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Kurzfristige Schließung der Verwaltung

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Bettyxx:
Hallo,

folgende Situation bietet sich gerade:

In der Jahresurlaubsplanung mussten alle Urlaubstage für 2024 verplant werden. Weiterhin gibt es Kollegen ohne ausreichendes Zeitguthaben. Nun wurde kurzfristig angekündigt, dass die Verwaltung wegen dringender, betrieblicher Gründe einen Tag schließt und alle MA Urlaub oder Zeitausgleich nehmen sollen. Mobile Arbeit bzw. Telearbeit sei an diesem Tag auch nicht möglich.

Wie beurteilt ihr dieses Vorgehen? Gibt der TVöD hierzu etwas her?

BAT:
Ohne sechs Monate vorherige Frist allgemein nicht rechtlich durchsetzbar.

Bettyxx:
Wie können wir als Mitarbeiter reagieren? Der Personalrat konnte nichts erreichen - ganz nach dem Motto: es ist jetzt halt so!

Die Ankündigung der Schließung erfolgte ca. 4 Wochen vorher.

dregonfleischer:
zu hause bleiben und gut is

MoinMoin:
Hat nicht mit Tarifrecht zu tun.
4 Wochen ist definitiv zu kurz.
@BAT 6 Monate ? Ich habe im Hinterkopf 3 Monate sind noch OK. Hast du da was an Doku für die Aussage?

Aber was ihr tun könnt:
0.) Klären ob der PR da in der Mitbestimmung ist, falls ja, dann kann der PR entsprechend diese Verweigern.
ansonsten
Ein ist jetzt so des AGs beantwortet man mit  ist halt nicht so, du kannst uns gerne alle bezahlt ! freistellen, dass darfst du.

1.) Den AG darauf hinweisen, dass die Ankündigung zu kurzfristig war.
2.) Am entsprechenden Tag nachweisen, dass ihr einen Arbeitsversuch gemacht habt und der AG es nicht zugelassen hat. Der AG ist dann halt im Annahmeverzug!
3.) Die Sollarbeitszeit sich auf dem Zeitkonto gutschreiben lassen, sofern man kein ZA oder Urlaub genommen hat.
4.) Diese Zeit uU bei Gericht einklagen.

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