Hallo,
ja, wenn er die Bedingungen des § 47 d) LBesG NRW erfüllt. Die Strukturzulage erhalten Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem Einstiegsamt A13 einschließlich der Beamten besonderer Fachrichtungen, Studienräte, Akademische Räte auf Zeit sowie Polizeivollzugsbeamte in der Besoldungsgruppe A13.
Sollte man eine andere Amtsbezeichnung, wie z. B. "Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik" haben, steht die Zulage nicht zu.