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Hinweis auf mögliche AGG-Hopperin rechtens? Datenschutz!?
clarion:
WFA West, Keine Sorge, ich bin es schon.
juliusc fragst Du das ernsthaft??? Entweder es ist üble Nachrede, weil es nicht stimmt oder Du räumst einer AGG Hopperin die Möglichkeit ein, bei der Nachbarkommune nochmals nachzutreten.... Man sollte schon überlegen, was man womöglich vom Arbeitsplatzrechner schreibt!
juliusc:
--- Zitat von: clarion am 21.10.2024 22:41 ---WFA West, Keine Sorge, ich bin es schon.
juliusc fragst Du das ernsthaft??? Entweder es ist üble Nachrede, weil es nicht stimmt oder Du räumst einer AGG Hopperin die Möglichkeit ein, bei der Nachbarkommune nochmals nachzutreten.... Man sollte schon überlegen, was man womöglich vom Arbeitsplatzrechner schreibt!
--- End quote ---
Weiß doch keiner, um welche Kommunen es hier geht.
clarion:
Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
ElBarto:
Finde es in Ordnung wenn man hier versucht sich vor nicht ernstgemeinten Bewerbungen mit der Absicht auf Klage zu schützen.
Früher konnte man sich bei Betrieb A bewerben und der Personaler von Betrieb Z am anderen Ende der Stadt kannte einen auch schon bei Eingang der Bewerbung.
Und zu dieser Zeit war die Arbeitslosenquote auch nicht höher.
Dennoch finde ich es auf der anderen Seite nicht verkehrt diese Art des Datenaustausches in diesem Umfang zu unterbinden.
juliusc:
--- Zitat von: clarion am 22.10.2024 06:23 ---Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.
--- End quote ---
Man lernt nie aus!
Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?
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