Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
25% Höherwertige Tätigkeiten - Berechnung
Charlotte83:
Hallo,
mir wurde von meinem Arbeitgeber angeboten für einen gewissen Zeitraum höherwertige Tätigkeiten zu übernehmen und zwar im Umfang von 25%. Die sind in der 9a eingruppiert. Die restlichen 50% bleibe ich in meiner bisherigen Eingruppierung (6 Stufe 5). Wie wird sich hier mein Entgelt berechnen?
Ich habe schon einiges dazu gelesen aber nicht den Umstand gefunden, dass man 50% seine normalen Tätigkeiten behält.
Danke für Antworten und Hilfe
Charlotte
MoinMoin:
Du arbeitetest also nur 75%?
Oder was sind die restlichen 25%
Charlotte83:
Genau ich arbeite 75%
MoinMoin:
Also sollst du ein drittel deine Arbeitszeit 9a Tätigkeiten ausüben.
MoinMoin:
Und sofern du im allg. Verwaltungsteil angesiedelt bist, bekommst du in der Zeit die Zulage zur EG8, da dann 33% selbständige Leistung vorliegt, würde ich meinen.
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