Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anerkennung von Vordienstzeiten im EU-Ausland
2strong:
Wenn es sich bei Deiner Vorerfahrung tatsächlich um einschlägige Berufserfahrung handelt (bestenfalls nachgewiesen durch Zeugnisse), MUSS diese Zeit (auch rückwirkend) berücksichtigt werden - zumindest im Umfang von drei Jahren (also bis Stufe 3).
FearOfTheDuck:
Bei einschlägiger Berufserfahrung wird die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert weitergeführt. "Viele Erfahrungen", die du nun auch nutzen kannst, dürften in meinen Augen keine eB darstellen. Dann sollte sich zumindest der neue Fachbereich schon sehr ähnlich sein zu dem, in dem du die Erfahrungen gesammelt hast.
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