Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 01.01.24 erhöht. Die Nachzahlung erfolgt im Dezember 24
Diesen Beitrag möchte ich noch einmal hervorheben. Exakt wie es im Zitat steht: Nachzahlung erfolgt
im Dezember. Nicht:
für Dezember. Das hat hier niemand behauptet, mag aber hier und da angenommen worden sein. Jedenfalls von mir
Was bedeutet das? In meiner Bezügemitteilung für Dezember hat sich an der Lohnsteuer nichts geändert. Das ist durchaus folgerichtig. Denn der Dezembersold kommt Ende November aufs Konto. Zufluss also, bevor die Steuererleichterung "aktiviert" wird. Mit dem Sold für Januar 2025, der Ende Dezember 2024 zufließt, sollte dann die Steuererleichterung ankommen.
Das Absurde daran: Arbeitnehmer kommen noch deutlich vor Weihnachten in den Genuss der Steuererleichterung. Denn da kommt das Gehalt zu Beginn des Monats Dezember.
Da die Erhöhung des Grundfreibetrages 180 Bruttoeuro beträgt, kann das je nach Grenzsteuersatz ein Nettoplus von ca. der Hälfte ausmachen (bei Spitzensteuersatz von 42 % + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer). Also bis zu ca. 90 Nettoeuro mehr.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung :-)