Pfarrer. Aber wenn du Frauen zu sehr oder kleine Jungs zu wenig lieb hast, scheidet das eher aus. Ansonsten haben die z.B. Stellen mit Aufgaben der Bildung, der Schulaufsicht und anderes in höheren Verwaltungsebenen, wo man auch mal verbeamtet wird ohne dafür am Altar stehen zu müssen.
Was man sich anschauen sollte: Vom Beamtenrecht her ist das etwas arg wildwüchsig. Zwar finden viele Regelungen der Landesbeamtengesetze Anwendung, aber - Kirche halt - ein paar Abweichungen und Besonderheiten lassen sich dann praktisch in jeder Landeskirche/jedem Bistum finden. Z.B. Bistum Mainz: Landesbesoldungsgesetz RP findet vollständig Anwendung, aber Erhöhungen erst mit 6 Monaten Verzögerung.
Und da, wo ein Bistum über mehrere Bundesländer verteilt ist, muss man dann ganz genau hinschauen wo für wen jetzt welches Recht gelten soll. Auch da ist Mainz ein "gutes" Beispiel, kenne da jemanden aus der Personalverwaltung, der sagt ganz offen weder die noch ihre Beamten hätten da wirklich Durchblick. Das Bistum geht über RP, HE und BW, es gilt aber eigentlich immer RP-Recht, aber mit Kirchenabweichungen, außer bei Lehrern, aber da wieder nur in Hessen...