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Begrenzung der Eingruppierung bei Jobwechsel?

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Ameise5:
Ich habe E9 und werde für vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit für zwei Jahre E11 erhalten. Meine Frage ist, falls ich nach dieser Phase mit E11 wieder auf meine E9 Stelle gehe und danach den Job auf eine E13 Stelle wechseln möchte, habe ich da einen Nachteil wenn ich unmittelbar vor dem Wechsel auf E13 in E9 gearbeitet habe? Wäre es dann besser direkt nach Ablauf der E11 zu kündigen, wenn ich die E13 anstrebe? Mir wurde mal erzählt, dass man von E9 aus keine E13 Stelle antreten darf. (Ich habe einen Master Abschluss) Über Einschätzungen würde ich mich Sehr freuen. Vielen Dank.

McOldie:
Mit der dauerhaften Übertragung von E 13-Tätigkeiten erfolgt die Eingruppierung nach E 13, sofern die persönlichen Voraussetzungen (z.B. Studium) erfüllt sind. Dabei ist es unerheblich, wenn die Höhergruppierung aus der Entgeltgruppe E 9 erfolgt.

FearOfTheDuck:
Man hat dir Quatsch erzählt. Du kannst auch von einer EG 3 in die EG 13 höhergruppiert werden, wenn dir entsprechende Aufgaben übertragen werden.

Ameise5:
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe! :)

fair:
Du wirst allerdings wohl auf Stufe 1 eingestellt werden, wenn sie dich nicht dringend brauchen und man es irgendwie argumentieren kann über (ggf noch andere) "förderliche" Berufserfahrung und dass du sonst nicht die Stelle antrittst.
Denn sowohl EG 9 als auch EG 11 sind zu niedrig.

Besser wäre es, dir EG 13 übertragen zu lassen, dann sammelst du schon zwei Jahre Erfahrung und die Stufenlaufzeit kann dann (bei Wechsel innerhalb von unter sechs Monaten Lücke bzw 12 Monaten in der Wissenschaft) fortgeführt werden.

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