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Interne Stellenanzeige an Externe - evtl. Folgen?
ElBarto:
Handelt es sich evtl. um eine Stelle die ein besonderes Vertrauensverhältnis zum GF beinhaltet?
Ich kann den Ansatz verstehen, dass man hier jemand den man kennt wieder ins Boot holen möchte.
Warum ist die Kollegin denn zur Ex-Kollegin geworden? Und wann?
Hat es denn interne Bewerber gegeben?
Irgendwo müsste das schon rechtlich vertretbar sein, sonst könnten ja jetzt über 7 Milliarden Menschen klagen... Könnte sich ja jeder bewerben, oder zumindest alle in der BRD ansässigen...
Beamter:
--- Zitat von: ElBarto am 21.10.2024 09:50 ---Handelt es sich evtl. um eine Stelle die ein besonderes Vertrauensverhältnis zum GF beinhaltet?
Ich kann den Ansatz verstehen, dass man hier jemand den man kennt wieder ins Boot holen möchte.
Warum ist die Kollegin denn zur Ex-Kollegin geworden? Und wann?
Hat es denn interne Bewerber gegeben?
Irgendwo müsste das schon rechtlich vertretbar sein, sonst könnten ja jetzt über 7 Milliarden Menschen klagen... Könnte sich ja jeder bewerben, oder zumindest alle in der BRD ansässigen...
--- End quote ---
Nur Personen, die das Anforderungsprofil vergleichbar erfüllen…
was_guckst_du:
--- Zitat von: billa am 18.10.2024 13:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2024 12:43 ---Und dafür hat man eigentlich einen PR der in einem solchem Verfahren einschreitet.
--- End quote ---
Was wäre, wenn der PR das so durchwinkt, weil die mit der Ex-Kollegin einverstanden sind?
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...scheint ne chte "Freundschaft" damals gewesen zu sein.. ;D ;D ;D
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: andreb am 18.10.2024 13:13 ---Diese Vorgehensweise ist absolut unzulässig und verstößt gravierend gegen das Prinzip der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 GG.
Entweder gibt es eine vorgeschaltete interne Ausschreibung, eine zeitgleich veröffentlichte interne / externe Ausschreibung oder bei erfolgloser interner Ausschreibung eine nachgeschaltete externe Ausschreibung.
Externe Bewerbungen auf ausschließlich interne Ausschreibungen werden nicht angenommen und i.d.R. zurück geschickt. Falls es sich um eine besonders gesuchte Berufsgruppe handelt und die interne Ausschreibung nicht zu einem Ergebnis führt, mach ich mir dennoch die Arbeit, den Bewerber auf die externe Ausschreibung hinzuweisen. Meist per E-Mail / Anruf und der Frage, ob ich die vorherige Bewerbung auf die interne Ausschreibung im externen Verfahren berücksichtigen soll. Dafür muss es aber eine externe / öffentliche Ausschreibung geben.
Der Personalrat ist bei dieser beabsichtigten Maßnahme zu beteiligen und dürfte der Einstellung gem. § 78 Abs. 5 BPersVG seine Zustimmung verweigern.
--- End quote ---
"Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte." Stellt diese Norm nicht die interne Ausschreibung grundsätzlich infrage, weil dadurch eben nicht jeder Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat?
MoinMoin:
Nein, weil es eine interne Umorganisation des AGs ist und woanders dann eine Stelle frei wird, die den Zugang erlaubt.
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