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Hinweis auf mögliche AGG-Hopperin rechtens? Datenschutz!?

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Fragmon:
Praktisch nachvollziehbar jedoch rechtswidrig, sollte sich der Hinweis nicht nur darauf beschränken "Achtung es haben sich bei uns Personen beworben, die das AGG ausnutzen wollen (AGG-Hopper)". Fallen dabei aber Namen oder sogar gesundheitliche Eigenschaften ("Frau X ist schwerbehindert") dann ist dies ein schwerer Verstoß.

was_guckst_du:
...man muss sich nicht wirklich wundern, dass es in D nicht rund läuft... ::)

...der geplante Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin hätte wahrscheinlich auch geklappt, wenn es nicht der befreundete ausländische Nachrichtendienst gewesen wäre, der - weil er eben nicht durch übertriebene datenschutzrechtliche Bestimmungen daran gehindert ist, social media etc. vernünftig zu scannen -  die deutschen bemitleidenswerten Kollegen entsprechend unterrichtet hätte...fehlt jetzt nur noch eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes, das die Verwertung dieser Information im Nachhinein aus datenschutzrechtlichen mißbilligt ;)

clarion:
Wer ist denn so bl* und stellt solche Fragen im öffentlichen Forum.

juliusc:

--- Zitat von: clarion am 21.10.2024 19:56 ---Wer ist denn so bl* und stellt solche Fragen im öffentlichen Forum.

--- End quote ---

Inwiefern bl*?

VFA West:
Ich würde an eurer Stelle mal über mein Karma nachdenken, nur mal so als Denkanstoß ... Jeder von uns kann früher oder später in die Situation kommen, selbst schwerbehindert zu sein/werden.

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