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25% Höherwertige Tätigkeiten - Berechnung

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Charlotte83:
Hallo,

mir wurde von meinem Arbeitgeber angeboten für einen gewissen Zeitraum höherwertige Tätigkeiten zu übernehmen und zwar im Umfang von 25%. Die sind in der 9a eingruppiert. Die restlichen 50% bleibe ich in meiner bisherigen Eingruppierung (6 Stufe 5). Wie wird sich hier mein Entgelt berechnen?

Ich habe schon einiges dazu gelesen aber nicht den Umstand gefunden, dass man 50% seine normalen Tätigkeiten behält.

Danke für Antworten und Hilfe
Charlotte

MoinMoin:
Du arbeitetest also nur 75%?
Oder was sind die restlichen 25%

Charlotte83:
Genau ich arbeite 75%

MoinMoin:
Also sollst du ein drittel deine Arbeitszeit 9a Tätigkeiten ausüben.

MoinMoin:
Und sofern du im allg. Verwaltungsteil angesiedelt bist, bekommst du in der Zeit die Zulage zur EG8, da dann 33% selbständige Leistung vorliegt, würde ich meinen.

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