Autor Thema: Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung  (Read 1749 times)

Pepalott4711

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Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung
« am: 14.10.2024 22:11 »
Guten Abend,

In gut 4 Wochen habe ich ein Vorstellungsgespräch bei der Stadt. Aktuell bin ich im TVL Eg9b Stufe 4 als staatlich geprüfter Techniker eingestellt. Die neue Stelle ist mit bis zu TVöd 9b bewertet und fordert grob die gleichen Tätigkeiten. Spricht man über die Eingruppierung im Vorstellungsgespräch? Oder besser wenn die Zusage kommt?

Zudem kommt das ich aktuell seit 14 Jahren im ZVL angestellt bin und somit bis zum Quartalsende 6 Monate Kündigungsfrist habe. Ich befürchte das es für den neuen Arbeitgeber zu lange dauert, da ich bei der ersten Kontaktaufnahme die Dringlichkeit herausgehört habe.
Wie wäre das Vorgehen in diesem Fall? Aufhebungsvertrag beim alten AG? Erst den neuen Vertrag unterschrieben mit Dienstbeginn unbekannt? Dann mit dem alten AG verhandeln?


Danke und VG

Gewerbler

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Antw:Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung
« Antwort #1 am: 15.10.2024 07:27 »
Also wenn es einen Betrag (EG, Stufe, ggf. Zulage) gibt, unterhalb dessen du auf keinen Fall zusagen würdest, würde ich das schon im Vorstellungsgespräch ansprechen. Dann ist das für beide Seiten direkt klar.

Wenn du die Stelle in jedem Fall willst und dann noch das maximale rausholen, könnte es taktisch cleverer sein, erst eine Zusage zu erhoffen und danach zu verhandeln. Das musst du für dich beantworten und hängt evtl. auch von der Situation/Atmosphäre im VG ab.

Kündigungsfristen wäre schon ein Thema, was ich als AG und AN ansprechen würde. Du kannst ja sagen wie es ist und dass du ggf. nach einem Aufhebungsvertrag fragen würdest.
Falls du bei deinem derzeitigen AG so offen spielen willst, könntest du dort das Thema natürlich auch schon mal grundsätzlich abklopfen.

Auch da würde ich sagen, Reihenfolge der Verhandlungen, Unterschriften etc. ist pauschal schwierig zu sagen. Ich habe bisher einmal auf Basis einer schriftlichen Einstellungszusage den Auflösungsvertrag gemacht und einmal auf mein Risiko nach der mündlichen Zusage ("vorbehaltlich Personalrat"). Ging aber beide Male gut aus  ;D

OneWayToRome

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Antw:Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung
« Antwort #2 am: 15.10.2024 07:47 »
Hi,

ich war vor 5 Monaten in der gleichen Situation wie du jetzt. Bei mir wurde es im Vorstellungsgespräch direkt angesprochen, allerdings nicht von mir, sondern von der Auswahlkommission. Grundsätzlich spricht für mich nichts dagegen. Ich finde schon, dass du es ansprechen kannst/solltest. Zwar nicht direkt zu Beginn, aber gegen Ende des Gesprächs auf jeden Fall. Wenn du jetzt in Erfahrungsstufe 4 bist und eine Eingruppierung bei Neueinstellung ja höchstens in 3 möglich ist, standardmäßig aber in 2 erfolgt, solltest du das Thema auf jeden Fall erwähnen, damit man dir auch die 3 gewährt. Sagst du nichts, landest du ggf. in 2 und das wären 2 verschenkte Jahre und natürlich auch entsprechend weniger Geld. Daher ist es schon fast ein Muss.

