Autor Thema: Erweiterte Sicherheitsüberprüfung SÜ2-G mit Ehepartnerin  (Read 1680 times)

Kowl

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Hallo zusammen,

ich habe eine vorbehaltliche Einstellungszusage für eine IT-Stelle bei einer Bundesbehörde erhalten. Diese Position erfordert eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2).

Vor einigen Jahren hatte ich bereits ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen IT-Bundesbehörde. Damals wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der Nationalität meiner Frau, die aus einem Land stammt, das in der Staatenliste unter den ersten 5 aufgeführt ist, es eventuell zu Problemen bei der Sicherheitsüberprüfung kommen könnte. Obwohl sie seit über zehn Jahren in Deutschland lebt, hat sie durch ihre Eltern und enge Freundinnen regelmäßige Kontakte in diesem Staat. Zusätzlich besucht sie mit unseren Kindern (die deutsche Staatsangehörigkeit haben) ihre Eltern dort etwa alle zwei Jahre für einen Zeitraum von 2-3 Monaten. Diese Besuche sind für die Großeltern wichtig, da die Großeltern ihre Enkelkinder sonst im restlichen Jahr nicht sehen und möchten etwas mehr Zeit mit den Enkelkindern verbringen.

Die Behörde schätzte damals meine Chancen auf eine positive Überprüfung als gering ein. Man bot mir an, selbst zu entscheiden, ob ich die SÜ2 durchführen lassen möchte oder nicht. Da die Einstellung damals sofort erfolgen sollte, hätte ich meinen bisherigen Job aufgeben müssen und wäre bei einem negativen Überprüfungsergebnis entlassen worden.

In meinem aktuellen Fall möchte die neue Bundesbehörde die SÜ2 zunächst durchführen und mich erst dann einstellen, wenn das Ergebnis positiv ausfällt. Dadurch habe ich die Sicherheit, meinen derzeitigen Arbeitsplatz nicht verlassen zu müssen, bevor die Überprüfung abgeschlossen ist.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ihr die Situation einschätzt. Mir ist klar, dass niemand eine genaue Prognose abgeben kann, aber vielleicht hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder von anderen Tarifbeschäftigten gehört, die eine ähnliche Erfahrung durchlebt haben. Natürlich könnte ich sagen, dass sie die Prüfung einfach durchführen sollen und ich abwarte, solange ich meinen Job nicht vorher kündigen muss. Allerdings möchte die Behörde Einsicht in meine Personalakte nehmen, was bedeutet, dass mein aktueller Arbeitgeber, bei dem ich derzeit in einer Landesbehörde tätig bin, sofort davon erfahren würde. Wenn möglich, würde ich das gern noch etwas hinauszögern.

Wenn Jemand etwas dazu sagen kann, wäre ich sehr euch sehr dankbar.

VG

SamFisher

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Zuerst die Frage: Wird wirklich eine komplette Ü2 durchgeführt, oder nur die Überprüfung im vorbeugenden Sabotageschutz? Bei der "kleinen" Ü2 wird kein Partner mit überprüft, dafür ist dann aber auch ein Zugang zu VS höher als NfD nicht möglich.

Falls die Überprüfung nach §9 durchgeführt wird, ist eine Prognose schwer. Neben den Wohnorten der letzten fünf Jahre zählen auch die Reisen ins Ausland und besondere in Länder der Staatenliste zur Überprüfung.

Aber: Das BfV gibt nur das Ergebnis der Prüfung weiter. Die schlussendliche Bewertung nimmt der örtliche Geheimschutzbeauftragte vor. Daher empfehle ich ein Gespräch mit diesem. Der neue Arbeitgeber hat ja hier auch ein Interesse und wird das daher gerne vermitteln.

Kowl

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Zuerst die Frage: Wird wirklich eine komplette Ü2 durchgeführt, oder nur die Überprüfung im vorbeugenden Sabotageschutz? Bei der "kleinen" Ü2 wird kein Partner mit überprüft, dafür ist dann aber auch ein Zugang zu VS höher als NfD nicht möglich.

Falls die Überprüfung nach §9 durchgeführt wird, ist eine Prognose schwer. Neben den Wohnorten der letzten fünf Jahre zählen auch die Reisen ins Ausland und besondere in Länder der Staatenliste zur Überprüfung.

Aber: Das BfV gibt nur das Ergebnis der Prüfung weiter. Die schlussendliche Bewertung nimmt der örtliche Geheimschutzbeauftragte vor. Daher empfehle ich ein Gespräch mit diesem. Der neue Arbeitgeber hat ja hier auch ein Interesse und wird das daher gerne vermitteln.

