Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
Tagelöhner:
Vielleicht liegt das "Mehr" an Krankheitstagen bei Tarifbeschäftigten ja dann auch einfach daran, dass sich die Gesamtheit der Tarifbeschäftigten in deiner Behörde im Vergleich zu Beamten ungerechter behandelt fühlt (kaum Entwicklungsperspektiven, keine "Beförderungen" usw.) und daher "psychisch" insgesamt angeschlagener sind? ;)
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass manche Beamte PKV Tarife haben, bei denen sie am Jahresende bei Nichtbeanspruchung des Versicherungsverhältnisses Rückerstattungen von der PKV erhalten?
Alles nicht ganz trivial wie mir erscheint...so eine DV gibt es meines Wissens nach aber nicht beim Land. Aber danke für die Info, dass das auf kommunaler Ebene so existiert, man lernt nicht aus.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Tagelöhner am 23.10.2024 16:10 ---Danke für diese Einlassungen, die einfach mal wieder alle beamtentypischen Klischees bestätigen.
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Danke für diese Einlassung, die einfach mal wieder alle angestelltentypischen Klischees bestätigt.
--- Zitat von: Tagelöhner am 23.10.2024 17:32 ---Vielleicht liegt das "Mehr" an Krankheitstagen bei Tarifbeschäftigten ja dann auch einfach daran, dass sich die Gesamtheit der Tarifbeschäftigten in deiner Behörde im Vergleich zu Beamten ungerechter behandelt fühlt
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Mimimi.
AVP:
--- Zitat von: Taigawolf am 23.10.2024 15:31 ---
--- Zitat von: AVP am 23.10.2024 15:02 ---Und auch wenn die 41 Stunden Woche natürlich ne Frechheit ist, ist sie irgendwo auch ein Benefit wenn man dadurch entsprechend mehr verdient. Das sind ja „nur“ 15 Min zusätzlich von Mo-Do. Das wäre mit einem etwaigen Nebenjob um den Zusatzverdienst aufzuholen so kaum umsetzbar. Wenn man dann theoretisch sogar auf 40 Std reduzieren kann und immer noch mehr verdient, sieht das ganze gar nicht mehr so unattraktiv aus.
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Die 41h wurden damals aber ohne Besoldungserhöhung als temporäres "Opfer" erbracht. In den meisten Ländern inzwischen zurückgenommen, hier nicht. Dieses Sonderopfer wird seit 2003 erbracht, über 21 Jahre inzwischen. Das nenne ich mal "vorübergehend". Und jetzt sollen wir uns das als Benefit schönmalen, damit ich als vollumfänglich zu alimentierender Beamter keinen Nebenjob annehmen muss?
Es ist ja eben nicht so, dass wir dadurch mehr verdienen bzw. verdient haben. Es war de facto eine Besoldungskürzung. Das muss man dann nicht mit 15min täglich abtun, sondern es mal andersrum betrachten: Im Jahr arbeitet der Bawü-Beamte ganze 48 Stunden mehr. Also ich hätte lieber wieder das Äquivalent eine Woche und einen zerquetschten Tag bezahlten Urlaub mehr im Jahr. Gleichzeitig dürfen wir uns Debatten über 4-Tage-Wochen draußen in der Wirtschaft im Fernsehen geben.
Es geht hier auch um nicht eingehaltene Zusagen uns gegenüber. Das ist inzwischen meiner Meinung nach eine grobe und willentliche Missachtung der Fürsorgepflicht. Wir Beamten müssen doch darauf vertrauen können, dass uns unser Dienstherr nicht "verarscht".
Insofern ist dieses Konstrukt und die Entstehungsgeschichte dazu nicht wie Du sagst "gar nicht mehr so unattraktiv", sondern das genaue Gegenteil davon, nämlich maximal ungerecht. Und das das überhaupt noch tragfähig ist, liegt eben an genau solchen Leuten, die sowas auch noch als Benefit verkaufen können.
