Autor Thema: [BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung  (Read 5907 times)

ohjeee

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Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
« Antwort #15 am: 23.10.2024 11:56 »

Neiddebatte? Keineswegs. Eher umgekehrt, dass immer neidisch auf die Beamten geschielt wird, wie ungerecht hoch alle besoldet seien. Ich lese nur verwundert, was in anderen Bundesländern noch an Zuschlägen gezahlt wird, Jahressonderzahlung, Mietstufen on top, nur 40 Wochenstunden etc. In BaWü gibts das nicht und eine unangemessene Bevorteilung im gehobenen Dienst vermag ich auf jeden Fall nicht zu erkennen.


Ich meine BaWü ist da noch eher im oberen Mittelfeld. Der direkte Einstieg in A10 im gD ist einzigartig und anscheinend wird wohl auch eine Strukturzulage gezahlt. War zumindest in dieser Jobvorstellung so:

https://youtu.be/1myl9CVqIek?si=-xfNf50sl-hVBpOB (siehe auch angepinnten Kommentar als Erläuterung).

Damit scheint ja auch eine Art Mietstufe abgebildet zu sein.

Es gibt da tatsächlich immer noch Länder die sowas wirklich gar nicht zahlen und die teilweise auch weiterhin nur ~359-450€ Zuschlag ab dem dritten Kind zahlen.

Die 4 schlechtesten Länder sind nach meiner Erfahrung RLP, Niedersachsen, Meck Pom und ganz hinten das Saarland.


Ich hab Spaßeshalber mal meine Kriterien in den Besoldungsrechner für BaWü und Nds eingetragen.

Jahresbrutto

Niedersachsen: 56345 €
Bawü: 61845 €


Und da ist weder eine Strukturzulage (gibts in Nds nicht), noch das höhere Einstiegsamt im gD berücksichtigt.

Der TVÖD zahlt überall gleich. Überleg mal wie hoch die Unterschiede in den wirklich schlechten Ländern ausfallen
naja, also die Strukturzulage sind 115€ (brutto) im gD, das dürfte eurer allg. Stellenzulage Lfbgr. 2 entsprechen.
Bist du auch in der richtigen Erfahrungsstufe bei deiner Berechnung? Meine Vergleiche mit bereinigter Stufenlaufzeit machen selbst mit Kinder usw. keine 3k Brutto im Jahr bei 70k im Jahr aus, das ist ungefähr die Mehrarbeit (1h) von 2,5%. Welches Amt und wie viele Kinder und wie viel Jahre Berufserfahrung hast du verglichen?

AVP

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« Antwort #16 am: 23.10.2024 13:29 »

naja, also die Strukturzulage sind 115€ (brutto) im gD, das dürfte eurer allg. Stellenzulage Lfbgr. 2 entsprechen.
Bist du auch in der richtigen Erfahrungsstufe bei deiner Berechnung? Meine Vergleiche mit bereinigter Stufenlaufzeit machen selbst mit Kinder usw. keine 3k Brutto im Jahr bei 70k im Jahr aus, das ist ungefähr die Mehrarbeit (1h) von 2,5%. Welches Amt und wie viele Kinder und wie viel Jahre Berufserfahrung hast du verglichen?

A12, 10 Jahre BE, 1 Kind, verheiratet.

Wie aber anders schon angesprochen wurden Bestandsbeamte in BaWü ja vor kurzem „zurückgestuft“ und von den weniger Stufen (und dem höheren Einstiegsamt im gD) profitieren natürlich nur Beamte die jetzt neu eingestellt werden (nach meinem Verständnis).

Sprich ein „Altbeamter“ wird in BaWü mit 10 Jahren wohl eher in aktuell in ~Stufe 4 sein und nur zukünftig mit gleicher BE schon die Stufe ~6 erreichen (oder?!)


