A Besoldung vs. TV-L

Begonnen von Einzigartig, 27.01.2025 15:12

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Einzigartig

Hallo in die Runde,

ist es rechtens in Rheinland-Pfalz eine Stelle mit A 12 und alternativ TV-L EG 10 auszuschreiben? Gab es nicht mal ein Schreiben, das hier eine Gleichheit anzustreben ist, also A 12 = EG 12?

Gewerbler

Da grundsätzlich Tarifrecht mit Beamtenrecht nichts zu tun hat und andere Kriterien bei der Stellen-/Dienstpostenbewertung zugrunde liegen, könnte das durchaus sein.

Ich kenne es allerdings auch so, dass häufig (nicht immer), die "E-Nummer" rein nach der Zahl gleich ist oder sehr häufig eins unter der "A-Nummer" liegt. Ob in RLP da jetzt speziell eine Anweisung existiert, dass das gleich zu handhaben wäre, weiß ich nicht. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungskriterien ist das halt aber eben fraglich.

troubleshooting

A12 ist Amtsrat - Laufbahn gehobener Dienst - Voraussetzung (alt) FH-Abschluss.

Die EG 10 ist/war regelmäßig techn. PB mit mind. FH-Abschluss. Passt zusammen.

Bei A13 - höherer Dienst wäre es eher kritisch, wenn es solch eine Anweisung gibt(?).