Autor Thema: Eingrupierung als Ingenieur mit Arbeitserfahrung in freier Wirtschaft  (Read 5093 times)

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 964
Wie gut, das bei uns das Schirr verpackt durch die Gegend geschleppt wird.
Das benutze Geschirr wird hier nicht offen stehen gelassen.

Von daher sind wir da gut raus.


Diese Methode ist wie beim Rausziehen. Kann ohne Ergebnis enden, kann aber auch ein konkretes Ergebnis liefern. 🙈

Ehrmantraut

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Die Beschreibung der Personalabteilung macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Ich war nach dem Studium 2 Jahre mit TV-L angestellt und bin dann zu einem Versorgungsbetrieb mit nun TV-V 10-3 gewechselt (dazu sind eigentlich 4 Jahre Berufserfahrung notwendig). Da gibt es viel Spielraum.

Herbert Meyer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 532
Es ist leider immer wieder erschreckend zu sehen, dass Personalabteilungen, die einen Tarifantrag anwenden, noch nicht mal rudimentäre Kenntnisse über den Tarifvertrag besitzen. Aber das kommt leider ziemlich häufig vor.

Freedark

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Bei uns ist der i.d.R. dafür gewählte Besprechungsraum immer gleich eingedeckt, die Anzahl der Bewerber bekommen die entsprechenden Mitarbeiter gar nicht vorher mitgeteilt. Und wer sagt, dass alle Vorstellungsgespräche für eine zu besetzende Stelle am gleichen Tag und hintereinander stattfinden müssen?
Wer meint, aus solchen Details halbwegs verlässliche Infos zum Verfahrensstand herausinterpretieren zu können, liegt zu 99% falsch.

Kann ich so nur bestätigen.
Und im übrigen: Der Bewerber soll sich ordentlich vorstellen und nicht am Wasserglas hängen.

UNameIT

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 278
Hallo zusammen,

ich komme aus der freien Wirtschaft und habe gerade die Möglichkeit in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Mit Tarifverträgen bin ich bisher nicht in Berührung gekommen, sodass ich eine konkrete Frage zu meiner Eingruppierung habe.

Die Stelle für die ich mich beworben habe (Planer/ Projektbetreuer im Bereich Siedlungswasserwirtschaft) wurde in der Stellenausschreibung mit TV-V EntgGr. 11 beworben.

"Wir bieten Ihnen eine Vergütung in der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) an. Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann eine Eingruppierung auch in eine niedrigere Entgeltgruppe erfolgen."

Für die Stelle soll man eine Hochschulausbildung (Bachelor) mitbringen.
Ich besitze einen Masterabschluss in "Wasserwirtschaft und Umweltingenieurwesen" und arbeite seit ca. 3 1/2 Jahren als Projektingenieur/ Planer im Bereich Siedlungswasserwirtschaft.

Meine Tätigkeit würde wieder im selben Bereich liegen.

Ich bin davon ausgegangen, dass eine Zuordnung in TV-V 11 Stufe 2 erfolgen wird.
Die Personalabteilung des Betriebs möchte mich bei Jobzusage jedoch in die Stufe 1 der EntgGr. 11 einordnen.
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass meine Arbeitserfahrung zwar vollständig angerechnet wurde, jedoch bei Antritt der Stelle eigentlich zuerst in TV-V EntgGr. 9 eingruppiert wird.

Denkt Ihr, dass ich die Möglichkeit habe zu verhandeln?
Dass ich mit anerkannter Arbeitserfahrung in EntgGr. 11 Stufe 1 eingeordnet werde, macht für mich gerade keinen Sinn.

Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe!

Wie ist dein Fall den nun ausgegangen?

bactho

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Nur mal so als Hinweis:

Mit einem Masterabschluß erfüllst Du die persönlichen Voraussetzungen für Tätigkeiten ab der Entgeltgruppe 13. Dies muss natürlich der Arbeitsplatz hergeben.

TheMetal

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Wäre es eigentlich erlaubt, dass jemand in der Stufe 6 eingestellt wird?

Gewerbler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 212
Wäre es eigentlich erlaubt, dass jemand in der Stufe 6 eingestellt wird?

Warum sollte das nicht erlaubt sein? Man muss halt gut verhandeln können und die einstellende Behörde muss das intern durchsetzen und wollen. Tariflichen Anspruch hat man halt nur bis Stufe 3, alles darüber ist Verhandlungssache.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,949
Wäre es eigentlich erlaubt, dass jemand in der Stufe 6 eingestellt wird?
Tariflich? Ja, sofern er nach §16.2(a) die Voraussetzungen dafür erfüllt.

AVP

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 203
Nur mal so als Hinweis:

Mit einem Masterabschluß erfüllst Du die persönlichen Voraussetzungen für Tätigkeiten ab der Entgeltgruppe 13. Dies muss natürlich der Arbeitsplatz hergeben.

TVV=/= TVÖD oder TV-L

Die EntgO zum TVV hat ab E11 in der Fallgruppe 1 als Anforderung bereits ein wissenschaftliches
Hochschulstudium. E11 TVV ist auch deutlich mehr als E11 TVÖD und erst recht TV-L