Das Gefälle zu den teilweise östlichen Bundesländern finde ich auch sehr grotesk, insbesondere da dort ja Lebenshaltungskosten und Lohnniveau auch viel niedriger sind. In Thüringen wäre man mit A12 wohl schon wirklich Spitzenverdiener. Eigentlich sollte man einfach umziehen und wechseln, aber das ganze kann sich natürlich auch in einigen Jahren wieder drehen…

In Nds zahlen wir aktuell 500€ im Monat für die Kita/Krippe. Ab 3 ist es kostenlos. Nach meinem Kenntnisstand ist es in Hamburg für 25 Std/Woche und in Berlin tatsächlich vollkommen kostenlos.

Das hat im Endeffekt natürlich auch einen hohen Einfluss auf die Lebenshaltungskosten und den Abstand zur Grundsicherung. Neuerdings soll es bis zur Besoldungsgruppe A11 für Alleinverdiener einen „Familienergänzungszuschlag“ geben der das Gehalt dann auf 115% der Grundsicherung aufstockt. Kann man eigentlich niemandem erzählen, gehobener Dienst (akademische Laufbahn) mit 2 Beförderung benötigt als Alleinverdiener einen Zuschlag um auf was zu kommen (die 15% Aufschlag werden von der Mobilität etc. aufgefressen die man braucht um zur Arbeit zu kommen), was man komplett ohne Arbeit sowieso bekommt
« Last Edit: 23.10.2024 13:41 von AVP »

ohjeee

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« Antwort #17 am: 23.10.2024 13:49 »

naja, also die Strukturzulage sind 115€ (brutto) im gD, das dürfte eurer allg. Stellenzulage Lfbgr. 2 entsprechen.
Bist du auch in der richtigen Erfahrungsstufe bei deiner Berechnung? Meine Vergleiche mit bereinigter Stufenlaufzeit machen selbst mit Kinder usw. keine 3k Brutto im Jahr bei 70k im Jahr aus, das ist ungefähr die Mehrarbeit (1h) von 2,5%. Welches Amt und wie viele Kinder und wie viel Jahre Berufserfahrung hast du verglichen?

A12, 10 Jahre BE, 1 Kind, verheiratet.

Wie aber anders schon angesprochen wurden Bestandsbeamte in BaWü ja vor kurzem „zurückgestuft“ und von den weniger Stufen (und dem höheren Einstiegsamt im gD) profitieren natürlich nur Beamte die jetzt neu eingestellt werden (nach meinem Verständnis).

Sprich ein „Altbeamter“ wird in BaWü mit 10 Jahren wohl eher in aktuell in ~Stufe 4 sein und nur zukünftig mit gleicher BE schon die Stufe ~6 erreichen (oder?!)


Das Gefälle zu den teilweise östlichen Bundesländern finde ich auch sehr grotesk, insbesondere da dort ja Lebenshaltungskosten und Lohnniveau auch viel niedriger sind. In Thüringen wäre man mit A12 wohl schon wirklich Spitzenverdiener. Eigentlich sollte man einfach umziehen und wechseln, aber das ganze kann sich natürlich auch in einigen Jahren wieder drehen…

In Nds zahlen wir aktuell 500€ im Monat für die Kita/Krippe. Ab 3 ist es kostenlos. Nach meinem Kenntnisstand ist es in Hamburg für 25 Std/Woche und in Berlin tatsächlich vollkommen kostenlos.

Das hat im Endeffekt natürlich auch einen hohen Einfluss auf die Lebenshaltungskosten und den Abstand zur Grundsicherung. In Nds hätte man als Alleinverdiener mit A12 bei 2 Kids Anspruch auf eine Sozialwohnung und neuerdings soll es bis zur Besoldungsgruppe A11 für Alleinverdiener einen „Familienergänzungszuschlag“ geben der das Gehalt dann auf 115% der Grundsicherung aufstockt. Kann man eigentlich niemandem erzählen, gehobener Dienst (akademische Laufbahn) mit 2 Beförderung benötigt als Alleinverdiener einen Zuschlag um auf was zu kommen (die 15% Aufschlag werden von der Mobilität etc. aufgefressen die man braucht um zur Arbeit zu kommen), was man komplett ohne Arbeit sowieso bekommt
vor der Reform wäre man nach 10 Jahren BE in Stufe 6, dann mit Reform zurückgestuft in 4.
Wer heute anfängt ist nach 9J ebenfalls in Stufe 4 (fängt aber durch Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in der ehemaligen Stufe 3 an, jetzt 1). Also Jahresbrutto 60.376€ (Tabelle Nov. 2024).
Bei dir komme ich A12 St. 6 auf 58.962 €, also 1.400 € weniger. Würde der BaWü-Beamte auf 40h reduzieren, hätte er ein Jahresbrutto von 58.903 €, also sogar geringfügig weniger als du.

