Autor Thema: Kurzfristige Schließung der Verwaltung  (Read 5444 times)

Bettyxx

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Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« am: 15.10.2024 16:14 »
Hallo,

folgende Situation bietet sich gerade:

In der Jahresurlaubsplanung mussten alle Urlaubstage für 2024 verplant werden. Weiterhin gibt es Kollegen ohne ausreichendes Zeitguthaben. Nun wurde kurzfristig angekündigt, dass die Verwaltung wegen dringender, betrieblicher Gründe einen Tag schließt und alle MA Urlaub oder Zeitausgleich nehmen sollen. Mobile Arbeit bzw. Telearbeit sei an diesem Tag auch nicht möglich.

Wie beurteilt ihr dieses Vorgehen? Gibt der TVöD hierzu etwas her?

BAT

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #1 am: 15.10.2024 16:18 »
Ohne sechs Monate vorherige Frist allgemein nicht rechtlich durchsetzbar.

Bettyxx

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #2 am: 15.10.2024 17:03 »
Wie können wir als Mitarbeiter reagieren? Der Personalrat konnte nichts erreichen - ganz nach dem Motto: es ist jetzt halt so!

Die Ankündigung der Schließung erfolgte ca. 4 Wochen vorher.

dregonfleischer

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #3 am: 15.10.2024 17:21 »
zu hause bleiben und gut is

MoinMoin

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #4 am: 15.10.2024 17:21 »
Hat nicht mit Tarifrecht zu tun.
4 Wochen ist definitiv zu kurz.
@BAT 6 Monate ? Ich habe im Hinterkopf 3 Monate sind noch OK. Hast du da was an Doku für die Aussage?

Aber was ihr tun könnt:
0.) Klären ob der PR da in der Mitbestimmung ist, falls ja, dann kann der PR entsprechend diese Verweigern.
ansonsten
Ein ist jetzt so des AGs beantwortet man mit  ist halt nicht so, du kannst uns gerne alle bezahlt ! freistellen, dass darfst du.

1.) Den AG darauf hinweisen, dass die Ankündigung zu kurzfristig war.
2.) Am entsprechenden Tag nachweisen, dass ihr einen Arbeitsversuch gemacht habt und der AG es nicht zugelassen hat. Der AG ist dann halt im Annahmeverzug!
3.) Die Sollarbeitszeit sich auf dem Zeitkonto gutschreiben lassen, sofern man kein ZA oder Urlaub genommen hat.
4.) Diese Zeit uU bei Gericht einklagen.

KlammeKassen

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #5 am: 15.10.2024 20:01 »
wie mies ist diese Masche denn?

Da werden wohl ganz viele Mitarbeitende an diesem Tag zufällig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Migräne oder allgemeines Unwohlsein klagen.... würde mich zumindest nicht wundern; so eine Reaktion provoziert man damit ja quasi...

MoinMoin

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #6 am: 15.10.2024 21:14 »
wie mies ist diese Masche denn?

Da werden wohl ganz viele Mitarbeitende an diesem Tag zufällig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Migräne oder allgemeines Unwohlsein klagen.... würde mich zumindest nicht wundern; so eine Reaktion provoziert man damit ja quasi...
Ja, das wäre eine natürliche Reaktion, auf wenn es dann Betrug bekämpft man mit Betrug wäre.
Dem öD angemessener wäre es da dann doch, seine Rechtstaatlichen Mittel auszuschöpfen und dem Idioten, der ist halt so sagt, den faulen Zahn zu ziehen und ihm beibringen, dass auch für ihn das Recht gilt.

2strong

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #7 am: 15.10.2024 21:28 »
wie mies ist diese Masche denn?

Da werden wohl ganz viele Mitarbeitende an diesem Tag zufällig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Migräne oder allgemeines Unwohlsein klagen.... würde mich zumindest nicht wundern; so eine Reaktion provoziert man damit ja quasi...
Genau. Man soll einen Tag im Jahr frei nehmen und erfährt davon nur einen Monat vorher. So krass. Das geht echt auf keine Kuhhaut. Dem AG muss man wirklich mal Zeigen, wo der Hammer hängt.

MoinMoin

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #8 am: 15.10.2024 21:52 »
wie mies ist diese Masche denn?

Da werden wohl ganz viele Mitarbeitende an diesem Tag zufällig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Migräne oder allgemeines Unwohlsein klagen.... würde mich zumindest nicht wundern; so eine Reaktion provoziert man damit ja quasi...
Genau. Man soll einen Tag im Jahr frei nehmen und erfährt davon nur einen Monat vorher. So krass. Das geht echt auf keine Kuhhaut. Dem AG muss man wirklich mal Zeigen, wo der Hammer hängt.
Nein, nicht den Hammer, sondern Justizia's Waage  8)

Eukalyptus

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #9 am: 15.10.2024 22:03 »
wie mies ist diese Masche denn?

Da werden wohl ganz viele Mitarbeitende an diesem Tag zufällig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Migräne oder allgemeines Unwohlsein klagen.... würde mich zumindest nicht wundern; so eine Reaktion provoziert man damit ja quasi...

Was kümmert es den Arbeitgeber, wenn die Mitarbeitenden über Kopfschmerzen klagen? Solange sie weiter mitarbeiten...

