Autor Thema: Arbeit während Nachtbereitschaft in Wohngruppe  (Read 1229 times)

JoMa

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Abend,

ich arbeite in einer Wohngruppe in der auch Nachtdienste anfallen. Mein Arbeitgeber zahlt nach TVÖD Sue und lehnt sich laut Vertrag an diesen an.

Wenn ich einen Nachtdienst habe, arbeite ich zum Beispiel bis 23Uhr und dann beginnt meine Nachtbereitschaft bis 6Uhr. Ich schlafe dann dort im Büro in einem Bett für die Betreuer. Für diese Zeit bekommen wir automatisch immer 1,5h als Arbeitszeit angerechnet. Beispielfall: Ein/eine Bewohner/Bewohnerin zu spät heim kommt, z.B. 23:45Uhr oder ich Nachts mal raus muss da es laut ist in der Wohngruppe, z.B. für 15min irgendwann Nachts. Ich bleibe also 45Minuten länger wach oder werde nachts wach für 15Min und brauche dann noch etwas zum Einschlafen.

Sind diese 45Minuten nach 23Uhr und die 15Minuten Nachts extra als Arbeitszeit aufzuschreiben oder fallen diese Zeiten in die 2h Nachtbereitschaft und werden nicht gesondert vergütet?

Vielen Dank.