Edit: vor der Reform war der 2-Jahresrhytmus bis Stufe 4 (Einstiegsamt grds. St. 2), dann im 3-Jahresrythmus bis zur 8 und dann im 4er weiter. Jetzt ist bis Stufe 6 im 3-Jahresrythmus und dann im 4er.

AVP

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« Antwort #18 am: 23.10.2024 15:02 »

vor der Reform wäre man nach 10 Jahren BE in Stufe 6, dann mit Reform zurückgestuft in 4.
Wer heute anfängt ist nach 9J ebenfalls in Stufe 4 (fängt aber durch Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in der ehemaligen Stufe 3 an, jetzt 1). Also Jahresbrutto 60.376€ (Tabelle Nov. 2024).
Bei dir komme ich A12 St. 6 auf 58.962 €, also 1.400 € weniger. Würde der BaWü-Beamte auf 40h reduzieren, hätte er ein Jahresbrutto von 58.903 €, also sogar geringfügig weniger als du.

Edit: vor der Reform war der 2-Jahresrhytmus bis Stufe 4 (Einstiegsamt grds. St. 2), dann im 3-Jahresrythmus bis zur 8 und dann im 4er weiter. Jetzt ist bis Stufe 6 im 3-Jahresrythmus und dann im 4er.

Wenn man mit 9 Jahren in Stufe 4 ist gehe ich mal davon aus dass man mit 10 in der 5 ist?

Dann komme ich mit Stand Oktober auf:

Nds: 56345 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_12&s=6&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Bawü: 60305 € (bei 40h: 58.834€)

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&g=A_12&s=5&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Und auch wenn die 41 Stunden Woche natürlich ne Frechheit ist, ist sie irgendwo auch ein Benefit wenn man dadurch entsprechend mehr verdient. Das sind ja „nur“ 15 Min zusätzlich von Mo-Do. Das wäre mit einem etwaigen Nebenjob um den Zusatzverdienst aufzuholen so kaum umsetzbar. Wenn man dann theoretisch sogar auf 40 Std reduzieren kann und immer noch mehr verdient, sieht das ganze gar nicht mehr so unattraktiv aus.

Edit: wahrscheinlich meinst du nach 9 Jahren kommt man in die 4, dann wäre also 4 zu Grunde zu legen und:

57996 € ( 56.581 € bei 40h) => aber immer noch mehr

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&g=A_12&s=4&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0
« Last Edit: 23.10.2024 15:11 von AVP »

Taigawolf

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« Antwort #19 am: 23.10.2024 15:31 »
Und auch wenn die 41 Stunden Woche natürlich ne Frechheit ist, ist sie irgendwo auch ein Benefit wenn man dadurch entsprechend mehr verdient. Das sind ja „nur“ 15 Min zusätzlich von Mo-Do. Das wäre mit einem etwaigen Nebenjob um den Zusatzverdienst aufzuholen so kaum umsetzbar. Wenn man dann theoretisch sogar auf 40 Std reduzieren kann und immer noch mehr verdient, sieht das ganze gar nicht mehr so unattraktiv aus.

Die 41h wurden damals aber ohne Besoldungserhöhung als temporäres "Opfer" erbracht. In den meisten Ländern inzwischen zurückgenommen, hier nicht. Dieses Sonderopfer wird seit 2003 erbracht, über 21 Jahre inzwischen. Das nenne ich mal "vorübergehend". Und jetzt sollen wir uns das als Benefit schönmalen, damit ich als vollumfänglich zu alimentierender Beamter keinen Nebenjob annehmen muss?

