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Krank von Mittwoch bis Freitag

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Thiesi:
Die Regelung, um die es vermutlich geht, besagt, dass man für krankheitsbedingte Abwesenheiten <=3 Tage keine (e)AUB benötigt, sondern erst ab dem 4.; dann aber muss die (e)AUB den gesamten Abwesenheitszeitraum (also ab dem 1. Tag) abdecken. Der Weg, auf dem die (e)AUB zum AG gelangt, hat damit erst einmal nichts zu tun, weshalb sich mit Einführung der eAUB auch nur dieser geändert hat & auch nur für die von der Einführung betroffenen Personengruppen.

Und an Tagen, an denen der AN auch bei Nicht-Vorliegen einer AU keine Arbeitsleistung erbringen muss, z. B. weil es sich um Feiertage handelt oder um Tage, an denen wie vom OP geschildert beim AG grundsätzlich nicht gearbeitet wird, ist der AN zwar möglicherweise krank & vielleicht auch AU, aber eben nicht krankheitsbedingt abwesend. Sofern er also am 4. Arbeitstag seit Beginn der AU nicht mehr AU & somit also auch nicht mehr krankheitsbedingt abwesend ist (wäre ja auch nicht möglich), ist der krankheitsbedingte Abwesenheitszeitraum insgesamt <=3 Tage, weshalb keine (e)AUB benötigt wird (was ein freiwilliges Entgegenkommen des AG ist, das dieser im Einzelfall auch widerrufen kann).

MeinerEiner:
An diesen Aussagen ist einiges falsch.

Es geht hier um das Entgeltfortzahlungsgesetz. Der AN ist grundsätzlich NICHT dazu verpflichtet eine rückwirkende Krankschreibung vorzulegen und auch der AG kann dies nicht verlangen, weil auch Ärzte grundsätzlich KEINE rückwirkende Krankschreibung ausstellen sollen.

Bei der Anzahl der Tage handelt es sich immer um Kalendertage.

Thiesi:

--- Zitat von: MeinerEiner am 22.10.2024 16:03 ---Es geht hier um das Entgeltfortzahlungsgesetz.
--- End quote ---
Woraus leitest du das ab?


--- Zitat ---Der AN ist grundsätzlich NICHT dazu verpflichtet eine rückwirkende Krankschreibung vorzulegen und auch der AG kann dies nicht verlangen, weil auch Ärzte grundsätzlich KEINE rückwirkende Krankschreibung ausstellen sollen.

--- End quote ---
Das hat ja auch niemand behauptet.

Thiesi:

--- Zitat von: Thiesi am 22.10.2024 16:10 ---
--- Zitat von: MeinerEiner am 22.10.2024 16:03 ---Es geht hier um das Entgeltfortzahlungsgesetz.
--- End quote ---
Woraus leitest du das ab?
--- End quote ---

Ah, Blick ins Gesetz hilft. Ich kenne das aus DV diverser AG, die Regelungen zu Krankmeldungen wie Meldewege beinhalten, aber offensichtlich häufig die Zeitpunkte einfach aus dem EntgFG übernehmen (wobei sich mir nicht erschließt, warum beispielsweise die diesbezügliche DV meines AG die Zeitpunkte überhaupt nennt, wenn gar keine Besserstellung gegenüber der gesetzlichen Regelung vorliegt).

Asche auf mein Haupt.

MeinerEiner:

--- Zitat von: Thiesi am 22.10.2024 14:49 ---..., sondern erst ab dem 4.; dann aber muss die (e)AUB den gesamten Abwesenheitszeitraum (also ab dem 1. Tag) abdecken. Der Weg, ...

--- End quote ---

Du meintest das, oder?

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist eindeutig geregelt, wie hier zu verfahren ist.

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