Ich habe im Vorstellungsgespräch auch die lange Kündigungsfrist angesprochen. Bei mir waren es 4 Monate bis zum Quartalsende. Ich habe erwähnt, dass meine jetzigen Chefs mich unter keinen Umständen eher gehen lassen werden, da die Stelle definitiv, selbst bei voller Kündigungsfrist (ohne Aufhebungsvertrag) 3 Monate unbesetzt gewesen wäre und um jeden Monat, den ich eher hätte gehen könne, hätte sich das verlängert. Dies wurde mir direkt signalisiert. Gar nicht aus Missgunst oder Boshaftigkeit, sondern, weil es schlichtweg nicht ging. Ich habe hier die Erfahrung gemacht, dass wenn sie dich unbedingt haben wollen und die Stelle es hergibt, auch auf dich warten. Sollte das, so, wie du es sagst, nicht möglich sein, dann musst du einen Aufhebungsvertrag schließen, das ist richtig. Aber dazu muss der alte AG eben auch bereit sein!

Also, erst den neuen Vertrag unterschreiben ist schwierig bis fast unmöglich, da die Verträge in der Regel nicht mit Dienstbeginn auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Ich habe es mit dem neuen AG so verhandelt, dass ich einen Vorvertrag bzw. eine Vereinbarung unterzeichnet habe. Darin wurde dann die EG-Gruppe aufgenommen mit der Erfahrungsstufe, das Datum (frühest möglicher Zeitpunkt nach Kündigung beim alten AG) und die Punkte, die noch durch mich zu erfüllen waren, wie ein Führungszeugnis etc.

Meine Reihenfolge war also:

- Auswahlverfahren
- Zusage
- Gespräche mit dem alten AG über Kündigung/Kündigungsfrist
- Vorvertrag/Vereinbarung beim neuen AG mit verbindlicher Zusage zu den ausgehandelten Konditionen, sofern ich meinen Teil erfülle
- Kündigung beim alten AG
- Unterschrift neuer Vertrag

Zwischen Zusage und Unterschrift Vereinbarung sind ca. 4 Wochen vergangen. Zwischen der Kündigung im Anschluss und der Unterschrift des neuen Vertrages sind ca. 2,5-3 Monate vergangen. Das ist leider die "normale" Bearbeitungszeit hier in der Behörde gewesen, um den neuen Vertrag aufzusetzen (war ja auch nicht der einzige neue hier)... :) Am Ende hat aber alles bestens geklappt.

In deinem Fall solltest du, während und nach erfolgreichem Auswahlverfahren erst einmal klären, ob sie dich auch nehmen, wenn du erst in 6 Monaten anfängst. Davon hängt ja maßgeblich das weitere Vorgehen ab. Sollte es für den neuen AG okay sein, dann kannst du ja ganz normal kündigen, nachdem du die vorherige Vereinbarung bzw. den Vorvertrag unterschrieben hast. Wenn dir signalisiert wird, dass du das Auswahlverfahren gewonnen hast, man dich aber zwingend innerhalb von 2-3 Monaten zwingend benötigt, dann müsstest du natürlich erst einmal mit dem alten AG über einen Aufhebungsvertrag verhandeln. Das macht es natürlich etwas schwieriger, aber irgendeinen Tod musst du in diesem Fall sterben. Wenn du in diesem Fall auch darauf bestehst, dass du erst einen Vorvertrag unterschreibst, der "verfällt", wenn du länger brauchst, dann gehen ja schon wieder ein paar Wochen verloren, was der neue AG vermutlich dann nicht so gut findet...

Pepalott4711

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Antw:Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung
« Antwort #3 am: 15.10.2024 10:00 »
Ich danke euch für die ausführlichen Antworten. Die Eingruppierung werde ich vorsichtig zum Ende des Gespräches ansprechen sowie auch die Kündigungsfrist. Wobei ich bei letzterem vermute das man mir dort zuvorkommen wird.
Ansonsten muss ich noch etwas geduldig sein und Ruhe bewahren. Der Rest wird sich ergeben!

Vielen Dank euch!

OneWayToRome

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Antw:Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung
« Antwort #4 am: 15.10.2024 10:58 »
Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute beim Auswahlverfahren! Kannst ja mal berichten, wie es dann am Ende weitergegangen ist!

