Keine Panik ! Erhöhung zum 01.11.2024, rückwirkend zum 01.01.2024, Auszahlung mit Dezember Bezügen, also Ende November
Siehe im Detail :
Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W um 200 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 100 Euro erhöht. Die Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro ab dem 1. November 2024 gilt unter Anwendung des jeweiligen maßgeblichen Ruhegehaltsatzes entsprechend für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemfänger. Die übrigen Dienstbezüge, die an regelmäßigen Besoldungserhöhungen teilnehmen (z. B. Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage), werden zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöht. Daneben werden die Beträge des einkommensabhängigen, kinderbezogenen Familienergänzungszuschlags rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhöht. Bitte beachten Sie, dass der Familienergänzungszuschlag nur dann zum Familienzuschlag gewährt werden kann, wenn zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie der Homepage der bezügezahlenden Stelle Performa Nord unter
https://performanord.bremen.de in der Rubrik Dokumente, Familienzuschlag & Besitzstandszulage entnehmen.
Die Auszahlung der Bezügeerhöhung zum 1. November 2024 erfolgt mit den Dezemberbezügen, also am 29. November 2024. Eine Auszahlung vor dem 29. November 2024 kann aus technischen Gründen leider nicht erfolgen.