Kernarbeitszeit ist 8.30-15 Uhr
Wir sollten erst gar nicht erscheinen, weil die Türen ohne Strom nicht öffnen. Erst ab 8.30 wäre Arbeitsbeginn. Das wäre ja im Gleitzeitbereich.
Und im Vertrag steht das das Gleitzeitkonto zu unserer persönlichen Freizeitgestaltung dient. Und das wäre ja keine freiwillige Freizeit dann.
M.E. dürfte er dann gar nicht darüber bestimmen.
Höchstens ob der Zeitpunkt der Freistellung gerade passt oder nicht.
Der Vertrag ist sehr dürftig sonst ausgestaltet. Besitzt gerade einmal 2 Seiten.
Gibt es eine Dienstvereinbarung wenn das Land NRW der AG ist? Ich habe schon im Netz gesucht, weil wir so etwas nicht bekommen. Bin aber nicht richtig fündig geworden, wo das steht.