Ja, es handelt sich definitiv um eine vollständige Sicherheitsüberprüfung SÜ2, meine Ehepartnerin wird gemäß §9 überprüft. Ich habe meinen Wohnort in den letzten 30 Jahren nicht gewechselt, und meine Ehepartnerin ist vor über 10 Jahren zu mir gezogen. Seitdem wohnen wir gemeinsam am gleichen Ort. Während der letzten zwei Jahre war sie aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen langen Trennung von den Eltern, mit unseren Kindern in ihrer Heimat. Die Pandemie führte dazu, dass sich die Familien drei Jahre lang nicht gesehen hatten. Letztes Jahr habe ich zwei Monate Elternzeit genommen und bin mitgeflogen, um ebenfalls meine Schwiegereltern zu besuchen. Wäre das auch schon ein Problem?, zumindest wird danach gefragt.

Wo wäre der örtliche Geheimschutzbeauftragte ansässig? Handelt es sich dabei um eine Person, die direkt in der jeweiligen Dienststelle oder eher in der Hauptdienststelle der jeweiligen Bundesbehörde sitzt?

Ich habe zwar eine vorläufige Einstellungszusage erhalten, jedoch sind die genauen Konditionen, insbesondere die Eingruppierung, noch nicht geklärt. Im Vorstellungsgespräch wurde mir mitgeteilt, dass über das Finanzielle erst gesprochen wird, sobald ein konkretes Interesse an meiner Einstellung besteht. Darauf warte ich aktuell noch.

SamFisher

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Auf der Webseite der Behörde sollte ein Organigramm zu finden sein, in der Geheimschutzbeauftragte normalerweise steht, bzw. zumindest die Funktion. In einem Ministerium kann das ein ganzes Referat sein, bei uns macht das eine Person im Justiziariat mit.

Sonst über die Personalstelle gehen oder das zukünftige IT-Referat. Die sollten wissen, wer der richtige Kontakt ist.

Und zum Schluss: Wenn Du die Sicherheitserklärung ausfüllst, gibt es dort normalerweise sogar explizit ein Feld zur Auswahl, dass Du ein Gespräch möchtest. Der Bogen ist vertraulich und muss daher auch direkt vom Geheimschutz angefragt werden und auch dorthin abgegeben werden. Spätestens dann hast Du den direkten Kontakt.

Es gibt nur selten ein pauschales nein, immer ein Gesamtbild. Am Ende gilt aber immer: Im Zweifel für die Sicherheit.

BalBund

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Ich sehe wenig Chancen auf eine erfolgreiche SÜ2. Warum? Weil Ihr nach gängiger Einschätzung bei einem so regen Kontakt ins Herkunftsland Deiner Frau mit Sicherheit als erpressbar eingestuft werdet. Sprich, wenn der SmbS die Großeltern in Haft nimmt oder sonstwie unter Druck setzt, kann man das auf Deine Frau und dann auf Dich weiterleiten.

Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass Du bzw. Deine Frau bei Einreise festgehalten und/oder angeworben werdet.

Das Risiko wird in diesen Zeiten kein Geheimschutzbeauftragter eingehen, die SÜ2 gibt es ja für diese Stelle nicht ohne Grund.

Klar, versuchen kann man es, Du riskierst hier ja nichts, aber allzu viel Hoffnung würde ich Dir hier nicht machen wollen.

ts181

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Ich war bis vor kurzem selbst Geheim- und Sabotageschutzbeauftragter in einer Bundesbehörde und kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Bei einer solchen Konstellation hätte ich dich niemals zum Umgang mit VS ermächtigt. Nicht zuletzt auch, um dich und deine Familie zu schützen.

Kowl

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Ich sehe wenig Chancen auf eine erfolgreiche SÜ2. Warum? Weil Ihr nach gängiger Einschätzung bei einem so regen Kontakt ins Herkunftsland Deiner Frau mit Sicherheit als erpressbar eingestuft werdet. Sprich, wenn der SmbS die Großeltern in Haft nimmt oder sonstwie unter Druck setzt, kann man das auf Deine Frau und dann auf Dich weiterleiten.

Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass Du bzw. Deine Frau bei Einreise festgehalten und/oder angeworben werdet.

Das Risiko wird in diesen Zeiten kein Geheimschutzbeauftragter eingehen, die SÜ2 gibt es ja für diese Stelle nicht ohne Grund.

Klar, versuchen kann man es, Du riskierst hier ja nichts, aber allzu viel Hoffnung würde ich Dir hier nicht machen wollen.

Genau so sehe ich es auch... Mache mir natürlich nicht allzu viel Hoffnungen, aber wenn ich dafür meine jetzige Stelle nicht Kündigen muss, dann kann ich's ja dennoch versuchen.

Danke euch!