FearOfTheDuck

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Antw:Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung
« Antwort #5 am: 15.10.2024 12:37 »
Hi,

ich war vor 5 Monaten in der gleichen Situation wie du jetzt. Bei mir wurde es im Vorstellungsgespräch direkt angesprochen, allerdings nicht von mir, sondern von der Auswahlkommission. Grundsätzlich spricht für mich nichts dagegen. Ich finde schon, dass du es ansprechen kannst/solltest. Zwar nicht direkt zu Beginn, aber gegen Ende des Gesprächs auf jeden Fall. Wenn du jetzt in Erfahrungsstufe 4 bist und eine Eingruppierung bei Neueinstellung ja höchstens in 3 möglich ist, standardmäßig aber in 2 erfolgt, solltest du das Thema auf jeden Fall erwähnen, damit man dir auch die 3 gewährt. Sagst du nichts, landest du ggf. in 2 und das wären 2 verschenkte Jahre und natürlich auch entsprechend weniger Geld. Daher ist es schon fast ein Muss.
...


Wo hast du das denn her? Aus dem Tarifvertrag zumindest nicht.

@TE Solange keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, hast du lediglich Anspruch auf Stufe 1. Alles darüber müsstest du also verhandeln und zwar vor Vertragsbeginn, dann kann es auch über Stufe 3 hinaus gehen. Liegt eB vor, führt sie bei mindestens einem Jahr in Stufe 2, bei mindestens 3 Jahren in Stufe 3.

Pepalott4711

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Antw:Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung
« Antwort #6 am: 15.10.2024 12:59 »
Ich würde behaupten das eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Ich habe die gesuchte Tätigkeit 14 Jahre lang ausgeübt und mich darin stetig weiterentwickelt. Darüber hinaus der staatlich geprüfte Techniker...

OneWayToRome

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Antw:Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung
« Antwort #7 am: 15.10.2024 13:15 »
Wo hast du das denn her? Aus dem Tarifvertrag zumindest nicht.

@TE Solange keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, hast du lediglich Anspruch auf Stufe 1. Alles darüber müsstest du also verhandeln und zwar vor Vertragsbeginn, dann kann es auch über Stufe 3 hinaus gehen. Liegt eB vor, führt sie bei mindestens einem Jahr in Stufe 2, bei mindestens 3 Jahren in Stufe 3.
Es tut mir leid, hier hätte ich mich deutlicher ausdrücken müssen. Bei einer Neueinstellung kommt man standardmäßig in Stufe 1, aber auch jede andere Stufe ist/wäre möglich. Uns wurde jedoch immer wieder, vom Dozenten für Tarifrecht, gesagt, dass eine Einstufung bis Erfahrungsstufe 3 üblich und problemlos ist und auch häufiger gemacht wird. Alles darüber hinaus wird selten/seltener gemacht bzw. hier muss dann schon entsprechende einschlägige Berufserfahrung über viele Jahre vorliegen. In der Regel soll es wohl so sein, dass hier natürlich auch geschaut wird, welches Gehalt vor der Neueinstellung zuletzt gezahlt wurde. So könnte man, wenn sich jemand aus EG 11 Stufe 2 (TV-L) auf eine EG 10 Tätigkeit (TVöD) bewirbt, auch direkt in Stufe 3 einsortieren, damit keine Nachteile aus dem Jobwechsel entstehen. Theoretisch wäre aber natürlich auch alles darüber hinaus möglich, aber, wie gesagt, wohl eben nicht sonderlich üblich bzw. kommt es nicht so oft vor.

In dem vorliegenden Fall könnte es natürlich auch anders sein. Die Erfahrungen, die ich gesammelt habe, ergeben, dass man, wenn man ihn unbedingt haben will, schaut, was sein bisheriges Gehalt war und dann versucht, ihn in der Stufe direkt darüber einzustufen, um attraktiv(er) zu sein. Letztendlich ist es natürlich Verhandlungssache und hängt von vielen Faktoren ab. Möglich ist vieles, aber nicht alles, was möglich ist, wird auch gerne/immer ausgeschöpft im öD...