Es ist ja eben nicht so, dass wir dadurch mehr verdienen bzw. verdient haben. Es war de facto eine Besoldungskürzung. Das muss man dann nicht mit 15min täglich abtun, sondern es mal andersrum betrachten: Im Jahr arbeitet der Bawü-Beamte ganze 48 Stunden mehr. Also ich hätte lieber wieder das Äquivalent eine Woche und einen zerquetschten Tag bezahlten Urlaub mehr im Jahr. Gleichzeitig dürfen wir uns Debatten über 4-Tage-Wochen draußen in der Wirtschaft im Fernsehen geben.

Es geht hier auch um nicht eingehaltene Zusagen uns gegenüber. Das ist inzwischen meiner Meinung nach eine grobe und willentliche Missachtung der Fürsorgepflicht. Wir Beamten müssen doch darauf vertrauen können, dass uns unser Dienstherr nicht "verarscht".

Insofern ist dieses Konstrukt und die Entstehungsgeschichte dazu nicht wie Du sagst "gar nicht mehr so unattraktiv", sondern das genaue Gegenteil davon, nämlich maximal ungerecht. Und das das überhaupt noch tragfähig ist, liegt eben an genau solchen Leuten, die sowas auch noch als Benefit verkaufen können.

Es geht hier aber ums Prinzip und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums und eben nicht um "15min am Tag ist doch nicht so schlimm".

Tagelöhner

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« Antwort #20 am: 23.10.2024 16:10 »
Danke für diese Einlassungen, die einfach mal wieder alle beamtentypischen Klischees bestätigen. Besonderes Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal keine Einbahnstraße mit lediglich Rechten (und Privilegien), sondern auch Pflichten. Und wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass die 41h pro Woche anders als mal vorgesehen nicht nur vorübergehend zur Pflicht gehören, ist das halt so. Als ob in diesen 15 Minuten mehr am Tag die Welt bewegt wird und diese ja so unerträglich und unzumutbar sind. Der ein oder andere nicht mehr ganz motivierte Staatsdiener holt sich diese Zeit durch zusätzliche Krankfeiertage oftmals eh wieder rein.

Mir sagte mal ein älterer höherer Beamter "als Beamter ist man quasi immer im Dienst". Das war aber auch noch ein Überzeugungstäter und kein Alibibeamter, der sich trotz aller Vorteile seines Dienstverhältnisses eher wie ein 0815-Arbeitnehmer versteht und auch so verhält.

Und dann auch  noch mit der Allzweckwaffe "Fürsorgepflicht" daher kommen...danke für den Lacher.  ;D

Bin dann mal wieder raus.
« Last Edit: 23.10.2024 16:18 von Tagelöhner »

ohjeee

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« Antwort #21 am: 23.10.2024 17:03 »

vor der Reform wäre man nach 10 Jahren BE in Stufe 6, dann mit Reform zurückgestuft in 4.
Wer heute anfängt ist nach 9J ebenfalls in Stufe 4 (fängt aber durch Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in der ehemaligen Stufe 3 an, jetzt 1). Also Jahresbrutto 60.376€ (Tabelle Nov. 2024).
Bei dir komme ich A12 St. 6 auf 58.962 €, also 1.400 € weniger. Würde der BaWü-Beamte auf 40h reduzieren, hätte er ein Jahresbrutto von 58.903 €, also sogar geringfügig weniger als du.

Edit: vor der Reform war der 2-Jahresrhytmus bis Stufe 4 (Einstiegsamt grds. St. 2), dann im 3-Jahresrythmus bis zur 8 und dann im 4er weiter. Jetzt ist bis Stufe 6 im 3-Jahresrythmus und dann im 4er.

Wenn man mit 9 Jahren in Stufe 4 ist gehe ich mal davon aus dass man mit 10 in der 5 ist?

