Autor Thema: Höhergruppierung ohne Studium + Tätigkeit weicht von Stellenbeschreibung ab  (Read 1248 times)

Claudia93

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Hallöchen,

folgender Sachverhalt:

2021 habe ich mich auf eine Stelle bei einer Kommune beworben. Ausgeschreiben war eine Art Hilfsstelle aus IT und Verwatunsgaufgaben. Das hat auch super gepasst, weil ich habe Verwaltungsangestellte ausgelernt und vorher auch bis ins 6. Semester Informatik an einer Uni studiert (leider eine Modul nicht bestanden..) und konnte auch wieder zurück nach Niedersachen ziehen. Wurde dann 02/2021 eingestellt.

In der Abteilung sind diverse "Verwaltungssystemadministratoren". Meine Stelle war eigentlich dazu gedacht, dass ich meinen lieben Kollegen Arbeit abnehmen soll. So wirklich war das nicht durchdacht. Ich hab dann einfach im ganz normalen Betrieb mitgemacht. Die Kollegen haben auch schnell abgewunken, dass ich ganz normal mitmachen soll, weil die Leute mit Ahnung brauchen. Aktuell sind ein paar Leute in Rente gegangen, der Bereich wurde etwas umgruppiert.


Ich würde mich neu eingruppieren lassen, optimal analog zu den Verwaltungssystemadministratoren. Habe aber folgende Gedanken:


A.) Es gibt ja noch die bisherige Stelle mit der alten/nicht mehr aktuellen Stellenbeschreibung
-Ich mache viel mehr als in der Stellenbeschreibung steht. Die Tätigkeiten führe ich aktuell aus, ist aber in der Form gar nicht Bestandteil der bisherigen Stelle.
-ABER: in der Stelle waren z.B. noch Arbeiten einer Sekretärin dabei, diese Arbeiten macht jetzt eine neu eingestellte Kollegin. Aufgrund von Digitalisierung sind auch einige Arbeiten wegfeallen, die Bestandteil der ursrünglichen Stelle waren.


B.) Die Systemadmins sind mit EG10 und einer mit EG11 eingestellt.

Ich habe strengenommen keine abgeschlossene Hochschulausbildung, weil das eine Semester/Abschluss fehlt. Das dürfte egal sein. Ich habe nur die Ausbildung als Verwaltungsangestellte. Der Kollege mit EG11 war vor 30 Jahren LKW-Fahrer.. Nicht das er nichts kann, im Gegenteil.


->Ich mache zwar die Arbeit der Administratoren mit, aber war nie dafür vorgesehen. Wenn dann müsste meine Stelle neu bewertet werden, aber da kann doch keine komplett neue Stelle rauskommen? Da müsste man doch für jeden Bestandteil begründen, warum dieser wegefalen ist. Das heißt dann aber immer noch nicht, dass ich dann die relevanten Stellenanteile bekomme/machen darf, die ich jetzt tatsächlich ausführe.

->Inwiefern kann man den die Hochschulausbildung anführen, sofern die nicht abgeschlossen ist. Logischerweise hilft mir das auch deutlich im Beruf, weil ich eigentlich fast das komplette Studium durch habe.

Das ist doch auch keine "normale Höhergruppierung", sondern die ganze Stelle müsste irgendwie geprüft werden?

Grüße









FearOfTheDuck

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Das grundlegende Problem dürfte hier erst einmal sein, dass Aufgaben ausgeführt werden, die nicht durch dazu befugtes Personal übertragen werden.

Daraus ergibt sich nämlich jede Eingruppierung, bzw. Höhergruppierung, denn: Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG (und auch du) kann sich darüber lediglich eine Rechtsmeinung bilden. Die ausgeübte Tätigkeit spielt für die Eingruppierung keine Rolle. Streng genommen ist es ein abmahnungswürdiges Verhalten, wenn man Aufgaben ausübt, die nicht übertragen waren. Stellen und Stellenpläne sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Ebenso, ob etwas durchdacht war oder nicht.

Der erste Schritt ist also zu klären, was deine auszuübende Tätigkeit ist und diese ggf. zu aktualisieren. Als nächstes gilt es, sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung zu bilden. Wenn deine Rechtsmeinung von der des AG abweicht, würde eine Eingruppierungsfeststellungsklage Klarheit schaffen.