Hier noch einmal die Begründung, warum 3 üblich ist und alles darüber seltener passiert:

Zitat
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
(2) Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige
Berufserfahrung vorliegt. Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens
einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber,
erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem
vorherigen Arbeitsverhältnis.
Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem
Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2,
beziehungsweise – bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen
Berufserfahrung von mindestens drei Jahren – in Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oderteilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit
förderlich ist.

Ab Stufe 4 dann nur noch "zur Deckung des Personalbedarfs". Könnte zukünftig häufiger passieren, wenn man etwa ansonsten keine Leute bekommt, da man sonst nicht attraktiv genug ist. Dementsprechend muss man es/sich im Auswahlverfahren dann natürlich verkaufen bzw. darauf hinwirken.
« Last Edit: 15.10.2024 13:22 von OneWayToRome »

MoinMoin

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Antw:Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung
« Antwort #8 am: 15.10.2024 13:44 »
Wo hast du das denn her? Aus dem Tarifvertrag zumindest nicht.

@TE Solange keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, hast du lediglich Anspruch auf Stufe 1. Alles darüber müsstest du also verhandeln und zwar vor Vertragsbeginn, dann kann es auch über Stufe 3 hinaus gehen. Liegt eB vor, führt sie bei mindestens einem Jahr in Stufe 2, bei mindestens 3 Jahren in Stufe 3.
Es tut mir leid, hier hätte ich mich deutlicher ausdrücken müssen. Bei einer Neueinstellung kommt man standardmäßig in Stufe 1, aber auch jede andere Stufe ist/wäre möglich. Uns wurde jedoch immer wieder, vom Dozenten für Tarifrecht, gesagt, dass eine Einstufung bis Erfahrungsstufe 3 üblich und problemlos ist und auch häufiger gemacht wird. Alles darüber hinaus wird selten/seltener gemacht bzw. hier muss dann schon entsprechende einschlägige Berufserfahrung über viele Jahre vorliegen.
...
Hier noch einmal die Begründung, warum 3 üblich ist und alles darüber seltener passiert:
Also das muss man schon unterscheiden: Das was verpflichtend ist und keine Kann Regel, sondern ein Rechtsanspruch und nicht irgendwas was üblich ist!
Und das was man "frei" verhandeln kann.

Denn bei Neueinstellung kommt man Standard mäßig in stufe 1 oder in die Stufe 2 oder 3 je nach vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung!

Und es ist tariflicher Unsinn, dass man einschlägige Berufserfahrung bräuchte um mehr als Stufe 3 zu bekommen, dazu reicht stumpf förderliche Zeit! Das scheint mir kein guter Dozent gewesen zu sein.
Oder du hast ihn falsch verstanden.

Und wenn man keine eB hat, dann kann man via förderliche Zeiten trotzdem in die Stufe 3 kommen, diese Regelung geht nicht ab Stufe 3 los.



FearOfTheDuck

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« Antwort #9 am: 15.10.2024 16:46 »
Da hat der Dozent echt Blödsinn erzählt. Wie MoinMoin schon sagt, darf man förderliche Zeiten und einschlägige Berufserfahrung nicht durcheinanderbringen.

"Üblich" kann Stufe 3 nur sein, wenn mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Dann hat es sich aber auch mit der einschlägigen Berufserfahrung.

Da würde ich eher Stufe 1 als üblich ansehen, weil dies der Rechtsanspruch ohne eB ist und viele AN nicht wissen, dass sie verhandeln können und mancher AG nicht verhandeln will.

@TE Dann wirf die mindestens drei Jahre eB in den Ring und versuche darüber hinaus förderliche Zeiten anerkennen zu lassen. Wenn die Bewerberlage schlecht ist, könnte es sich ausgehen.

MoinMoin

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Antw:Von TVL in TVÖD Eingruppierung Kündigung
« Antwort #10 am: 15.10.2024 17:23 »
hier kann man durch den öd zu öd Wechsel auch noch diese Zeit nahtlos anerkennen lassen ohne Bewerberlage zu berücksichtigen