Dann komme ich mit Stand Oktober auf:

Nds: 56345 €

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni?id=beamte-nds-2023b&g=A_12&s=6&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Bawü: 60305 € (bei 40h: 58.834€)

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&g=A_12&s=5&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Und auch wenn die 41 Stunden Woche natürlich ne Frechheit ist, ist sie irgendwo auch ein Benefit wenn man dadurch entsprechend mehr verdient. Das sind ja „nur“ 15 Min zusätzlich von Mo-Do. Das wäre mit einem etwaigen Nebenjob um den Zusatzverdienst aufzuholen so kaum umsetzbar. Wenn man dann theoretisch sogar auf 40 Std reduzieren kann und immer noch mehr verdient, sieht das ganze gar nicht mehr so unattraktiv aus.

Edit: wahrscheinlich meinst du nach 9 Jahren kommt man in die 4, dann wäre also 4 zu Grunde zu legen und:

57996 € ( 56.581 € bei 40h) => aber immer noch mehr

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&g=A_12&s=4&f=2&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0
nein, 3J in 1, 3J in 2, 3J in 3, dann kommt nach nach 4, nach 12J nach 5, 15J nach 6, dann im 4er Schritt weiter.
Also musst du Nds Stufe 6 mit BaWü St. 4 vergleichen. Sind in BaWü mit der Tabelle bis Okt 2024 Brutto 57.732€, bei 40h macht das 56.317 €, also ziemlich gleich.

ah, ich sehe gerade, ich habe die Tabelle vom Nov 2024 genommen, du noch die vom Okt 2024. Und es geht im Regelfall die "Wahlleistung Beihilfe" mit 22€/Monat ab, sonst gibts mit der Beihilfe kein 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung,... also die ganzen Goodies der PKV. Kenne eigentlich keinen Beamten, der nicht die 264€/J zahlt.

ohjeee

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« Antwort #22 am: 23.10.2024 17:08 »
Danke für diese Einlassungen, die einfach mal wieder alle beamtentypischen Klischees bestätigen. Besonderes Dienst- und Treueverhältnis ist nun mal keine Einbahnstraße mit lediglich Rechten (und Privilegien), sondern auch Pflichten. Und wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass die 41h pro Woche anders als mal vorgesehen nicht nur vorübergehend zur Pflicht gehören, ist das halt so. Als ob in diesen 15 Minuten mehr am Tag die Welt bewegt wird und diese ja so unerträglich und unzumutbar sind. Der ein oder andere nicht mehr ganz motivierte Staatsdiener holt sich diese Zeit durch zusätzliche Krankfeiertage oftmals eh wieder rein.

Mir sagte mal ein älterer höherer Beamter "als Beamter ist man quasi immer im Dienst". Das war aber auch noch ein Überzeugungstäter und kein Alibibeamter, der sich trotz aller Vorteile seines Dienstverhältnisses eher wie ein 0815-Arbeitnehmer versteht und auch so verhält.

Und dann auch  noch mit der Allzweckwaffe "Fürsorgepflicht" daher kommen...danke für den Lacher.  ;D

Bin dann mal wieder raus.
lustige Unterstellung "zusätzliche Krankfeiertage". Bei uns im Haus haben die Beamteten Kollegen deutlich(!) weniger Fehltage als die Angestellten, über alle Arbeitsbereiche hinweg.
Und in BaWü sind es 41 zu 39 Stunden, das ist eine halbe Stunde am Tag und gerade mit kleinen Kindern täte mir die halbe Stunde am Abend früher heim wirklich gut, habe auch schon mehrfach und ernsthaft nachgedacht, 5-10% zu reduzieren um einfach 0,5-1h früher daheim zu sein. Nur bleibt die Arbeit ja trotzdem an mir hängen und würde wegen 10% nicht umverteilt.

Tagelöhner

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« Antwort #23 am: 23.10.2024 17:17 »
lustige Unterstellung "zusätzliche Krankfeiertage". Bei uns im Haus haben die Beamteten Kollegen deutlich(!) weniger Fehltage als die Angestellten, über alle Arbeitsbereiche hinweg.
Und in BaWü sind es 41 zu 39 Stunden, das ist eine halbe Stunde am Tag und gerade mit kleinen Kindern täte mir die halbe Stunde am Abend früher heim wirklich gut, habe auch schon mehrfach und ernsthaft nachgedacht, 5-10% zu reduzieren um einfach 0,5-1h früher daheim zu sein. Nur bleibt die Arbeit ja trotzdem an mir hängen und würde wegen 10% nicht umverteilt.

