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Hinweis auf mögliche AGG-Hopperin rechtens? Datenschutz!?

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Maggus:

--- Zitat von: maiklewa am 24.10.2024 08:22 ---Ist es nicht so, dass in Ausnahmefällen auch ohne Einwilligung des Gesprächspartners Gespräche, Telefonate aufgezeichnet werden dürfen, um mit denen eine Straftat, Diskriminierung ... zu belegen? Denn nichts anderes als eine Diskriminierung wäre der Gesprächsinhalt des Telefonats.

--- End quote ---

Bereits der Versuch einer Aufzeichnung eines Gesprächs ohne Zustimmung der/des Beteiligten verstößt gegen das Strafgesetzbuch. Bei einer Klage gegen Diskriminierung wird aus dem Kläger dann schnell der Beklagte.
Betreffen solche Aufzeichnungen den Arbeitgeber um z.B. Mobbing belegen zu können, liefert man dem AG die Begründung für eine fristlose Kündigung.

MoinMoin:

--- Zitat von: maiklewa am 24.10.2024 08:22 ---
--- Zitat von: rasperle am 24.10.2024 08:18 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.10.2024 07:42 ---
--- Zitat von: Martin82 am 23.10.2024 14:53 ---Es werden viele Stellen nur ausgeschrieben, weil sie ausgeschrieben werden müssen und man hat bereits einen Liebling, dem man die Stelle geben will.
--- End quote ---
Dann sollte man die Stelle auch massgeschneidert ausschreiben, so dass jeder SB nach Papierlage ausgesondert werden kann. Und jeder erkennen kann, dass es eine Proforma Ausschreibung ist.

--- Zitat ---Das heißt, mir als nicht behindertem, männlichem Bewerber entsteht ein Vorteil, weil ich dann direkt eine Absage bekomme. Schwerbehinderte werden eingeladen,  müssen ihre Zeit verschwenden und machen sich ggf. sogar Hoffnung. Abgesehen davon, dass solche Gespräche auch erniedrigend und unfair sein können und zwar gerade dann, wenn sie mit jemandem stattfinden, der geeignet ist aber den man nicht haben will.

--- End quote ---
Dann können sie sich zurecht Hoffnung machen, weil sie durchaus die Chance haben zu zeigen, dass sie die Bessere Wahl sind.

Wie ist das eigentlich dürfte man dem SB anrufen und ihm Mitteilen (am Telefon): Nach Papierlage laden wir sie nur ein weil wir müssen, da wir 5 Kandidaten haben die nach Papierlage ihnen Meilenweit voraus sind.
Aber wir freuen uns darauf, dass sie kommen und uns persönlich überzeugen, dass Papier geduldig und nicht alles ist.
Damit man die oben genannte Enttäuschungen vermeidet.

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Dann gibts ne Klage! Selbst, wenn es keinen Zeugen auf Seiten des SBs gibt, der das Telefonat bezeugen kann. Der SB notiert sich die Aussagen und dann sagt er einem Kumpel, dass der Zeuge sein soll ... Glückwunsch!

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Ist es nicht so, dass in Ausnahmefällen auch ohne Einwilligung des Gesprächspartners Gespräche, Telefonate aufgezeichnet werden dürfen, um mit denen eine Straftat, Diskriminierung ... zu belegen? Denn nichts anderes als eine Diskriminierung wäre der Gesprächsinhalt des Telefonats.

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was wäre denn das diskriminierende, wenn man den aktuellen ,objektiven  Sachstand der Papierlage jemanden mitteilt?

bebolus:

--- Zitat von: juliusc am 22.10.2024 10:14 ---
--- Zitat von: clarion am 22.10.2024 06:23 ---Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.

--- End quote ---

Man lernt nie aus!

Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?

--- End quote ---

Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..

Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:

"Hallo liebe Frau Mustermann,

wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."

So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.

was_guckst_du:
...das "erledigen" Personaler unter sich am Besten telefonisch und gehört seit Beginn der "Hopperei" wohl auch zum Tagesgeschäft...

...ich sehe auch keinen Grund, sich daraüber noch aufzuregen, weil es ja in letzter Konsequenz erstens dazu führt, dass alle Schwerbehinderten, die einzuladen sind, auch eingeladen werden und zweitens, denjenigen, die nur darauf warten, klagen zu können, die "Geschäftsgrundlage" entzogen wird...

Herbert Meyer:

--- Zitat von: bebolus am 25.10.2024 15:43 ---
--- Zitat von: juliusc am 22.10.2024 10:14 ---
--- Zitat von: clarion am 22.10.2024 06:23 ---Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.

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Man lernt nie aus!

Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?

--- End quote ---

Naja,
@was_guckst_du hat doch eigentlich das sehr treffend -durch die Blume- geschrieben..

Wenn Ihr eh einen regelmäßigen Austausch untereinander habt, dann spricht mE nichts dagehen wenn man beispielsweise eine Email an die "Partenerkommune" wie folgt verfasst:

"Hallo liebe Frau Mustermann,

wir hatten bei uns eine gaaaaanz tolle Bewerbung von Herrn Musterhagen, leider konnten wir ihn nicht einstellen, aber vielleicht bewirbt er sich ja bei Euch auch. Ihr solltet ihn unbedingt (!!!!!!!!!!!!!) einladen. Bei Rückfragen gerne anrufen (Telefonnummer)."

So, kein Wort zum Grund und alle sollten Bescheid wissen.

--- End quote ---

Auch für dieses Vorgehen existiert keine Rechtsgrundlage, und wenn ich in unserer Institution so etwas mitbekomme, hat das eine Abmahnung zur Folge.

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