, dass die E9a im TV-L/Divo durchaus die Anforderung einer dreijährigen Berufsausbildung hat.
Eine Möglichkeit für dich, wäre vielleicht nachzuforschen, ob du eine Fortbildung oder Ähnliches absolvieren kannst, um die Gleichstellung einer 3 jährigen Ausbildung zu erreichen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Imperator am 14.10.2024 07:56 ---Guten Tag,
ich bin kein Experte auf dem Recht des TV-L aber die E9a ist meines Wissens nach, die Endstufe des mittleren Verwaltungsdienstes bzw. die höchste Entgeltgruppe, die man ohne einen Hochschulabschluss oder einer Fortbildung erreichen kann.
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Das war vielleicht mal so vor hundert Jahren, aber tarifliche ist das nicht der Fall.
--- Zitat ---Dabei kann es durchaus sein, dass man für den Stellentyp des E9a mindestens eine dreijährige Berufsausbildung benötigt. 3 jährige Berufsausbildungen werden nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet, während eine 2 jährige Berufsausbildung dem Niveau 3 zugeordnet wird.
Und deshalb kann es gut sein, dass die E9a im TV-L/Divo durchaus die Anforderung einer dreijährigen Berufsausbildung hat.
Eine Möglichkeit für dich, wäre vielleicht nachzuforschen, ob du eine Fortbildung oder Ähnliches absolvieren kannst, um die Gleichstellung einer 3 jährigen Ausbildung zu erreichen.
--- End quote ---
Es gibt tariflich keine Eingruppierungsvoraussetzugnen die mit einer Ausbildung zusammenhängen.
Alleinig bei nicht vorliegen in Voraussetzungen in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Allerdings gibt es idR neben einer Ausbildungsvoraussetzung eine Fallgruppe die auch ohne geht.
Imperator:
--- Zitat von: MoinMoin am 14.10.2024 08:44 ---
--- Zitat von: Imperator am 14.10.2024 07:56 ---Guten Tag,
ich bin kein Experte auf dem Recht des TV-L aber die E9a ist meines Wissens nach, die Endstufe des mittleren Verwaltungsdienstes bzw. die höchste Entgeltgruppe, die man ohne einen Hochschulabschluss oder einer Fortbildung erreichen kann.
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Das war vielleicht mal so vor hundert Jahren, aber tarifliche ist das nicht der Fall.
--- Zitat ---Dabei kann es durchaus sein, dass man für den Stellentyp des E9a mindestens eine dreijährige Berufsausbildung benötigt. 3 jährige Berufsausbildungen werden nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet, während eine 2 jährige Berufsausbildung dem Niveau 3 zugeordnet wird.
Und deshalb kann es gut sein, dass die E9a im TV-L/Divo durchaus die Anforderung einer dreijährigen Berufsausbildung hat.
Eine Möglichkeit für dich, wäre vielleicht nachzuforschen, ob du eine Fortbildung oder Ähnliches absolvieren kannst, um die Gleichstellung einer 3 jährigen Ausbildung zu erreichen.
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Es gibt tariflich keine Eingruppierungsvoraussetzugnen die mit einer Ausbildung zusammenhängen.
Alleinig bei nicht vorliegen in Voraussetzungen in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Allerdings gibt es idR neben einer Ausbildungsvoraussetzung eine Fallgruppe die auch ohne geht.
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Danke für die Verbesserungen.
manukatrin:
Vielen Dank für die Informationen. Ist es möglich mir die Gesetzesgrundlage dafür zu nennen?
Irgendwas, was ich zu meiner "Rechtfertigung" vorlegen kann?
Die Stelle ist eingruppiert in 9a. Die Begründung meiner Eingruppierung in 8 lautete 2016 folgendermaßen:
"...die persönliche Voraussetzung nach Anlage 2 § 1 Abs. 3 zu § 20 Abs. 4 DiVO fehlt..." Ich kann in diesen angegebenen Gesetzestexten aber keine explizite Information über eine 3jährige Ausbildung finden. Ledlich Infos darüber wie die Tätigkeitsmerkmale umfassen.
Ganz herzlichen Dank! ...endlich mal ein Lichtblick ;)
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