In BaWü sind es meines Wissens nach 41h zu 39,5h (TV-L) also 18 Minuten am Tag mehr als ein Tarifbeschäftigter. Deine gemachten Erfahrungen zu den Fehltagen rühren vielleicht auch daher, dass Tarifbeschäftigte ja eher dazu gezwungen sind sich eine AU ärztlich bescheinigen zu lassen und dann kommen halt in der Regel auch mehr Krankheitstage dabei heraus. Vielleicht ist auch das behördenseitige Misstrauen gegenüber Tarifbeschäftigten höher, wonach von diesen dann schneller eine ärztliche AU verlangt wird, was wiederum zu mehr Krankheitstagen führt, wenn schon ein Arzt aufgesucht werden muss und damit Kurzzeiterkrankungen automatisch geringer werden.

Bei Beamten muss in BaWü (nach meinem möglicherweise inzwischen nicht mehr gültigen Kenntnisstand) eine ärztliche AU erst nach oder am 5. Krankheitstag vorliegen. Bei Tarifbeschäftigten am 3. oder spätestens 4. Krankheitstag. Hier darf gerne jemand aus BaWü mal den tatsächlich aktuellen Stand wiedergeben.

Es steht ja jedem Beamten frei seine Arbeitszeit zu reduzieren sofern der Dienstherr mitspielt. Selbst wenn das dann tatsächlich zur Arbeitsverdichtung führt, werden die wenigsten Arbeitnehmer und Verwaltungsbeamte im ÖD eine hundertprozentige Auslastung über den Arbeitstag haben, so dass das tatsächlich ins Gewicht fällt.

ohjeee

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« Antwort #24 am: 23.10.2024 17:25 »
lustige Unterstellung "zusätzliche Krankfeiertage". Bei uns im Haus haben die Beamteten Kollegen deutlich(!) weniger Fehltage als die Angestellten, über alle Arbeitsbereiche hinweg.
Und in BaWü sind es 41 zu 39 Stunden, das ist eine halbe Stunde am Tag und gerade mit kleinen Kindern täte mir die halbe Stunde am Abend früher heim wirklich gut, habe auch schon mehrfach und ernsthaft nachgedacht, 5-10% zu reduzieren um einfach 0,5-1h früher daheim zu sein. Nur bleibt die Arbeit ja trotzdem an mir hängen und würde wegen 10% nicht umverteilt.

In BaWü sind es meines Wissens nach 41h zu 39,5h (TV-L) also 18 Minuten am Tag mehr als ein Tarifbeschäftigter. Deine gemachten Erfahrungen zu den Fehltagen rühren vielleicht auch daher, dass Tarifbeschäftigte ja eher dazu gezwungen sind sich eine AU ärztlich bescheinigen zu lassen und dann kommen halt in der Regel auch mehr Krankheitstage dabei heraus. Vielleicht ist auch das behördenseitige Misstrauen gegenüber Tarifbeschäftigten höher, wonach von diesen dann schneller eine ärztliche AU verlangt wird, was wiederum zu mehr Krankheitstagen führt, wenn schon ein Arzt aufgesucht werden muss und damit Kurzzeiterkrankungen automatisch geringer werden.

Bei Beamten muss in BaWü (nach meinem möglicherweise inzwischen nicht mehr gültigen Kenntnisstand) eine ärztliche AU erst nach oder am 5. Krankheitstag vorliegen. Bei Tarifbeschäftigten am 3. oder spätestens 4. Krankheitstag. Hier darf gerne jemand aus BaWü mal den tatsächlich aktuellen Stand wiedergeben.