Es geht hier aber ums Prinzip und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums und eben nicht um "15min am Tag ist doch nicht so schlimm".
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Kannst du denn nicht auf 40 Stunden Teilzeit gehen? Dann hättest du immer noch mehr als Beamte anderer Länder und ebenfalls die 40‘Stunden Woche. Oder werden entsprechende Anträge bei euch abgelehnt?
AVP:
--- Zitat von: ohjeee am 23.10.2024 17:03 ---ah, ich sehe gerade, ich habe die Tabelle vom Nov 2024 genommen, du noch die vom Okt 2024. Und es geht im Regelfall die "Wahlleistung Beihilfe" mit 22€/Monat ab, sonst gibts mit der Beihilfe kein 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung,... also die ganzen Goodies der PKV. Kenne eigentlich keinen Beamten, der nicht die 264€/J zahlt.
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Was hat denn die Beihilfe mit den Wahlleistungen zu tun? Bei mir zahlt die Beihilfe Wahlleistungen zu absolut 0%. Das zahlt zu 100% die PKV und dafür wird ein entsprechender 100% Vertrag über Wahlleistungen bei der PKV benötigt.
Wenn ich eine Chefarztrechnung von zB 10.000€ habe zahlt die Beihilfe 0€ und die PKV 10.000€.
Ist das bei euch anders und die Beihilfe beteiligt sich zu X% wenn man einen gewissen Betrag bezahlt? Dann wäre dafür ja wahrscheinlich die PKV günstiger?
Was es in Niedersachsen noch gibt sind 5-10€ Eigenbehalte bei Medikamenten. Also bei jedem Medikament werden 10% der Kosten nicht erstattet, mindestens 5€, maximal 10€. Ist absolut dämlich, führt nämlich dazu dass man sich bei teureren Medikamenten sicherheitshalber mal die größere Verpackung verschreiben lässt bevor die kleinere nicht reicht und mal dann doppelt die 10€ zahlt. Da macht die Beihilfe durch „angestiftete Medikamentenverschwendung“ wahrscheinlich mehr Minus als sie mit dieser Regelung an Geld spart….
AVP:
--- Zitat von: Tagelöhner am 23.10.2024 17:32 ---Vielleicht liegt das "Mehr" an Krankheitstagen bei Tarifbeschäftigten ja dann auch einfach daran, dass sich die Gesamtheit der Tarifbeschäftigten in deiner Behörde im Vergleich zu Beamten ungerechter behandelt fühlt (kaum Entwicklungsperspektiven, keine "Beförderungen" usw.) und daher "psychisch" insgesamt angeschlagener sind? ;)
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Diese Ungerechtigkeiten gehen doch mittlerweile stark in beide Richtungen. Gerade im Kommunen ist eine Tarifanstellung mittlerweile durchaus attraktiver.
Anstatt Laufbahnprinzip und toller Beförderungen gibt halt die Tarifautomatik. Man erhält direkt das volle Geld. Zusätzlich gibts Jahressonderzahlung, viel höhere Zuschläge für Wochenend-, Nachtarbeit etc. Überstundenvergütung. Weniger Arbeitszeit. Schnellere (bessere) Stufenaufstiege. Gerade in den Kommunen aktuell signifikant mehr Geld
Im Oktober A12 Nds (verheiratet 1 Kind) vs E11 TVÖD. Jeweils 10 Jahre Be. SK1. Beide PKV.
Jahresnetto:
Beamter: 44.280 € (40h/Woche)
Tarif: 48.753 € (39h/Woche)
Die Verbeamtung war mal ein Attraktivitätsfaktor. Mittlerweile eher eine schlechte Idee, auf die Pension in 30 Jahren sollte sich wohl auch niemand mehr verlassen…
Ein Dienstposten auf dem man A12 werden kann wird in 99% der Fällen auch eine Eingruppierung als EG11 zur Folge haben.
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