Bei uns ist der i.d.R. dafür gewählte Besprechungsraum immer gleich eingedeckt, die Anzahl der Bewerber bekommen die entsprechenden Mitarbeiter gar nicht vorher mitgeteilt. Und wer sagt, dass alle Vorstellungsgespräche für eine zu besetzende Stelle am gleichen Tag und hintereinander stattfinden müssen? Wer meint, aus solchen Details halbwegs verlässliche Infos zum Verfahrensstand herausinterpretieren zu können, liegt zu 99% falsch.
Hallo zusammen, ich komme aus der freien Wirtschaft und habe gerade die Möglichkeit in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Mit Tarifverträgen bin ich bisher nicht in Berührung gekommen, sodass ich eine konkrete Frage zu meiner Eingruppierung habe.Die Stelle für die ich mich beworben habe (Planer/ Projektbetreuer im Bereich Siedlungswasserwirtschaft) wurde in der Stellenausschreibung mit TV-V EntgGr. 11 beworben."Wir bieten Ihnen eine Vergütung in der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) an. Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann eine Eingruppierung auch in eine niedrigere Entgeltgruppe erfolgen." Für die Stelle soll man eine Hochschulausbildung (Bachelor) mitbringen.Ich besitze einen Masterabschluss in "Wasserwirtschaft und Umweltingenieurwesen" und arbeite seit ca. 3 1/2 Jahren als Projektingenieur/ Planer im Bereich Siedlungswasserwirtschaft.Meine Tätigkeit würde wieder im selben Bereich liegen. Ich bin davon ausgegangen, dass eine Zuordnung in TV-V 11 Stufe 2 erfolgen wird. Die Personalabteilung des Betriebs möchte mich bei Jobzusage jedoch in die Stufe 1 der EntgGr. 11 einordnen.Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass meine Arbeitserfahrung zwar vollständig angerechnet wurde, jedoch bei Antritt der Stelle eigentlich zuerst in TV-V EntgGr. 9 eingruppiert wird. Denkt Ihr, dass ich die Möglichkeit habe zu verhandeln?Dass ich mit anerkannter Arbeitserfahrung in EntgGr. 11 Stufe 1 eingeordnet werde, macht für mich gerade keinen Sinn.Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe!
Wäre es eigentlich erlaubt, dass jemand in der Stufe 6 eingestellt wird?
Nur mal so als Hinweis:Mit einem Masterabschluß erfüllst Du die persönlichen Voraussetzungen für Tätigkeiten ab der Entgeltgruppe 13. Dies muss natürlich der Arbeitsplatz hergeben.