Hi,
ich war vor 5 Monaten in der gleichen Situation wie du jetzt. Bei mir wurde es im Vorstellungsgespräch direkt angesprochen, allerdings nicht von mir, sondern von der Auswahlkommission. Grundsätzlich spricht für mich nichts dagegen. Ich finde schon, dass du es ansprechen kannst/solltest. Zwar nicht direkt zu Beginn, aber gegen Ende des Gesprächs auf jeden Fall. Wenn du jetzt in Erfahrungsstufe 4 bist und eine Eingruppierung bei Neueinstellung ja höchstens in 3 möglich ist, standardmäßig aber in 2 erfolgt, solltest du das Thema auf jeden Fall erwähnen, damit man dir auch die 3 gewährt. Sagst du nichts, landest du ggf. in 2 und das wären 2 verschenkte Jahre und natürlich auch entsprechend weniger Geld. Daher ist es schon fast ein Muss.
Ich habe im Vorstellungsgespräch auch die lange Kündigungsfrist angesprochen. Bei mir waren es 4 Monate bis zum Quartalsende. Ich habe erwähnt, dass meine jetzigen Chefs mich unter keinen Umständen eher gehen lassen werden, da die Stelle definitiv, selbst bei voller Kündigungsfrist (ohne Aufhebungsvertrag) 3 Monate unbesetzt gewesen wäre und um jeden Monat, den ich eher hätte gehen könne, hätte sich das verlängert. Dies wurde mir direkt signalisiert. Gar nicht aus Missgunst oder Boshaftigkeit, sondern, weil es schlichtweg nicht ging. Ich habe hier die Erfahrung gemacht, dass wenn sie dich unbedingt haben wollen und die Stelle es hergibt, auch auf dich warten. Sollte das, so, wie du es sagst, nicht möglich sein, dann musst du einen Aufhebungsvertrag schließen, das ist richtig. Aber dazu muss der alte AG eben auch bereit sein!
Also, erst den neuen Vertrag unterschreiben ist schwierig bis fast unmöglich, da die Verträge in der Regel nicht mit Dienstbeginn auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Ich habe es mit dem neuen AG so verhandelt, dass ich einen Vorvertrag bzw. eine Vereinbarung unterzeichnet habe. Darin wurde dann die EG-Gruppe aufgenommen mit der Erfahrungsstufe, das Datum (frühest möglicher Zeitpunkt nach Kündigung beim alten AG) und die Punkte, die noch durch mich zu erfüllen waren, wie ein Führungszeugnis etc.
Meine Reihenfolge war also:
- Auswahlverfahren
- Zusage
- Gespräche mit dem alten AG über Kündigung/Kündigungsfrist
- Vorvertrag/Vereinbarung beim neuen AG mit verbindlicher Zusage zu den ausgehandelten Konditionen, sofern ich meinen Teil erfülle
- Kündigung beim alten AG
- Unterschrift neuer Vertrag
Zwischen Zusage und Unterschrift Vereinbarung sind ca. 4 Wochen vergangen. Zwischen der Kündigung im Anschluss und der Unterschrift des neuen Vertrages sind ca. 2,5-3 Monate vergangen. Das ist leider die "normale" Bearbeitungszeit hier in der Behörde gewesen, um den neuen Vertrag aufzusetzen (war ja auch nicht der einzige neue hier)...
Am Ende hat aber alles bestens geklappt.
In deinem Fall solltest du, während und nach erfolgreichem Auswahlverfahren erst einmal klären, ob sie dich auch nehmen, wenn du erst in 6 Monaten anfängst. Davon hängt ja maßgeblich das weitere Vorgehen ab. Sollte es für den neuen AG okay sein, dann kannst du ja ganz normal kündigen, nachdem du die vorherige Vereinbarung bzw. den Vorvertrag unterschrieben hast. Wenn dir signalisiert wird, dass du das Auswahlverfahren gewonnen hast, man dich aber zwingend innerhalb von 2-3 Monaten zwingend benötigt, dann müsstest du natürlich erst einmal mit dem alten AG über einen Aufhebungsvertrag verhandeln. Das macht es natürlich etwas schwieriger, aber irgendeinen Tod musst du in diesem Fall sterben. Wenn du in diesem Fall auch darauf bestehst, dass du erst einen Vorvertrag unterschreibst, der "verfällt", wenn du länger brauchst, dann gehen ja schon wieder ein paar Wochen verloren, was der neue AG vermutlich dann nicht so gut findet...