Unerwartet oder kurzfristig eingetretene Gründe, die eine Schließung erforderlich machen, scheinen hier außerhalb jeglicher Vorstellungskraft zu liegen.
Ich halte es für vertretbar, ja sogar geboten, die Mitarbeiter im ersten Schritt dazu zu bewegen, einen Urlaubstag oder Zeitguthaben einzusetzen. Dem spricht auch nicht entgegen, dass die Mitarbeiter am Jahresanfang eine Urlaubsplanung eingereicht haben. Sofern noch Resturlaub vorhanden ist, könnte die Planung wieder geändert werden.
Natürlich kann es aus Sicht der Mitarbeiter Gründe geben, die dagegensprechen. Sofern tatsächlich kein rechtlicher Rahmen für eine Zwangsanordnung vorhanden ist, kommt man der Bitte des Arbeitgebers dann eben nicht nach und setzt sich unter entsprechender Mitteilung vorab mit diesem in Verbindung. Ist der Zugang zu den Dienstgebäuden gesperrt? Gibt es eine Anordnung, die Dienstgebäude nicht zu betreten? Man bietet seine Arbeitsleistung an und erkundigt sich, wie man sich an diesem Tag verhalten soll.
Zum konkreten SV habe ich folgende Nachfragen:
- Auf welchem Weg wurde über die Schließung informiert. Wurde der konkrete Grund dafür genannt? Wenn ja, um welchen handelt es sich?
- Wie ist die Aufforderung, Urlaub oder Stunden zu nehmen, formuliert worden? Handelt es der Formulierung nach um eine Weisung oder eher um eine Bitte/freiwillge Angelegenheit?