Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
"Beförderung" von Angestellten in E14 ohne Ausschreibung?
Fragmon:
--- Zitat von: SamFisher am 18.10.2024 13:24 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 11:10 ---Danke für den Link.
Unabhängig davon, stelle ich es mir lustig vor, wenn jede Tätigkeitsänderung, die mit einer hG zusammenfallen ausschreibungspflichtig werden würden.
Denn Arbeitnehmer besetzen bekanntlich keine Stellen, sondern bekommen Tätigkeiten übertragen.
--- End quote ---
Lustig wäre es, aber aktuell ist das kein Grund für schlaflose Nächte. Wie auch der wD des Bundestages festgestellt hat, geht die Organisationsfreiheit des AG vor. Und da BAG und BVerwG das genauso sehen, werden wir vor der Rente vermutlich keine grundsätzlichen Änderungen mehr erleben.
Ärgerlich ist es eher, wenn sich dann einzelne Dienststellen das Leben extra schwer machen und wie bei uns wirklich fast jede HG interne ausgeschrieben wird. Jeder weiß, dass das nur für die Akten ist und niemand außer der Person bewirbt sich daher. Dann 30 Minuten kurzes Gespräch, in dem manchmal direkt die Vertragsänderung unterschrieben wird. :(
--- End quote ---
Das sehe ich nicht so. Insbesondere in größeren Behörden passiert das oft. Es gab beispielsweise einen große große Org-Einheit, wo ausschließlich Widersprüche bearbeitet wurden. Dort haben zehn Personen exakt das gleich gemacht. Durch ein grundlegendes Urteil und damit verbundene Gesetzesänderung mussten ggf. Fälle bearbeitet werden, die nicht mehr der damaligen E9 sondern aufgrund der Schwierigkeit und Bedeutung der E10/E11 zugeordnet waren. Die Anzahl der Fälle war statistisch im Grenzbereich der 33% der Arbeitszeit. Man hat sich dann aber entschieden, zwei Widerspruchsstellen anzuheben und die schwierigen Fälle zu bündeln. Sprich zwei bekommen E11 und der Rest bleibt in der E9. Hättest du hier nach Nase entschieden bzw. dem übertragen, wer aufgrund seines Zuständigkeitsbereiches (aufgeteilt nach Buchstaben) statistisch am öftesten schwierige Fälle bekommt?
Auch in anderen Konstellationen insbesondere im Verwaltungsbereich würden viele interne Mitarbeiter gerne eine Höhergruppierung mitnehmen und es ist auch nicht auszuschließen, dass sich eine Person aus einer anderen OrgEinheit durchsetzen könnte.
Thomber:
Wiki ist nicht Gott, aber es stützt meine Theorie, wonach unter ...."öffentliches Amt".... Ämter (Beamte und Richter) zu verstehen sind und demnach das GG sich nicht auf Tarifbeschäftigte bezieht.
Fragmon:
--- Zitat von: Thomber am 21.10.2024 09:15 ---Wiki ist nicht Gott, aber es stützt meine Theorie, wonach unter ...."öffentliches Amt".... Ämter (Beamte und Richter) zu verstehen sind und demnach das GG sich nicht auf Tarifbeschäftigte bezieht.
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Beratungsresistent?
Es steht doch klipp und klar in den verlinkten Quellen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/963904/e10e6edf0011c8f8cc8faa7b1d0edbc7/WD-6-062-23-pdf.pdf
Punkt 2.1
Das Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG bezieht sich somit nicht nur auf die Vergabe von Ämtern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst-oder Amtsverhältnis, sondern gilt grundsätzlich in gleicher Weise für eine Beschäftigung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
SamFisher:
--- Zitat von: Fragmon am 21.10.2024 08:48 ---
--- Zitat von: SamFisher am 18.10.2024 13:24 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 11:10 ---Danke für den Link.
Unabhängig davon, stelle ich es mir lustig vor, wenn jede Tätigkeitsänderung, die mit einer hG zusammenfallen ausschreibungspflichtig werden würden.
Denn Arbeitnehmer besetzen bekanntlich keine Stellen, sondern bekommen Tätigkeiten übertragen.
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Lustig wäre es, aber aktuell ist das kein Grund für schlaflose Nächte. Wie auch der wD des Bundestages festgestellt hat, geht die Organisationsfreiheit des AG vor. Und da BAG und BVerwG das genauso sehen, werden wir vor der Rente vermutlich keine grundsätzlichen Änderungen mehr erleben.
