Autor Thema: Wechselschichtzulage im 24h Dienst - Rettungdienst  (Read 3023 times)

kk89nrw

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Hallo zusammen,

ich bin im Rettungsdienst unserer Kommune tätig. Bisher sind wir in 12 und 24h Diensten gefahren und haben dafür eine Wechselschichtzulage in H.v. 105€ brutto und 6 Zusatzurlaubstagen erhalten. Seit geraumer Zeit, fahren wir nur noch 24h Dienste - daher möchte uns unser Arbeitgeber die Wechselschichtzulage streichen, da aus seiner Sicht nicht mehr in einer Wechselschicht gearbeitet wird.

Die Frage ist: Steht uns die Wechselschichtzulage in einem reinen 24h Betrieb weiterhin wie gewohnt zu? Laut Recherche gilt die Wechselschicht auch dann, wenn in einem Betrieb 24/7 ununterbrochen gearbeitet wird - was bei uns ja zutrifft. Arbeitsvertraglich ist derart nichts geregelt, in der Dienstvereinbarung Rettungsdienst ebenfalls nicht.

Vielen Dank vorab!

TVOEDAnwender

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Antw:Wechselschichtzulage im 24h Dienst - Rettungdienst
« Antwort #1 am: 16.10.2024 17:22 »
1. Wieso könnt ihr 24 Stundendienste fahren? Habt ihr einen Haustarifvertrag? Wenn Euer Arbeitgeber im KAV ist und den TVöD anwendet, wäre die Anordnung von 24-Std.-Diensten m.M. nach illegal. Der Anhang zu § 9 TVöD sieht eine maximale Arbeitszeit von 12 Stunden täglich vor. Ihr verstoßt m.M. dadurch gegen das Arbeitszeitgesetz, da ihr hierfür keine wirksame tarifliche Öffnungsklausel hat. § 6 Abs. 4 TVöD ist hierfür nicht ausreichend.

2. Wenn ausschließlich 24 Stundendienste gefahren werden, liegt keine Wechselschichtarbeit vor, da kein unterschiedlicher Beginn des Anfangs und des Endes der Arbeitszeit erfolgt, s. u.a. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 – 2 C 24/95 –

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Antw:Wechselschichtzulage im 24h Dienst - Rettungdienst
« Antwort #2 am: 16.10.2024 17:41 »
gelöscht

KaiBro

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TVOEDAnwender

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Antw:Wechselschichtzulage im 24h Dienst - Rettungdienst
« Antwort #4 am: 16.10.2024 19:08 »
Das ist ein Haustarifvertrag des dbb für einen einzelnen Arbeitgeber im Osten. In Haustarifverträgen werden 24 Stundendienste teilweise ermöglicht, im TVöD VKA nicht. Dort gilt die Anlage zu Paragraph 9, Höchstgrenze 12 Stunden (inklusive Bereitschaftszeiten).
 

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Antw:Wechselschichtzulage im 24h Dienst - Rettungdienst
« Antwort #5 am: 16.10.2024 19:11 »
Auch die dortige Regelung zur Wechselsschichtzulage 24 h Diensten ist eine haustarifvertragliche Regelung, die nicht auf den Bereich des TVÖD VKA allgemein Anwendung findet...

Upord

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Antw:Wechselschichtzulage im 24h Dienst - Rettungdienst
« Antwort #8 am: 28.10.2024 09:22 »
Wenn du kein SPAM-Bot sein solltest, was ist denn an meiner Antwort nicht zu verstehen?