1. Wieso könnt ihr 24 Stundendienste fahren? Habt ihr einen Haustarifvertrag? Wenn Euer Arbeitgeber im KAV ist und den TVöD anwendet, wäre die Anordnung von 24-Std.-Diensten m.M. nach illegal. Der Anhang zu § 9 TVöD sieht eine maximale Arbeitszeit von 12 Stunden täglich vor. Ihr verstoßt m.M. dadurch gegen das Arbeitszeitgesetz, da ihr hierfür keine wirksame tarifliche Öffnungsklausel hat. § 6 Abs. 4 TVöD ist hierfür nicht ausreichend.
2. Wenn ausschließlich 24 Stundendienste gefahren werden, liegt keine Wechselschichtarbeit vor, da kein unterschiedlicher Beginn des Anfangs und des Endes der Arbeitszeit erfolgt, s. u.a. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 – 2 C 24/95 –