Ärgerlich ist es eher, wenn sich dann einzelne Dienststellen das Leben extra schwer machen und wie bei uns wirklich fast jede HG interne ausgeschrieben wird. Jeder weiß, dass das nur für die Akten ist und niemand außer der Person bewirbt sich daher. Dann 30 Minuten kurzes Gespräch, in dem manchmal direkt die Vertragsänderung unterschrieben wird. :(
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Das sehe ich nicht so. Insbesondere in größeren Behörden passiert das oft. Es gab beispielsweise einen große große Org-Einheit, wo ausschließlich Widersprüche bearbeitet wurden. Dort haben zehn Personen exakt das gleich gemacht. Durch ein grundlegendes Urteil und damit verbundene Gesetzesänderung mussten ggf. Fälle bearbeitet werden, die nicht mehr der damaligen E9 sondern aufgrund der Schwierigkeit und Bedeutung der E10/E11 zugeordnet waren. Die Anzahl der Fälle war statistisch im Grenzbereich der 33% der Arbeitszeit. Man hat sich dann aber entschieden, zwei Widerspruchsstellen anzuheben und die schwierigen Fälle zu bündeln. Sprich zwei bekommen E11 und der Rest bleibt in der E9. Hättest du hier nach Nase entschieden bzw. dem übertragen, wer aufgrund seines Zuständigkeitsbereiches (aufgeteilt nach Buchstaben) statistisch am öftesten schwierige Fälle bekommt?
Auch in anderen Konstellationen insbesondere im Verwaltungsbereich würden viele interne Mitarbeiter gerne eine Höhergruppierung mitnehmen und es ist auch nicht auszuschließen, dass sich eine Person aus einer anderen OrgEinheit durchsetzen könnte.
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Nicht nach Nase, aber vielleicht nach den Beurteilungen. Der Vorgesetzte weiß doch vorher schon, wer für die höheren Aufgaben geeignet ist und wer nicht. In einem Bewerbungsverfahren würde man nichts neues erfahren. Leute, die sich innerhalb des Gesprächs geschickt verstellen, haben dabei eh keine Chance.
Der entscheidende Punkt ist doch, dass die Rechtsprechung für das Feststellen der fachlichen Eignung noch andere Möglichkeiten erkennt, als eine Ausschreibung.
In meiner letzten Dienstestelle wurden 90% der Höhergruppierungen und Beförderungen durch die Beurteilungen abgewickelt. Dienstpostenbündelung bei den Beamten und EG-übergreifende Planstellen bei den TB sei Dank. War lustig, dann danach die Tätigkeitsbschreibungen anpassen zu müssen. Und für die wenigen internen Stellen, die ausgeschrieben wurden, reicht eine simple Mail "ich bewerbe mich...". Der Rest war intern eh schon bekannt.
Mir fehlt das Augenmaß. In meinen Beispielen geht es z.B. um Stellen in der IT, für die es nur sehr selten mehr als einen internen Kandidaten gibt. Oft werden die Personen sogar explizit auf eine neue Aufgabe hin entwickelt und besuchen Weiterbildungen, Hospitationen, etc. Aber bevor sie dann die neuen Aufgaben bekommen, dürfen sie noch eine Bewerbung schreiben.
Fragmon:
Ich habe auch nicht behauptet, dass eine Ausschreibung zwingend notwendig ist. Es gibt auch andere Verfahren, mit denen sichergestellt werden kann, dass kein geeigneter Kandidat übersehen wird, wodurch man den Grundsatz des Art. 33 GG ebenso einhalten kann. Meine Kritik richtete sich gegen die Aussage, dass Art. 33 GG ausschließlich für Beamtenstellen gilt – diese ist einfach nicht korrekt.
Bei einer internen Stellenbesetzung, die ich in vielen Fällen als einen potenziellen Verstoß gegen Art. 33 GG ansehe, kann die Auswahl auch durch andere Mittel erfolgen, wie zum Beispiel die Erstellung eines Auswahlvermerks basierend auf vorliegenden Beurteilungen. Das Problem hierbei ist, dass nicht jeder Bewerber zum relevanten Zeitpunkt über eine solche Beurteilung verfügt. Alternativ kann auch ein Abgleich mit den im System hinterlegten Personenstammdaten erfolgen, zum Beispiel wenn nur eine Person die spezifisch geforderte Qualifikation besitzt. Dabei entsteht jedoch das Problem, dass die Dienststelle möglicherweise nicht immer darüber informiert ist, wenn jemand sich berufsbegleitend weiterbildet oder ein Studium absolviert.
Es gibt also durchaus alternative Methoden zur Ausschreibung, aber mit solchen Verfahren steigt auch das Risiko eines Rechtsstreits.
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