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[NW] Haltedauer eines Beamten in NRW bei Stadtwechsel
guzmaro:
Guten Tag,
wenn ein Beamter in NRW den Dienstherrn wechseln möchte von einer Stadt zur anderen, beides NRW , wie lange kann der alter Dienstherr maximal den Beamten bei sich zwingen zu bleiben?
3,6,9 Monate?
Bitte wenn vorhanden mit Angabe der Rechtsgrundlage.
Danke
Casa:
1. Der abgebende Dienstherr versetzt den Beamten nicht, dann gibts keine Frist. Ohne Rechtsgrundlage, da kein Anspruch auf Versetzung geregelt ist.
2. Der Beamte beantragt seine Entlassung, dann maximal 3 Monate, § 27 LBeamtG NRW.
3. Der aufnehmende Dienstherr ernennt den Beamten im Rahmen einer Raubernennung, dann endet das ehemalige Beamtenverhältnis mit Datum der Ernennung in der Erennungsurkunde, § 22 Abs. 2 S. 1 BeamtStG.
Kleeblatt:
Ein Beamter beantragt nie nie nie, niemals nie seine Entlassung!!!
guzmaro:
Also wenn ich zum Beamten bei der neuen Stadt ernannt werde quasi ohne Haltefrist ? 8)
?
Casa:
--- Zitat ---Also wenn ich zum Beamten bei der neuen Stadt ernannt werde quasi ohne Haltefrist ?
--- End quote ---
--- Zitat ---3. Der aufnehmende Dienstherr ernennt den Beamten im Rahmen einer Raubernennung, dann endet das ehemalige Beamtenverhältnis mit Datum der Ernennung in der Erennungsurkunde, § 22 Abs. 2 S. 1 BeamtStG.
--- End quote ---
Das machen aber die Wenigsten Dienstherren, da sie bei einer Raubernennung die gesamte Pensionslast tragen. Abgesehen davon funktioniert das Ganze auch andersherum und einen derartigen Raubernennungskrieg führen die Dienstherren eher nicht.
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