Es steht ja jedem Beamten frei seine Arbeitszeit zu reduzieren sofern der Dienstherr mitspielt. Selbst wenn das dann tatsächlich zur Arbeitsverdichtung führt, werden die wenigsten Arbeitnehmer im ÖD eine hundertprozentige Auslastung über den Arbeitstag haben, so dass das tatsächlich ins Gewicht fällt.
Soweit alles korrekt. Wir hängen aber kommunal am TVöD, und da sind es 39,0 h.
Krankheitstage sind korrekt, bei Beamten 5 Tage ohne, bei Angestellten 3 Tage ohne. Nach interner DV (seit vor 2 Jahren) und auch davor schon betrieblicher Übung/Gewohnheit bringen auch die Beamten ab dem 4. Tage eine AU. Mit Misstrauen einzelnen Beschäftigten gegenüber hat das nichts zu tun.

Tagelöhner

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« Antwort #25 am: 23.10.2024 17:32 »
Vielleicht liegt das "Mehr" an Krankheitstagen bei Tarifbeschäftigten ja dann auch einfach daran, dass sich die Gesamtheit der Tarifbeschäftigten in deiner Behörde im Vergleich zu Beamten ungerechter behandelt fühlt (kaum Entwicklungsperspektiven, keine "Beförderungen" usw.) und daher "psychisch" insgesamt angeschlagener sind?  ;)

Vielleicht liegt es aber auch daran, dass manche Beamte PKV Tarife haben, bei denen sie am Jahresende bei Nichtbeanspruchung des Versicherungsverhältnisses Rückerstattungen von der PKV erhalten?

Alles nicht ganz trivial wie mir erscheint...so eine DV gibt es meines Wissens nach aber nicht beim Land. Aber danke für die Info, dass das auf kommunaler Ebene so existiert, man lernt nicht aus.


BVerfGBeliever

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« Antwort #26 am: 23.10.2024 18:55 »
Danke für diese Einlassungen, die einfach mal wieder alle beamtentypischen Klischees bestätigen.

Danke für diese Einlassung, die einfach mal wieder alle angestelltentypischen Klischees bestätigt.


Vielleicht liegt das "Mehr" an Krankheitstagen bei Tarifbeschäftigten ja dann auch einfach daran, dass sich die Gesamtheit der Tarifbeschäftigten in deiner Behörde im Vergleich zu Beamten ungerechter behandelt fühlt

Mimimi.

AVP

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« Antwort #27 am: 23.10.2024 21:38 »
Und auch wenn die 41 Stunden Woche natürlich ne Frechheit ist, ist sie irgendwo auch ein Benefit wenn man dadurch entsprechend mehr verdient. Das sind ja „nur“ 15 Min zusätzlich von Mo-Do. Das wäre mit einem etwaigen Nebenjob um den Zusatzverdienst aufzuholen so kaum umsetzbar. Wenn man dann theoretisch sogar auf 40 Std reduzieren kann und immer noch mehr verdient, sieht das ganze gar nicht mehr so unattraktiv aus.

Die 41h wurden damals aber ohne Besoldungserhöhung als temporäres "Opfer" erbracht. In den meisten Ländern inzwischen zurückgenommen, hier nicht. Dieses Sonderopfer wird seit 2003 erbracht, über 21 Jahre inzwischen. Das nenne ich mal "vorübergehend". Und jetzt sollen wir uns das als Benefit schönmalen, damit ich als vollumfänglich zu alimentierender Beamter keinen Nebenjob annehmen muss?

Es ist ja eben nicht so, dass wir dadurch mehr verdienen bzw. verdient haben. Es war de facto eine Besoldungskürzung. Das muss man dann nicht mit 15min täglich abtun, sondern es mal andersrum betrachten: Im Jahr arbeitet der Bawü-Beamte ganze 48 Stunden mehr. Also ich hätte lieber wieder das Äquivalent eine Woche und einen zerquetschten Tag bezahlten Urlaub mehr im Jahr. Gleichzeitig dürfen wir uns Debatten über 4-Tage-Wochen draußen in der Wirtschaft im Fernsehen geben.

Es geht hier auch um nicht eingehaltene Zusagen uns gegenüber. Das ist inzwischen meiner Meinung nach eine grobe und willentliche Missachtung der Fürsorgepflicht. Wir Beamten müssen doch darauf vertrauen können, dass uns unser Dienstherr nicht "verarscht".

