Hallo zusammen,
bei mir steht demnächst eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung von einer Bundesbehörde zu einer anderen Bundesbehörde an (demnach aus meiner Sicht kein Dienstherrenwechsel). Laut meiner aktuellen Dienststelle muss ich mein Gleitzeitguthaben vollständig abbauen, da dies im Falle der Versetzung verfallen würde und auch nicht auf die neue Dienststelle übertragen werden könne. Stimmt diese Aussage so? Ich habe dazu die AZV gelesen, verstehe aber den § 7c so, dass sich dieser nur auf die Langzeitkonten und nicht auf ein "normales" Gleitzeitkonto bezieht. Resturlaub wird ja auch problemlos übertragen.
Hat damit zufälligerweise jemand schon Erfahrung?