KlammeKassen

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #10 am: 16.10.2024 07:23 »
wie mies ist diese Masche denn?

Da werden wohl ganz viele Mitarbeitende an diesem Tag zufällig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Migräne oder allgemeines Unwohlsein klagen.... würde mich zumindest nicht wundern; so eine Reaktion provoziert man damit ja quasi...
Genau. Man soll einen Tag im Jahr frei nehmen und erfährt davon nur einen Monat vorher. So krass. Das geht echt auf keine Kuhhaut. Dem AG muss man wirklich mal Zeigen, wo der Hammer hängt.

? Ist so. Wenn es erst schon heißt, dass der gesamte Jahresurlaub rechtzeitig zu verplanen ist, sollte es wohl so sein, dass nun niemand noch Urlaub dafür übrig hat. Wenn so etwas beschlossen wird, steht dieses natürlich nicht im Einklang mit "Der Urlaub muss frühzeitig komplett verteilt werden." Insbesondere dann muss so etwas auch frühzeitig feststehen.

Gut, dann sitzt man nun halt ein paar Tage länger dort, um genug Überstunden zu haben.... ist genauso unproduktiv.

Wenn Unternehmen schließen ("Betriebsferien") wissen die Mitarbeiter das rechtzeitig, ähnliches gilt bei Urlaubszeiten bei Ärzten für MFA und ähnliches.

KlammeKassen

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #11 am: 16.10.2024 07:23 »
wie mies ist diese Masche denn?

Da werden wohl ganz viele Mitarbeitende an diesem Tag zufällig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Migräne oder allgemeines Unwohlsein klagen.... würde mich zumindest nicht wundern; so eine Reaktion provoziert man damit ja quasi...

Was kümmert es den Arbeitgeber, wenn die Mitarbeitenden über Kopfschmerzen klagen? Solange sie weiter mitarbeiten...

Das sollte heßen, Email an Geschäftsstelle "Bin heute leider krank und arbeitsunfähig"

KlammeKassen

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #12 am: 16.10.2024 07:24 »
wie mies ist diese Masche denn?

Da werden wohl ganz viele Mitarbeitende an diesem Tag zufällig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Migräne oder allgemeines Unwohlsein klagen.... würde mich zumindest nicht wundern; so eine Reaktion provoziert man damit ja quasi...
Genau. Man soll einen Tag im Jahr frei nehmen und erfährt davon nur einen Monat vorher. So krass. Das geht echt auf keine Kuhhaut. Dem AG muss man wirklich mal Zeigen, wo der Hammer hängt.
Nein, nicht den Hammer, sondern Justizia's Waage  8)

Definitiv  :D

Sjuda

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #13 am: 16.10.2024 08:13 »
Unerwartet oder kurzfristig eingetretene Gründe, die eine Schließung erforderlich machen, scheinen hier außerhalb jeglicher Vorstellungskraft zu liegen.

Ich halte es für vertretbar, ja sogar geboten, die Mitarbeiter im ersten Schritt dazu zu bewegen, einen Urlaubstag oder Zeitguthaben einzusetzen. Dem spricht auch nicht entgegen, dass die Mitarbeiter am Jahresanfang eine Urlaubsplanung eingereicht haben. Sofern noch Resturlaub vorhanden ist, könnte die Planung wieder geändert werden.

Natürlich kann es aus Sicht der Mitarbeiter Gründe geben, die dagegensprechen. Sofern tatsächlich kein rechtlicher Rahmen für eine Zwangsanordnung vorhanden ist, kommt man der Bitte des Arbeitgebers dann eben nicht nach und  setzt sich unter entsprechender Mitteilung vorab mit diesem in Verbindung. Ist der Zugang zu den Dienstgebäuden gesperrt? Gibt es eine Anordnung, die Dienstgebäude nicht zu betreten? Man bietet seine Arbeitsleistung an und erkundigt sich, wie man sich an diesem Tag verhalten soll.

Zum konkreten SV habe ich folgende Nachfragen:

- Auf welchem Weg wurde über die Schließung informiert. Wurde der konkrete Grund dafür genannt? Wenn ja, um welchen handelt es sich?
- Wie ist die Aufforderung, Urlaub oder Stunden zu nehmen, formuliert worden? Handelt es der Formulierung nach um eine Weisung oder eher um eine Bitte/freiwillge Angelegenheit?
« Last Edit: 16.10.2024 08:28 von Sjuda »

KaiBro

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Antw:Kurzfristige Schließung der Verwaltung
« Antwort #14 am: 16.10.2024 08:55 »
wie mies ist diese Masche denn?

Da werden wohl ganz viele Mitarbeitende an diesem Tag zufällig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Migräne oder allgemeines Unwohlsein klagen.... würde mich zumindest nicht wundern; so eine Reaktion provoziert man damit ja quasi...

Was kümmert es den Arbeitgeber, wenn die Mitarbeitenden über Kopfschmerzen klagen? Solange sie weiter mitarbeiten...

Das sollte heßen, Email an Geschäftsstelle "Bin heute leider krank und arbeitsunfähig"

Ist aber etwas auffällig, deshalb lieber vorher zum Arzt und sich eine AU für mehrere Tage holen.