Insofern ist dieses Konstrukt und die Entstehungsgeschichte dazu nicht wie Du sagst "gar nicht mehr so unattraktiv", sondern das genaue Gegenteil davon, nämlich maximal ungerecht. Und das das überhaupt noch tragfähig ist, liegt eben an genau solchen Leuten, die sowas auch noch als Benefit verkaufen können.

Es geht hier aber ums Prinzip und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums und eben nicht um "15min am Tag ist doch nicht so schlimm".

Kannst du denn nicht auf 40 Stunden Teilzeit gehen? Dann hättest du immer noch mehr als Beamte anderer Länder und ebenfalls die 40‘Stunden Woche. Oder werden entsprechende Anträge bei euch abgelehnt?

AVP

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« Antwort #28 am: 23.10.2024 21:46 »
ah, ich sehe gerade, ich habe die Tabelle vom Nov 2024 genommen, du noch die vom Okt 2024. Und es geht im Regelfall die "Wahlleistung Beihilfe" mit 22€/Monat ab, sonst gibts mit der Beihilfe kein 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung,... also die ganzen Goodies der PKV. Kenne eigentlich keinen Beamten, der nicht die 264€/J zahlt.

Was hat denn die Beihilfe mit den Wahlleistungen zu tun? Bei mir zahlt die Beihilfe Wahlleistungen zu absolut 0%. Das zahlt zu 100% die PKV und dafür wird ein entsprechender 100% Vertrag über Wahlleistungen bei der PKV benötigt.

Wenn ich eine Chefarztrechnung von zB 10.000€ habe zahlt die Beihilfe 0€ und die PKV 10.000€.

Ist das bei euch anders und die Beihilfe beteiligt sich zu X% wenn man einen gewissen Betrag bezahlt? Dann wäre dafür ja wahrscheinlich die PKV günstiger?

Was es in Niedersachsen noch gibt sind 5-10€ Eigenbehalte bei Medikamenten. Also bei jedem Medikament werden 10% der Kosten nicht erstattet, mindestens 5€, maximal 10€. Ist absolut dämlich, führt nämlich dazu dass man sich bei teureren Medikamenten sicherheitshalber mal die größere Verpackung verschreiben lässt bevor die kleinere nicht reicht und mal dann doppelt die 10€ zahlt. Da macht die Beihilfe durch „angestiftete Medikamentenverschwendung“ wahrscheinlich mehr Minus als sie mit dieser Regelung an Geld spart….

AVP

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« Antwort #29 am: 23.10.2024 21:56 »
Vielleicht liegt das "Mehr" an Krankheitstagen bei Tarifbeschäftigten ja dann auch einfach daran, dass sich die Gesamtheit der Tarifbeschäftigten in deiner Behörde im Vergleich zu Beamten ungerechter behandelt fühlt (kaum Entwicklungsperspektiven, keine "Beförderungen" usw.) und daher "psychisch" insgesamt angeschlagener sind?  ;)

Diese Ungerechtigkeiten gehen doch mittlerweile stark in beide Richtungen. Gerade im Kommunen ist eine Tarifanstellung mittlerweile durchaus attraktiver.

Anstatt Laufbahnprinzip und toller Beförderungen gibt halt die Tarifautomatik. Man erhält direkt das volle Geld. Zusätzlich gibts Jahressonderzahlung, viel höhere Zuschläge für Wochenend-, Nachtarbeit etc. Überstundenvergütung. Weniger Arbeitszeit. Schnellere (bessere) Stufenaufstiege. Gerade in den Kommunen aktuell signifikant mehr Geld

Im Oktober A12 Nds (verheiratet 1 Kind) vs E11 TVÖD. Jeweils 10 Jahre Be. SK1. Beide PKV.
Jahresnetto:

Beamter: 44.280 € (40h/Woche)

Tarif: 48.753 € (39h/Woche)

Die Verbeamtung war mal ein Attraktivitätsfaktor. Mittlerweile eher eine schlechte Idee, auf die Pension in 30 Jahren sollte sich wohl auch niemand mehr verlassen…

Ein Dienstposten auf dem man A12 werden kann wird in 99% der Fällen auch eine Eingruppierung als EG11 zur Folge haben.