Autor Thema: Zuweisung anderer Tätigkeiten (ohne meine Zustimmung)  (Read 1354 times)

Ponti

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Hallo und guten Abend liebe Kollegen,

folgenden Sachverhalt muss ich heute loswerden: Ich war heute ziemlich schockiert als mein Fachgebietsleiter in meinen Büro hereingeplatzt kommt und mir sagt das ich nun bald zwei Stellen temporär für 1 Jahr besetzen soll. Dazu ist zu sagen das ich auf meiner eigentlichen Stelle zu 76% arbeite und mein Kollege nur 50%. Da mein Kollege nur jede 2. Woche anwesend ist, bin ich schon ziemlich gut ausgelastet. Die neue Stelle besitzt die gleiche Entgeltgruppe wie meine Stelle, ist jedoch vom Aufgabengebiet nochmal ganz anders, was eine Einarbeitung bedarf. Normalerweise sind in meinem so wie im anderen Aufgabengebiet immer 2 Mitarbeiter eingesetzt. Ein Mitarbeiter ist immer noch da. Weshalb die Frage wäre, ob es überhaupt notwendig ist. Ich finde das ziemlich unfair das ich nun 2 Stellen besetzen darf, obwohl es an anderer Stelle 2 Mitarbeiter gibt, die fast nichts zu tun haben. Mein Chef war vor Monaten schon einmal der Meinung, das wenn er will, jeden Angestellten an eine andere Dienststelle versetzen (also natürlich innerhalb der gleichen Stadt) und auch andere Tätigkeiten zuweisen kann. Lohnt es sich evtl. den Personalrat oder dergleichen einzuschalten?

Vielen Dank schon mal für eure Anregungen...
« Last Edit: 16.10.2024 19:05 von Ponti »

clarion

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Antw:Zuweisung anderer Tätigkeiten (ohne meine Zustimmung)
« Antwort #1 am: 16.10.2024 19:11 »
Wenn die Tätigkeit gleichwertig ist, darf man Dir auch andere Aufgaben zuweisen. Google mal Direktionsrecht des Arbeitgebers. Was andere Kollegen für Aufgaben haben spielt keine Rolle. Zwei Stellen zu besetzen geht natürlich nicht. Wenn Du mit der zusätzlichen Aufgabe überlastet bist, dann solltest Du den Vorgesetzten wegen der Nachweisbarkeit per Mail fragen, was liegen bleiben kann und was prioritär erledigt werden muss.

SamFisher

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Antw:Zuweisung anderer Tätigkeiten (ohne meine Zustimmung)
« Antwort #2 am: 16.10.2024 19:50 »
Und wenn Du den Standard Arbeitsvertrags des BMI in Deiner Dienststelle bekommen hast, dann hast Du die freie Zuweisung von Aufgaben innerhalb der EG sogar unterschrieben.

andreb

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Antw:Zuweisung anderer Tätigkeiten (ohne meine Zustimmung)
« Antwort #3 am: 16.10.2024 19:58 »
Die neuen Tätigkeiten könnten sogar höher bewertete Anteile enthalten.  Solange die entsprechenden Tätigkeiten nicht zu einer höheren Eingruppierung führen, ist alles vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt.

MoinMoin

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Antw:Zuweisung anderer Tätigkeiten (ohne meine Zustimmung)
« Antwort #4 am: 16.10.2024 20:48 »
Hallo und guten Abend liebe Kollegen,

folgenden Sachverhalt muss ich heute loswerden: Ich war heute ziemlich schockiert als mein Fachgebietsleiter in meinen Büro hereingeplatzt kommt und mir sagt das ich nun bald zwei Stellen temporär für 1 Jahr besetzen soll. Dazu ist zu sagen das ich auf meiner eigentlichen Stelle zu 76% arbeite und mein Kollege nur 50%. Da mein Kollege nur jede 2. Woche anwesend ist, bin ich schon ziemlich gut ausgelastet. Die neue Stelle besitzt die gleiche Entgeltgruppe wie meine Stelle, ist jedoch vom Aufgabengebiet nochmal ganz anders, was eine Einarbeitung bedarf. Normalerweise sind in meinem so wie im anderen Aufgabengebiet immer 2 Mitarbeiter eingesetzt. Ein Mitarbeiter ist immer noch da. Weshalb die Frage wäre, ob es überhaupt notwendig ist. Ich finde das ziemlich unfair das ich nun 2 Stellen besetzen darf, obwohl es an anderer Stelle 2 Mitarbeiter gibt, die fast nichts zu tun haben. Mein Chef war vor Monaten schon einmal der Meinung, das wenn er will, jeden Angestellten an eine andere Dienststelle versetzen (also natürlich innerhalb der gleichen Stadt) und auch andere Tätigkeiten zuweisen kann. Lohnt es sich evtl. den Personalrat oder dergleichen einzuschalten?

Vielen Dank schon mal für eure Anregungen...
Solange der AG nicht anweist, dass du mehr als deine 76% anwesend bist und dabei die dir zugewiesenen Tätigkeiten ausübst verstehe ich deine Entrüstung nicht!
Du wirst doch für deine Arbeitszeit entlohnt und durch diese Zuweisung monetär und zeitlich Null schlechter gestellt.


Wenn du persönlich meinst das du die Arbeit von zwei in der Zeit von einem schaffen musst, dann solltest du dir einen Coach suchen, der dir hilft.
Ansonsten gilt das was Clarion sagt, wer schreibt und die Verantwortung für liegen gebliendes dahin dokumentoert wo es hingehört, bei der Führung, der hat doch nichts zu befürchten