Autor Thema: Ab wann gilt eine Tätigkeit als wirksam übertragen?  (Read 3999 times)

Fragmon

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Antw:Ab wann gilt eine Tätigkeit als wirksam übertragen?
« Antwort #15 am: 21.10.2024 08:42 »
Ich finde es schon mal beruhigend, dass es bei euch ein solche übertragung von Tätigkeiten formell überhaupt gibt.
Bei uns darf hier jeder alles machen, weil keiner was ausgehändigt, geschweige denn wirksam übertragen bekommt. Auch ist eine Art Tätigkeitsbeschreibung nicht Bestandteil oder Anlage des AV. Da steht nur lapidar Verwaltungsangestellter. Von einer Arbeitsplatzbeschreibung, wo ansatzweise festgehalten wurde, was uns eigentlich wirksam übertragen wurde, habe ich bis jetzt auch noch nie etwas gesehen, auch bei Kollegen nicht... aber bei uns ist man der vollen Überzeugung alles richtig zu machen, so wird es uns zumindest erzählt.

Ja, solch ein Aufwand können sich kleine Kommunen meist aufgrund Kapazitäten nicht leisten. Hingegen werden Landesbehörden oder Kommunen mit starken Personalräten dazu verpflichtet eine Tätigkeitsbeschreibung mit Bewertung bei der Einstellung vorzulegen, da der Personalrat ansonsten nicht über die Eingruppierung mitbestimmen kann.

Carla

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Antw:Ab wann gilt eine Tätigkeit als wirksam übertragen?
« Antwort #16 am: 21.10.2024 19:00 »
Wir sind mit eine Kommune > 500.000 Einwohner. Muss nicht heißen, dass es in allen unseren Ämtern so ist. Aber von zweien kann ich es schon mal behaupten.